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SGB XIV BSA Höhe

@Arlonia das ist doch schon mal gut, auch wenn es sich für dich nicht so anfühlen mag. Wenn es nur noch um Kausalität geht, scheint deine Berentung oder „dauerhafte Arbeitsunfähigkeit“ geklärt zu sein.
Ich sage mal Kausalität ist ja oft eindeutig, wenn die PTBS Symptome das Ausscheiden aus dem Arbeitsleben begründen.
Ich war damals auch froh, als ich zur Gutachterin wegen Feststellung des Schadens musste, wenn ich auch super panisch war, da dadurch die Straftaten als solche anerkannt waren. Immer in Schrittchen denken, auch wenn das natürlich immense Geduld voraussetzt. Woher weißt du eigentlich vom Sachstand? Rufst du regelmäßig an?
 
Geht es dabei um den BSA oder um Pflege nach dem SGB XIV?
Beides. Wird beides an derselben Stelle geprüft quasi. Wieso das so lang dauert, keine Ahnung. Ich nehme an man sucht wieder ein "ja, aber könnte ja auch von was anderem kommen..."
Wenn es nur noch um Kausalität geht, scheint deine Berentung oder „dauerhafte Arbeitsunfähigkeit“ geklärt zu sein.
Ich sage mal Kausalität ist ja oft eindeutig, wenn die PTBS Symptome das Ausscheiden aus dem Arbeitsleben begründen.
Bei uns im Versorgungsamt ist leider "nur Kausalität" genau das Problem. Grade bei der Pflegesache DÜRFTE ein Mitzusammenhang Pflege/PTBS reichen rechtlich...

Beim BSA hab ich Angst, dass sie versuchen den Einkommensverlust auf die Depression zu schieben,die bei mir neben der PTBS besteht, bei mir aber nicht als Schädigungsfolge anerkannt ist, weil gab ja auch andere schlimme Dinge in meinem Leben die dazu geführt haben könnten... Bei mir wird halt in jeder Reha etc. alles zusammen behandelt und hat zusammen zum Ausscheiden aus dem Berufsleben geführt. Die PTBS hat bei mir aber dazu geführt, dass es jetzt so "aufgeblüht" ist, weil ich starke...seeehr starke Trigger über Monate hinweg hatte.

Also sicher ist da nix. Ich warte einfach die Bewertung des Amtsarztes ab, der i.d.R. gegen uns entscheidet und natürlich auch nur nach Aktenlage. Glaube die haben nicht einen einzigen Geschädigten jemals vor sich sitzen gehabt ...

Natürlich sind das nur meine bitteren Erfahrungen und ich warte noch darauf, dass ich mal bessere machen darf.

Ich hab aber mal noch eine andere Frage in die Runde. Ich merke ja das einige von euch auch schon sehr lange Therapie machen. Wie geht ihr denn damit um, dass ja für wirklich alles Schweigepflichtentbindungen verlangt werden und das Amt sich sämtliche Patientenakten dann beizieht. Ich hab mittlerweile in Therapien richtig Angst frei zu erzählen, weil ich Angst habe, dass sie dann wieder eine aktuelle ggf. schädigungsunabhängige Krise sehen und sagen, dass es mir ja nur deshalb so schlecht geht, obwohl ich natürlich hauptsächlich die Probleme wegen der Schädigung habe. Also ich hab einfach mega Angst, dass da alles gegen mich verwendet wird.
 
ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass die Versorgungsämter teilweise per se Ablehnen, weil entweder irgendwer aus der Verwaltung etwas anders auslegt, obwohl es eigentlich eindeutig ist oder die Ärzte der Ämter einfach nur Schrott schreiben.

Was die Schweigepflichtsentbindungen angeht, meine Therapeutin zeigt mir ihre Schreiben zu erst und auch bei den Ärzten habe ich mitgeteilt, dass sie erst mit mir sprechen sollen. Wobei die Ärzte teilweise sehr schnell sind, zu antworten. Deshalb überlege ich auch immer genau, welche Ärzte ich angebe.
 
ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass die Versorgungsämter teilweise per se Ablehnen, weil entweder irgendwer aus der Verwaltung etwas anders auslegt, obwohl es eigentlich eindeutig ist oder die Ärzte der Ämter einfach nur Schrott schreiben.

