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SGB XIV BSA Höhe

Ich brauche ja immer etwas, um komplexe Texte wirklich zu verstehen... aber jetzt habe ich in der Gegenüberstellung etwas klar definiert über Altersrente gefunden:

"Im Besitzstandrecht findet eine Kürzung des Vergleichseinkommens bei Erreichen der Regelaltersgrenze nicht statt. (§ 144 SGB XIV)"

Damit habe ich das schriftlich direkt vom VA. Das fühlt sich gut an.Endlich eine richtungsweisende Auskunft. Außerdem darf ich ohne Abzüge ins Ausland auswandern und das Ganze sei nicht abhängig vom aktuellen Einkommen... aber da ich kein anderes Einkommen habe und auch nicht haben werde... ist der Punkt irrelevant für mich...

Also ich bleibe im alten Recht!
 
@Silan, es freut mich, dass du nun Gewissheit hast, wie es bei dir weitergeht.

Irgendwie ist das SGB XIV gut gewesen, da dies die Ablösung vom OEG/BVG bedeutet, was wiederum zur Folge hat, dass nichts mehr an den alten Modalitäten verändert wird, wenn man im alten Recht bleibt(en kann).
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Silan, dürftest du auch beim Wahlrecht ins Ausland auswandern oder würdest du damit den BSA nicht mehr bekommen?
Ja, genau. Nur unter ganz bestimmten Bedingungen und mit enormen Abzügen... die Bedingungen erfüllen meine etwaigen Wunschziele nicht, somit würde mir nur noch die Grundrente gezahlt.
Ich hatte das Thema eigentlich vor 12 Jahren ad akta gelegt, aber die derzeitige politische Situation hat es doch wieder näher gebracht... daher war ich erfreut zu lesen, dass man ohne Abzüge beim alten Recht auswandern kann...
 
Hallo zusammen, nachdem mein BSA noch immer nicht weiter bearbeitet wurde hatte ich ja HLU beantragt, die zunächst abgelehnt wurde mit dem Hinweis,dass der BSA geprüft wird und deshalb keine HLU gezahlt werden kann.

Es gab dann ein kurzes Widerspruchsverfahren und zwischenzeitlich erhalte ich wenigstens mal die HLU nach dem SGB XIV. Allerdings mit den falschen Freibeträgen auf Einkommen und meine Vermögensfreigrenze ist auch viel zu niedrig, da ich zwar seit Jahren Pflegegrad 2 habe, aber eben nie nach dem BVG der Pflegeanspruch geprüft wurde. Diese Prüfung habe ich jetzt erbeten,da ich ziemlich sicher Anspruch auf Pflegeleistungen nach Kapitel 7 SGB XIV habe. Das war für mich nur nie relevant,weil es sich nicht von dem unterschieden hätte,was die Pflegekasse leistet.

Hat jemand von euch Pflegeleistungen nach dem BVG oder SGB XIV und wie lief das bei euch?

Jedenfalls muss das Amt jetzt auch noch meinen Pflegeanspruch nach dem SGB XIV prüfen. Natürlich hat man hier nicht einfach die Entscheidung der Pflegekasse über den Pflegegrad 2 anerkannt (hab ich schon seit 2018), sondern meinte zu mir ich soll eine Neubegutachtung durch den MDK veranlassen,obwohl die letzte 2023 war und meine Pflegekasse das sowieso alle 2 Jahre prüft...

Naja. Mal wieder so eine Schikaneaktion. Hab gesagt, dass die dieses Recht überhaupt nicht haben so etwas zu verlangen, sondern die bereits vorliegende Entscheidung der Pflegekasse eben bindend ist.

Führt halt grad dazu,dass ich einiges weniger an HLU bekomme, aber ich hoffe ja nach wie vor eh,dass der BSA durchgeht. Da ist der Stand derzeit, dass man hinterfragt wieso ich nicht wieder eingegliedert wurde auf der Arbeit, dabei bin ich ja sowieso voll erwerbsgemindert...naja...

Ich hab jetzt ganz gute Erfahrung damit gesammelt,die mit bisher ausgebliebenen Anträgen einfach mal richtig zu nerven und wie man sieht bekomme ich dadurch jetzt zumindest mal irgendwas.

Echt traurig, zumal ich mich lieber mit meiner hoffentlich irgendwann möglichen Genesung beschäftige würde...
 
Hallo Arlonie,

ich habe Pflegegrad und das Versorgungsamt hat mir auch geschrieben, was sie aus derren Sicht alles bräuchten um zu prüfen. Da allerdings die Feststellung des Pflegegrades von der Pflegekasse bindet nach dem SGB XIV ist, wurde geklärt, dass ich erstmal nur das Gutachten der Pflegekasse einreichen müsste. Sprich es müsste lediglich geprüft werden, ob es sich um schädigungsbedingte Pflege handelt.

