mit dem SGB XIV soll Pflege über die Pflegekasse laufen. Bei Zuteilung ist die Pflegekasse der Krankenkasse deiner Wahl zuständig. Pflegeleistungen welche über das SGB XIV hinausgehen und angemessen sind, laufen über das Versorgungsamt. Wie es praktisch Abläuft weiß ich nicht. Da hat Silan ja schon ausführliche Hinweise gegeben.
Sollte eine Anspruch nach dem SGB XI (hier sind die Pflegeleistungen geregelt) nicht bestehen, was bei Zuteilung sein könnte, dann ermittelte die Verwaltungsbehörde (vom SGB XIV) den Pflegrad in eigener Verhantwortung, soweit noch keiner besteht. Sie kann sich dabei sachverständiger Dritter (z.B. MD der Pflegekasse) bedienen.
Die Pflegekasse zahlt bei mir auch recht langsam. Momentan ist z.B. immer noch ein Teil des Pflegegeldes für Februar offen. Nach Beschwerde wurden nur die laufenden Rechnungen beglichen, da Schadenersatz angedroht wurde. Ohne regelmäßige Beschwerde läuft meist gar nichts.
Sollte eine Anspruch nach dem SGB XI (hier sind die Pflegeleistungen geregelt) nicht bestehen, was bei Zuteilung sein könnte, dann ermittelte die Verwaltungsbehörde (vom SGB XIV) den Pflegrad in eigener Verhantwortung, soweit noch keiner besteht. Sie kann sich dabei sachverständiger Dritter (z.B. MD der Pflegekasse) bedienen.
Die Pflegekasse zahlt bei mir auch recht langsam. Momentan ist z.B. immer noch ein Teil des Pflegegeldes für Februar offen. Nach Beschwerde wurden nur die laufenden Rechnungen beglichen, da Schadenersatz angedroht wurde. Ohne regelmäßige Beschwerde läuft meist gar nichts.