Was die Schweigepflichtsentbindungen angeht, meine Therapeutin zeigt mir ihre Schreiben zu erst und auch bei den Ärzten habe ich mitgeteilt, dass sie erst mit mir sprechen sollen. Wobei die Ärzte teilweise sehr schnell sind, zu antworten. Deshalb überlege ich auch immer genau, welche Ärzte ich angebe.
Das verwaltungsseitige Problem kenne ich ja noch aus meiner eigenen Arbeit. Da wird teils eher mal negativ ausgelegt, weil es im Fehlerfall vor Gericht gekippt werden kan . Wenn man einfsch drauf los bewilligt hat man stattdessen ggf. fehlerhafte Leistungen im Raum und kriegt als SB ziemlich auf den Deckel. Abgesehen davon gibt es auch Kollegen, die scheinbar denken, dass die Leistungen zu hoch sind, oder alles Simulanten sind. Solche netten Meinungen habe ich schon zu hören bekommen während meiner Gespräche mit Kollegen aus anderen Versorgungsämtern (die nicht wussten,dass ich selbst OEG Leistungen erhalte). Andererseits hab ich aber auch Akten aus anderen Bundesländern übernommen, bei denen ich mir dachte "Was ist das denn?". Da wurde die Kausalität wirklich wenig bis gar nicht geprüft bzw. oft nur durch den Sachbearbeiter,der eigtl keine medizinische Stellungnahme abgeben kann. Für den SB war aber scheinbar offensichtlich, dass die Person aufgrund der Taten geschädigt ist. Ob es da in der Vita andere negative Einflüsse gab die schon früher dazu geführt haben, wurde gar nicht geprüft.

Bei mir hingegen wurde jeder Stein umgedreht, Zeugen infrage gestellt und beim vom Versorgungsamt beauftragten Gutachten wurden mir Fragen gestellt, die eindeutig darauf abzielten, mich in eine Falle zu locken.

Das lächerlichste Beispiel war die Frage welche Serien oder Filme ich schaue. Als ich dann antwortete, dass ich auch gerne mal spannende Thriller gucke wurde es mir so ausgelegt, dass ich dann ja nicht traumatisiert sein kann, weil es mich ja sonst triggern würde sowas zu gucken.

Oder weil ich in einer Beziehung war hieß es ich könne ja super soziale Beziehungen knüpfen. Die Schwierigkeiten dabei wurden weder erfragt noch wurde mir die Gelegenheit gegeben, etwas dazu zu sagen.

Im Endeffekt gab es nach Klage dann noch ein Gutachten, bei dem allerdings die Schwere meiner Erkrankung nicht ausreichend gewürdigt wurde. GdS ist bei mir nur bei 30, obwohl der GdB bei 80 ist mit der Begründung: Es gab ja neben den Taten in der Kindheit im Lebensverlauf noch andere Negativerlebnisse die zu der Behinderung geführt haben - dabei hatte ich die PTBS auch als Kind schon und alles weitere dürfte sich deshalb entwickelt haben... aber naja, wenigstens wurde ich durch das zweite Gutachten überhaupt anerkannt.

Der Erstgutachter hielt mich für vollig gesund, obwohl ich zu dem Zeitpunkt bereits als erwerbsgemindert eingestuft werden sollte, langzeitkrank war und kaum eigenständig leben konnte... Der hat nicht nur keine Kausalität gesehen,sondern sicherheitshalber direkt mal gesagt, ich bin kerngesund,was völliger Schwachsinn ist.

Gibst du dann erst gar nicht die Ärzte an,von denen du nicht willst, dass sie was beiziehen? Auch wenn du da in Behandlung warst. Weil eigtl muss man ja alles angeben.

Bei mir sind bald 5 Jahre seit meiner Begutachtung rum. Ich bin gespannt wann die Nachuntersuchung stattfindet. Habe richtig Angst davor.
 
Da wird teils eher mal negativ ausgelegt, weil es im Fehlerfall vor Gericht gekippt werden kan .

Wenn einfach per se abgelehnt wird, weil das Gericht es entscheiden soll bzw. sich die arbeit machen soll, wurde mir von Ärzten schon gesagt, es wäre Schikane. Bei mir wird häufig ohne Begründung abgelehnt. Ich empfinde es als ein Unterschied, wenn ein Amt begründet wenn sie ablehnen, als wenn immer nur geschrieben wird, dass die Voraussetzungen nicht vorliegen und deswegen abgelehnt wird.
Nur damit es Jahrelang vor Gericht liegen muss und diese ggf. dann wieder ein Gutachten machen müssen, welche dann nochmal feststellen, dass alle Voraussetzungen vollumfänglich gegeben sind. Bei mir haben selbst die Richter u.ä. schon geschrieben, dass sie nicht nachvollziehen können, warum abgelehnt wurde. Teilweise schreibt das Amt sogar, die Voraussetzungen wären z.B. mit Attest gegeben, trotz Amtsärztlichen Attesten etc. lehnen sie dann ab.

