Ich empfinde es als ein Unterschied, wenn ein Amt begründet wenn sie ablehnen, als wenn immer nur geschrieben wird, dass die Voraussetzungen nicht vorliegen und deswegen abgelehnt wird.
Das ist auch verwaltungsrechtlich einfach zu mild geregelt. Das ist ja ein heilbarer Fehler, also die Begründung kann bis zum Gerichtsverfahren ja noch nachgereicht werden. Gilt natürlich für beide Seiten, aber ist unmöglich für den Leistungsberechtigten und ich wäre im Leben nicht auf die Idee gekommen, nicht ordentlich zu begründen. Hab bei Ablehnungen (waren bei mir seeehr wenige) grundsätzlich locker eine Seite Begründung geschrieben. Abgesehen von der rechtlichen Seite soll es die Person ja auch VERSTEHEN können. Dieses Gesetz ist dermaßen bürgerfeindlich geschrieben...
Wobei die Gutachten vom Amt, teilweise absurde begründungen schreiben, warum etwas anders aus der Kinderheit, viel schlimmer sein müsste und deswegen der GdB höher wäre, als eine Traumatisierung.
Bei mir ist es andersrum. Kindheitstrauma und angeblich haben dann Dinge die in Jugend und jungem Erwachsenenleben passiert sind ggf mit zu Depressionen etc beigetragen. Bin aber eher der Meinung,dass sich das Kindheitstrauma halt zu der Zeit erst existenziell bedrohend gezeigt hat und klar haben andere Dinge das eventuell verschlimmert aber die Problematik hab ich halt gefühlt schon immer. Aber naja. Ich wurde ja nach 6 Jahren Rechtsstreitigkeiten dann auch anerkannt...
Steht bei dir im Gutachten, dass es nochmal überprüft werden soll. Weil nach dem SGB XIV keine regelmäßigen Nachuntersuchungen vorgesehen sind.
Bei mir liefen damals GDB ind GDS Rechtsstreitigkeiten parallel. Ich hatte einen GDB 80 zugesprochen bekommen und wollte Merkzeichen B haben. Im Zuge der Prüfung hat das Versorgungsamt versucht mich auf GDB 50 runterzustufen, weil sie 80 für zu hoch bemessen hielten. Es gab ein Gutachten, in dem der Gutachter auch meinte, dass GDB 50 ausreichen würde. Das wurde allerdings vom Gericht einkassiert und mir wurde GDB 80 dauerhaft zugesprochen - Achtung - wegen Verfahrensfehlern ... welch Überraschung.
Auf dieses Verfahren hat damals die Abteilung für das OEG gewartet, weil der GDS ja nie höher als der GDB sein kann und man dann schonmal nur noch von GDB 50 ausgegangen ist um zu prüfen wie viel GDS sich daraus ergeben kann. Sie meinten der GDB sei faktisch bei 80 aber halt nur wegen Verfahrensfehlern und sie würden von den tatsächlichen Umständen ausgehen.
In besagtem GDB-Gutachten stand bereits drin, dass der GDB nach erfolgreicher Therapie sinken kann. Das hat dann die Gutachterin im OEG-Verfahren aufgegriffen, als es um den GDS ging und sowas ähnliches geschrieben. Dem hat sich dann auch die Verwaltung angeschlossen und eine Nachuntersuchung für 2026 (5 Jahre nach Anerkennung) anberaumt.
Also ja, es gibt 2 sozialmedizinische Gutachten, die von möglicher Besserung sprechen. Die sind aber auch wieder 5 und 8 (!) Jahre alt. Seitdem gab es 2 Therapien, eine Umschulung und noch eine medizinische Reha... statt Besserung bin ich zwischenzeitlich erwerbsgemindert und mein Zustand ist viel schlechter insgesamt, als er es damals war. Ich traue mich aber nirgends Erhöhungsanträge zu stellen.
Da gibt es doch auch so eine Formulierung für die Kausalität mit der Wahrscheinlichkeit (wenn mehr oder gleich viel für als gegen spricht), ich kenne ihn jetzt nicht mehr auswendig, die auch dann greifen müsste, wenn beide Diagnosen gleichwertig sind.
Das nennt sich Theorie der wesentlichen Bedingung. Ich zitiere dir mal den Kommentar:
"
Danach sind als Ursachen diejenigen Bedingungen anzusehen, die wegen Ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben. Das ist der Fall, wenn sie in ihrer Bedeutung und Tragweite für den Eintritt des Erfolges als annähernd gleichwertig anzusehen sind. Kommt einem der Umstände gegenüber anderen indessen eine überragende Bedeutung zu, so ist dieser Umstand allein Ursache im Rechtssinne. Bei mehr als zwei Teilursachen ist die annähernd
gleichwertige Bedeutung des schädigenden Vorgangs für den Eintritt des
Erfolgs entscheidend. Im Einzelnen bedarf es dazu der wertenden
Abwägung der in Betracht kommenden Bedingungen."
Das riesen Problem ist, dass das alles Auslegungssache ist. Wenn bei mir zum Beispiel PTBS und Depressionen diagnostiziert sind, kann ei Arzt sagen die PTBS ist mit ihren Symptomen Schuld an der Erwerbsminderung, während ein anderer sagen kann, dass es überwiegend an der fehlenden Motivation aufgrund der Depressionen liegt.
Ich habe schon seeeehr logische und nachvollziehbare Stellungnahmen des ärztlichen Dienstes gelesen und wiederum andere, bei denen ich dachte,die haben sich das wirklich so zurechtgelegt,dass wir bloß nix bewilligen müssen. Es ist wirklich traurig.
Ja, wir können nciht sagen was da noch auf uns zukommt. Wobei ich finde, die Ämter sollten auch mal die Kosten bedenken, welche bei ständigen Überprüfungen bzw. erst Ablehnungen entstehen, die nur ins Blaue hinein gemacht werden.
Das ist korrekt. Allerdings grade bei BSA und Co. sprechen wir ja von Beträgen in oft 6-stelligem Bereich pro Jahr und Leistungsberechtigtem. Da "lohnt" sich das Verfahren teils schon, denn viele Antragstellende geben ja auch auf bzw. werden auch genug Verfahren negativ für die Antragstellenden entschieden.
Ich hatte mal ein Verfahren bei dem ich mehrere Millionen Zahlungen durch 3 Jahre Prozess vermieden habe. Das war eine wirklich extrem schwierige Entscheidung damals.
Was ich aber NICHT verstehe ist,wieso man bei wirklich eindeutigen Fällen diesen Aufwand betreibt. Ich kann das nur für mich damit begründen, dass die SB das einfach tatsächlich nicht verstehen und unterscheiden können, in welchen Fällen es angebracht ist, bis vor Gericht zu gehen und in welchen Fällen nicht...