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SGB XIV BSA Höhe

Bei mir hat sich noch nichts getan. Vor einem guten Jahr kam nur der Bescheid nach dem Bestandsrecht, mit dem Hinweis das ich Informationen zum SGB XIV und Wahlrecht demnächst noch erhalte. Dann nochmal Anpassungsbescheid per 7/2024 bekommen. Als ich ein paar Monate später nachgefragt hatte, hieß es das Gegenüberstellung noch dauert und Wahlrecht erst danach beginnt. Habe es allerdings nicht schriftlich. Allerdings zur Sicherheit gegen ersten Bescheid Widerspruch eingelegt. Soweit zur Aussage der Politik, die Gegenüberstellung automatisch mit Bescheid kommt und ja Fallmanagment gegeben wird. Leider habe ich es noch nicht geschafft mir schriftlich geben zu lassen, dass die Frist erst mit der Gegenüberstellung beginnt.

Ich finde es trauig, dass anscheinend bis jetzt die wenigsten eine Gegenübenstellung bekommen haben. Zumal diese keine besonderen Herausforderungen bedeutet.
 
Hallo ihr alle
heute war es soweit... per Einschreiben kam die so lange erwartete Gegenüberstellung...
Sehr viel Text, indem sie versuchen zu erklären, was sich ändern würde...
Ich weiß, dass einige hier besonderes Interesse wegen der Höhe der Altersrente haben, daher hier kurz, was dazu in der Gegenüberstellung steht:

- Mit Erreichen der Regelaltersgrenze beträgt das zugrunde zu legende Nettovergleichseinkommen nur noch 50 % des Bruttovergleichseinkommens, was ab Erreichen der Regelaltersgrenze zu einer Verringerung des BSA -Zahlbetrages führen könnte.

Ich habe in meinem Erstbescheid über den BSA stehen, dass ich 75 % bekommen werde. Da das nicht mehr so lange hin ist, werde ich wahrscheinlich nicht ins neue Gesetz wechseln. Allerdings werde ich mir diese Gegenüberstellung noch einmal gemeinsam mit meinem Rechtsanwalt ansehen.
Insgesammt würde ich ca 130 € mehr bekommen... Ich denke, das machen die zusätzlichen 25% bei der Rente locker wett.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Silan,

zunächst einmal danke, dass du hier deine neuen Kenntnisse mit uns allen teilst.

Allerdings ist es nach meinem Sachstand so, wenn du in Regelaltersrente gehst, dass du, wenn du im alten Recht bleibst, du deine jetzige Entschädigung in genau gleicher Höhe beibehält, plus Rentenanpassungen, denn diese Zahlungen sind UNBEFRISTET (§144 SGB XIV).

Tulpe88 hat dies hier auch schon geschrieben..

Die Halbierung des Bruttovergleichseinkommens gilt nur für das neue Recht.

Da du die Zuteilung hast, und zudem nicht mehr überprüft werden musst, plus die bessere Altersabsicherung, ist für dich das alte Recht ganz sicher besser.

Lass dir das aber gerne von deinem Anwalt bestätigen.
 
Dann hoffe ich mal, dass mein Amt sich auch demnächst mal meldet. Ich glaube es allerdings wegen des offenen Wiederspruches nicht. Den scheinen sie auf Halte gelegt zu haben.

Wie Höhnchen schreibt, sollte im Bestandsrecht auch mit erreichen der Altersrente, weiterhin der selbe Betrag incl. der 25% zzhg. Rentenerhöhung bezahlt werden. Eine Verringerung des BSA ist gar nicht mehr möglich da a) das BVG außer Kraft getretten ist und b) die Geldbeträge zusammen genommen wurden, also nicht mehr getrennt z.B. BSA und Grundrente.

Im BVG wurden 75% als Bruttovergleichseinkommen abgesetzt, von diesem wurde teoretisch (wie es praktisch umgesetzt wurde kann ich nicht sagen) 50 % Nettovergleichseinkommen mind. allerdings abzüge wie davor genommen.

Wenn du nach der Gegenüberstellung von Bruttovergleichseinkommen x. Nettovergleichseinkommen momentan bekommst, könntest du ausrechnen was damit mit Altesrentenbezug rauskommt. Sprich ist die Differenz weniger als € 130,-- oder weit mehr.
 
Das mit der kompletten weiterzahlung weiß ich nicht, ob das bei mir tatsächlich so ist, weil es definitiv in meinem Bescheid von 2013 drin steht mit den 75%...
Aber das wäre immer noch besser als die 50%...
100% nehm ich natüelich auch ;-))
 
Es kann auch sein, dass mit dem BVG 75 % vom Nettovergleichseinkommen gewährt wurden. Sprich wenn du bis dahin 100 € Netto hattest nur noch € 75,--
Mit dem SGB XIV werden allerdings 50% vom Bruttovergleichseinkommen berechnet. Wenn du jetzt z.B. 180,-- Brutto und € 100,-- Netto hast, dann hättest du nur noch € 90,--. Wenn du jetzt bei Brutto € 180,-- Netto € 120,-- hast, würdest du entsprechend auch nur € 90,-- bekommen. Zahlen rein ausgedacht.
 
Nachdem mir die Regelung mit der Altersrente hier so erläutert wurde, nochmals vielen Dank, habe ich mir das für „mein“ Amt schriftlich vom BMAS geben lassen.
 
@logig
Weißt du eigentlich wie das nach SGB XIV gehandhabt wird:
Wird das ursprüngliche Bruttovergleichseinkommen der jeweiligen Person zum Berechnen genommen + jährliche Rentenanpassungen?
Oder das Bruttovergleichseinkommen im Jahr des Renteneintritts?

Allein das macht schon einen Einkommensunterschied aus, da die Rentenanpassungen größer als die Anpassungen der Vergleichseinkommen sind.
 
Soweit du wechselts und BSA nach 6/2011, wird jedes Jahr das veröffentliche Bruttovergelichseinkommen herangezogen und deine Rente (EU bzw. Altersrente) abgezogen.
2024 war die Rentenanpassung höher, ich glaube die Vorjahre war es umgekehrt. Ob jetzt die Renten mehr steigen oder die Besoldungsstellen (Gehälter) ist schwer zu spekulieren. Evtl. gleicht es sich über die Jahre aus, wobei von meinem Gefühl in den letzten Jahren, die Gehälter stärker angestiegen sind. Wobei ich mich irren kann. Dazu kommt denke ich die Problematik, dass die Renten nicht sicher sind, sprich evtl. gar nicht soviel ansteigen können, wie sie müssten.
 

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