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Wem wird mein Vater die Firma geben?

Nein als ich es erfuhr waren beide tot und ich enterbt.
Nicht bei den verstorbenen Erblassern hättest Du Dich wehren können, sondern bei den Erben natürlich. Gegen die hättest Du Ansprüche stellen können. Aber damals gab es noch kein Internet wo man sich kostenlos solche Auskünfte rausziehen kann, wenn man nicht kostenpflichtig zu einem Anwalt gehen will.
 
Nein auch hier muss ich widersprechen, laut Anwalt ist ein Klage nur solange zulässig wenn der Erblasser noch lebt.. Aber es ist auch egal, lieber arm aber ehrlich.
Wenn diese Aussage des Anwalts wahr wäre, täte es nicht so viele Erbstreitigkeiten um Pflichtanteile geben. Eine Enterbung kann zwar ausgesprochen werden, kann aber den Pflichtteil trotzdem nicht antasten, außer in den genannten Ausnahmefällen von Kriminalität gegen den Erblasser. Das heißt jemand der ohne Enterbung 50 % erben täte, würde trotzdem noch 25 % als Pflichtteil beanspruchen können, und zwar gegen den oder die anderen Erben. Deutsches Recht wohlgemerkt, in anderen Ländern ist eine Totalenterbung ohne Pflichtteil und auch ohne nennenswerte Begründung möglich. Deswegen heißt das Ding ja Pflicht- weil es da nicht um Freiwilligkeit geht, wer einem Erben keinen Pflichtteil gönnt, muß vor Eintritt des Todes noch alles Vermögen verprassen.
Aber egal, in Deinem Fall Wasser unter der Brücke, viel zu lange her.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe leider das Gefühl, daß @Shorn auch in dieser Hinsicht damals über den Tisch gezogen wurde, hier per falscher Auskunft durch den Anwalt. Hatte der nicht zufällig auch was mit Deinen Adoptiveltern zu tun, etwa wenn es in der Gegend auf weiter Flur keine weiteren Anwälte gab und deshalb zwangsweise alles in der gleichen Kanzlei landete?
 
Das kann aber nicht sein, denn dann bräuchte der Erblasser einfach nur den Mund zu halten, um den Pflichtteil zu umgehen.
Denn Testamente werden erst im Erbfall eröffnet.
Mit clever formulierten Testamenten und frühzeitigen Schenkungen, die die 10-Jahres-Frist beachten, lassen sich Pflichtteile weitgehend umgehen. Gerade wenn Firmenvermögen im Spiel ist, für das noch mal eigene Regeln gelten, die ein Zerschlagen des Betriebs wegen verpflichtender Auszahlung von Erbanteilen verhindern sollen.
 
Nein das stimmt nicht ganz, das Kind bekommt den Namen nur wenn es an Kindesstatt adoptiert wird.
Dann hat dieses Kind den Status eines eigenen Kindes, sonst nicht.

In der Adoptionsakte stand aber das sie mich zum Haupterben erklären müssten damit es mir nicht schlechter geht als vorher. Resultat ich bin Bettelarm.

Wir werden hier aber zu sehr OT, immerhin geht es sich hier nicht um mich.
Also warst du nun offiziell an Kindesstatt adoptiert, oder nicht?
Ein Zwischending wie ein bisschen adoptiert gibt es nicht...
 
Nein das stimmt nicht ganz, das Kind bekommt den Namen nur wenn es an Kindesstatt adoptiert wird.
Dann hat dieses Kind den Status eines eigenen Kindes, sonst nicht.

In der Adoptionsakte stand aber das sie mich zum Haupterben erklären müssten damit es mir nicht schlechter geht als vorher. Resultat ich bin Bettelarm.
Paßt vorn und hinten nicht zusammen, ein Kind das nicht an Kindesstatt adoptiert wird ist überhaupt nicht adoptiert sondern nur ein Pflegekind, das ist rechtlich was ganz anderes. Pflegekinder haben tatsächlich keinerlei Rechte auf ein Erbe.
Klauseln wie die eines "Haupterben" gibt es meines Wissens auch nicht, denn viele Leute adoptieren erst weil sie meinen kein eigenes Kind kriegen zu können, und dann kommt doch noch was eigenes hinterher, das hat dann auch keine schlechteren Erbchancen als das adoptierte. Rechtlich gleichgestellt bedeutet, keiner kriegt mehr als der andere. Aber bei Dir ging es den Leuten ja nur darum, einen billigen Arbeitssklaven zu bekommen der ihnen für die Ausnutzerei auch noch kniefällig dankbar sein mußte, Deinem anderen Thread nach. Ist leider hier OT, auch wenn für den TE sicher interessant.
 
Das steht aber alles genau so im Adoptionsvertrag, aber was soll's eh vorbei.
Vielleicht stellst Du den Vertrag mal spaßeshalber auf irgendeiner Seite ein, wo sich Juristen unterhalten, ob das damals überhaupt koscher war. Es gibt Webseiten wo man sich kostenlos allgemeinen rechtlichen Rat holen kann. Denn "ein bißchen adoptiert" ist das gleiche wie "ein bißchen schwanger", ein Ding der Unmöglichkeit, entweder oder.
 

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