Ich bin der Meinung da im Pflegegutachten die Pflegebegründenden Diagnosen stehen, sollte sich hieraus meist ergeben, ob auch anerkannte Schädigungsfolgen dabei sind. Wobei ich gerade nicht sagen kann, wann genau Schädigungsbedingt vorliegt. Da ich außschließlich wegen Schädigungsfolgen Pflege erhalte, hoffe ich, dass es anerkannt wird.

Wobei bei mir wie bei dir, alles bis jetzt von der Pflegekasse bezahlt wird. Dehalb habe ich es noch nicht geschafft, die Unterlagen bzw. Schweigpflichtsentbindung für Pflegegutachten weiterzuleiten.


Vortehaft könnte es sein, wenn damit eine GEZ Befreiung vorliegt. Nach dem BVG lag diese vor, wenn Hilfe zur Pflege nach dem BVG gewährt wurde. Es kann sein, dass nach dem SGB XIV, eine GEZ befreiung vorliegt, wenn Pflege nach dem SGB XIV gewährt wird. Bei der GEZ gibt es das SGB XIV anscheinent noch nicht, sprich sie schreiben noch nicht, wann nach dem SGB XIV eine Befreiung vorliegt. Wobei mit dem SGB XIV auch angemessene höhere andere Pflegeleistungen bezahlt werden, welche ich bis jetzt noch nicht benötigt habe. Damit dann nicht noch Zeit wegen Überprüfung schädigungsbedingte Pflege vergeht, wäre es gut im Vorwege es klären zu lassen.

Soweit wie bei mir mehr von dir verlangt wird, als für die Bestimmung ob der Pflegegrad schädigungsbedingt ist, muss das Amt konkrete Anhaltspunkte nennen, wofür dieses benötigt wird.

§§ 71 ff. SGB XIV.
Nach § 71 SGB XIV, reicht es, wenn die Schädigungsfolgen für die Pflegebedürftigung anernährend gleichfertig zu den anderen Gesundheitsstörungen sind.

§ 72 Abs. 2 Satz 1: "(2) Liegt eine Entscheidung der Pflegekasse über den Pflegegrad vor, so ist sie für die zuständige Verwaltungsbehörde bindend."

Ich finde, wie du, hieraus ergibt sich eindeutig, dass der MDK nicht noch mal die Pflegegrad überprüfen braucht und auch nicht darf.

Ich kann nochmal, dass Schreiben raussuchen, indem die Grundlage für die Mitwirkungspflichten steht. Also das ohne konkreten Anlass, es unnötiger Verwaltungsaufwand ist.

Bei solche Angaben, dass die Pflege erst vom MDK überprüft werden muss, fällt es schwer den Satz "Wer liest ist eindeutig im Vorteil.", nicht auszusprechen. Es ist traurig, dass viele beim Amt nicht mal die wichtigsten § zu lesen scheinen.

Soweit du dadurch keine HLU bzw. weniger bekommst, kannst du überlegen ob du einen Antrag auf Einstweilige Verfügung stellst, indem im Eilverfahren geprüft wird, ob du Pflege nach dem SGB XIV bekommst. Auch um evtl. Schikane deutlich zu machen bzw. dass diese nicht weiter gemacht wird.

Mitlerweile benötigt es leider für immer mehr Einstweilige Anordnungen, da die Nachteile aus einer Jahrelangen Klage bzw. Verwaltungsverfahren, nicht mehr gut zu machen sind. Wodurch allerdings Klagen auch immer länger dauern, da die Richter fast nur noch Zeit für Einstweilige Klagen haben. Ein Teufelkreis, solange die Behörden weiter "ohne Kopf" arbeiten darf.
 
Ich bin der Meinung da im Pflegegutachten die Pflegebegründenden Diagnosen stehen, sollte sich hieraus meist ergeben, ob auch anerkannte Schädigungsfolgen dabei sind. Wobei ich gerade nicht sagen kann, wann genau Schädigungsbedingt vorliegt. Da ich außschließlich wegen Schädigungsfolgen Pflege erhalte, hoffe ich, dass es anerkannt wird.
Ja, genau, in meinem MDK Gutachten steht meine Schädigungsfolge explizit drin. Es steht zwar auch noch was anderes drin, das könnte man aber quasi als Nebenfolge der Schädigungsfolgen sehen und es ist nach dem neuen Gesetz ja noch mehr geregelt, dass wenn die Schädigungsfolge in Kombi mit anderen Dingen zur Pflege führt, trotzdem Kapitel 7 geleistet wird. Ist bei mir also definitiv der Fall.
Vortehaft könnte es sein, wenn damit eine GEZ Befreiung vorliegt. Nach dem BVG lag diese vor, wenn Hilfe zur Pflege nach dem BVG gewährt wurde. Es kann sein, dass nach dem SGB XIV, eine GEZ befreiung vorliegt, wenn Pflege nach dem SGB XIV gewährt wird. Bei der GEZ gibt es das SGB XIV anscheinent noch nicht, sprich sie schreiben noch nicht, wann nach dem SGB XIV eine Befreiung vorliegt.
GEZ Befreiung hab ich jetzt sowieso beantragt wegen der HLU aber wie du sagst steht da überall noch BVG und SGB XII. Ich habs trotzdem mal beantragt, weil es ja HLU SGB XIV i.V.m. SGB XII ist. Mal gucken obs durchgeht.

Hilfe zur Pflege ist übrigens ≠ Pflegeleistungen an sich. HzP ist Sozialhilfeniveau quasi wenn man die Pflegeleistungen nicht selbst tragen kann (gibt es im SGB XII ja auch), weswegen da auch die GEZ Befreiung greift. Bei normaler Pflege mit Pflegegeld und ohne überdteigende Sachleistung sollte keine GEZ Befreiung vorliegen,weil es bei der GEZ immer um die Einkommenssituation geht.
Ich finde, wie du, hieraus ergibt sich eindeutig, dass der MDK nicht noch mal die Pflegegrad überprüfen braucht und auch nicht darf.
Ja und vor allem wozu denn? Um zu demselben Ergebnis zu kommen?! Das ist alles nur Verzögerungstaktik...
Soweit du dadurch keine HLU bzw. weniger bekommst, kannst du überlegen ob du einen Antrag auf Einstweilige Verfügung stellst, indem im Eilverfahren geprüft wird, ob du Pflege nach dem SGB XIV bekommst
Ich würde eher nach Bewilligung der Pflege Kapitel 7 SGB XIV einen Überprüfungsantrag stellen, da ich das mit der Pflege ja während der HLU Antrag lief quasi mit beantragt habe,weil ich von den Freigrenzen weiß. Normal ist es so,dass wenn sich rückwirkend die persönlichen Verhältnisse ändern,man durch Überprüfung auch rückwirkend höhere Leistungen bekommen kann. Ist ja auch eine Behörde, die können das ja intern klären und eigtl muss man da im Programm dann auch nur für die Monate auswählen,dass Pflege vorliegt und alles andere berechnet der dann selbst... Ist bei uns auf dem Sozialamt oft vorgekommen wenn Leute z.B. Merkzeichen beantragt hatten,die erst viele Monate später bewilligt wurden. Dann haben wir trotzdem rückwirkend die Mehrbedarfe zuerkannt ab dem Monat, ab dem das Merkzeichen vorlag.

Also mal abwarten...

Aber ja, es ist echt ne Vollkatastrophe. Also ich weiß ja wie es dort läuft, ich kenn teils die SB auch als ehemalige Kollegen und weiß, dass die eben so wenig wissen mangels Schulungen etc., aber das kann und darf ja nicht zu unseren Lasten gehen...
 
Hilfe zur Pflege ist übrigens ≠ Pflegeleistungen an sich. HzP ist Sozialhilfeniveau quasi wenn man die Pflegeleistungen nicht selbst tragen kann (gibt es im SGB XII ja auch), weswegen da auch die GEZ Befreiung greift. Bei normaler Pflege mit Pflegegeld und ohne überdteigende Sachleistung sollte keine GEZ Befreiung vorliegen,weil es bei der GEZ immer um die Einkommenssituation geht.

Bei der GEZ Befreiung steht soweit Hilfe zur Pflege nach dem BVG nach § ... gewährt wird, dass es auch befreit ist. Sprich auch wenn keine Sozialhilfe o.ä. gewährt wird. Mit dem SGB XIV, werden ergänzende Pflegeleistungen unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt. Allerdings müsste es für die GEZ Befreiung eine gleichstellung für Personen geben, welche nach dem SGB XIV wie Hilfe zur Pflege erhalten. Offen ist allerdings ob jetzt Leistungen nach § 76 SGB XIV (ergänzende Pflegeleistungen, wenn die Pflegeleistungen der Pflegekasse nicht ausreichen. U.a. entsprechend Hilfe zur Pflege). Soweit die GEZ Befreiung nur vorliegen würde, wenn schon Sozialhilfe, hätte Hilfe zur Pflege nicht aufgenommen werden müssen. Ich meine bei Hilfe zur Pflege waren nach dem BVG die Einkommens und Vermögensvoraussetzungen nicht so hoch wie für HLU bzw. Sozialhilfe. Soweit Pflege nach dem SGB XIV gewährt wird, wird außschließlich entsprechend §§ 76, 77 SGB XIV aufgestockt, egal wie hoch bzw. niedrig das Einkommen. Bis jetzt habe ich nur gelesen, soweit Hilfe zur Pflege oder entsprechende Leistungen der sozialen Entschädigung vorliegen, wird von der GEZ befreit. Offen ist allerdings, welcher Nachweis hierfür zählt.

Ist ja auch eine Behörde, die können das ja intern klären und eigtl muss man da im Programm dann auch nur für die Monate auswählen,dass Pflege vorliegt und alles andere berechnet der dann selbst..

Ich habe auch ähnlich gedacht, besonders bei Sachverhalten die meines Erachtens offensichtlich sind bzw. es sich nur um ein Versehen handelt. Mein Amt macht allerdings, so weit ich bis jetzt erfahren habe, aus allen Jahrelange Streitigkeiten, weshalb es um die Frist zu wahren ohne Widerspruch kaum Aussicht hat. Selbst Widersprüche wegen Rechenfehler, bleiben 1-2 Jahre liegen (Wobei es auch länger sein kann, es ist ja so schwer wenn auf den einen Bescheid € 300 steht und wahrscheinlich versehnentlich € 500 (statt € 300) abgezogen wurden, es zu korrigen). Selbst die Psychiaterin meinte schon, dass es Schikane wäre. Ich hatte auch gedacht, in einem solchen Fall reicht ein kurzer Anruf und es wird berichtigt. Ich hoffe das es bei dir besser läuft.

Ist bei uns auf dem Sozialamt oft vorgekommen wenn Leute z.B. Merkzeichen beantragt hatten,die erst viele Monate später bewilligt wurden. Dann haben wir trotzdem rückwirkend die Mehrbedarfe zuerkannt ab dem Monat, ab dem das Merkzeichen vorlag.

Es ist schön auch mal gute Umsetzungen zu hören.

 
Hallo zusammen,

ich spiele auch schon länger mit dem Gedanken einen Pflegegrad zu beantragen. Und mit dem SGB XIV sollte es da ja einige Verbesserungen geben, die für mich momentan aber noch nicht relevant wären.

Daher wollte ich fragen, ob ich vorerst den Antrag einfach bei der Pflegekasse stellen kann oder müsste ich mich direkt ans Versorgungsamt wenden. Krankenkasse läuft bei mir über die Zuteilung.

Freu mich auf eure Expertise.

Liebe Grüße
 
Bei uns läuft das über die Pflegekasse, ebenfalls über die Zuteilungen...
Das Problem bei den Zuteilungen ist, dass die dabei das Pflegegeld tatsächlich jeden Monat manuell freischalten müssen. Daher habe ich immer mal wieder ziemlich nervenaufreibende Zeiten, in denen das Pflegegeld nicht kommt... Z.b. wenn es Sachbearbeiterwechsel gibt oder irgendwelche neuen Aufspielungen bei deren Programmen. Denn die meisten die da arbeiten haben von Zuteilungen, OEG/SGB XIV mal gar keine Ahnung. Vor vielen Jahren hat eine Sachbearbeiterin mit Ahnung da bei mir mal eine Notitz angepinnt, seitdem lief es... bis in den Februar 2025 rein. März ? Nada... viel telefoniert, immer versucht zu erklären, dass ich 'ne Zuteilung hab... Hää? was soll das denn sein... bis es am 28.3 endlich gebucht war... April? Gleiches Spiel von vorne... den ganzen Monat erzählte ich, dass die Zuteilung der Familienversicherung übergeordnet ist...und die erzählten mir, es würde ein Schreiben wegen Familienversicherung fehlen... bestimmt 10x darum gebeten, mir das Schreiben noch einmal zuzusenden, damit ich denen das endlich zurückschicken könne... als ich am 28.4 mit Anwalt drohte ging das Geld für April und Mai an̈ dem Tag raus... war gerade eh Zahltag.
Mitte Mai hatte ich das Schreiben immer noch nicht... ich also angerufen, weil ich keine Lust hatte, jetzt im Juni wieder hinterher zu laufen. Also noch einmal um die Zusendung des Schreibens gebeten... und nach kurzer recherche sagte mir der nette Mitarbeiter, dass das gar nicht fehlen würde...
Ach? und warum dann der ganze Zauber der vergangenen Monate???
Nach einem langen Gespräch mit Fehlersuche kam er endlich drauf... Oh, sie haben ja eine Zuteilung... jahaaa, das erzähle ich seit zwei Monaten jedem den ich bei ihnen ans Telefon bekomme!!! Und nu?
Ach, das tut mir leid, Frau Silan, da steht eigentlich immer eine Notiz dabei, dass das von Hand frei geschaltet werden muss... die ist weg. Vermutlich dem großen Update im Feb. zum Opfer gefallen... Ich schreib die da mal neu rein...Ich nur noch: aber trauen sie sich nicht, schon aufzulegen, ich will den Stift übers Papier kratzen hören...
Ich hoffe, jetzt läufts... morgen gehts zur Bank...
 

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