Es gab ja neben den Taten in der Kindheit im Lebensverlauf noch andere Negativerlebnisse die zu der Behinderung geführt haben - dabei hatte ich die PTBS auch als Kind schon und alles weitere dürfte sich deshalb entwickelt haben... aber naja, wenigstens wurde ich durch das zweite Gutachten überhaupt anerkannt.

Ich meine zu "Mileuschäden" mal was gelesen zu haben, dass daraus der GdS nicht verringert werden darf, da diese nahezu bei jedem auftauchen. Wobei ich es nur schwach erinnere und nicht weiß, wie dort der Fall aussah. Es müsste jeweils ausgearbeitet werden, ob die anderen Negativerlebnisse überhaupt dafür geeignet sind deine Behinderung zu begünden bzw. den GdB zu erhöhen. Wobei die Gutachten vom Amt, teilweise absurde begründungen schreiben, warum etwas anders aus der Kinderheit, viel schlimmer sein müsste und deswegen der GdB höher wäre, als eine Traumatisierung.

Gibst du dann erst gar nicht die Ärzte an,von denen du nicht willst, dass sie was beiziehen? Auch wenn du da in Behandlung warst. Weil eigtl muss man ja alles angeben.

Grundsätzlich gebe ich alle an bei dehnen ich in Behandlung war. Wobei ich mich nicht mehr an alle erinnere, bei dehnen ich nur ein- zweimal war.

Bei mir sind bald 5 Jahre seit meiner Begutachtung rum. Ich bin gespannt wann die Nachuntersuchung stattfindet. Habe richtig Angst davor.

Steht bei dir im Gutachten, dass es nochmal überprüft werden soll. Weil nach dem SGB XIV keine regelmäßigen Nachuntersuchungen vorgesehen sind. Somit müssen die Voraussetzungen nach dem SGB X vorliegen. Hier ist leider lediglich geregelt, dass bei Änderung der Tatsachen o.ä. neu zu bescheiden ist, nicht allerdings wann eine Prüfung erfolgen soll. Ich hoffe, dass genauso wie bei Mitwirkungspflichten, konkrete Anhaltspunkte vorliegen müssen, dass sich die Tatsachen geändert haben könnten. Bei einer PTBS aus der Kinderheit, stellt sich die Frage ob überhaupt damit zu rechnen ist, dass aus dieser kein GdS von 30 mehr ergibt. Zumal das Amt mit einer Nachprüfung auch die Gefahr läuft, dass sich der GdS erhöht hat.

Ich finde, wenn die Ämter es noch nicht mal schaffen, die Gegenüberstellung, Fallmanagement und Informationen zum SGB XIV zu bearbeiten, sollte auch keine Zeit für meist überflüssige Prüfungen über Änderungen des GdS sein. Schon aufgrund der hohen psychischen Belastungen sollte es besser geregelt sein, wann Prüfungen überhaupt erfolgen dürfen.
 
@ Arlonia: Ich denke mit der Anerkennung spielt es keine Rolle mehr für den BSA, ob du auch "Nebendiagnosen" hast. Dein Schaden ist ja immer noch so hoch, dass er sich insgesamt negativ, also auch Regelarbeitszeit verkürzend, auf dein Leben auswirkt. Da gibt es doch auch so eine Formulierung für die Kausalität mit der Wahrscheinlichkeit (wenn mehr oder gleich viel für als gegen spricht), ich kenne ihn jetzt nicht mehr auswendig, die auch dann greifen müsste, wenn beide Diagnosen gleichwertig sind.

Die Frage zu den Ärzten: Bisher wurden meine Ärzte nur für den Anerkennungsantrag angeschrieben, die war ja erst 2023. Einen späteren Klinikbericht habe ich noch, der noch nicht eingereicht ist, was ich im Fall der Fälle aber gerne tue.

Meine Therapeut*innen würde ich bitten, falls sie nochmal angeschrieben werden, mir den Bericht zuvor zum Lesen zu geben. Die zuvor geschriebenen Berichte habe ich damals allerdings nicht gelesen, nun wäre es mir aber unangenehm, da davon so viel abhängt.

Mich interessiert, ob in deinem Gutachten steht, dass du erneut begutachtet werden sollst. Manchmal steht dazu auch gar nichts, oder dass, weil die Erkrankung chronisch ist, nicht erneut begutachtet werden muss. Ob sich die Ämter daran halten, steht aber auf einem anderen Blatt.

@logig: Milieuschaden (als Ausrede) zur Reduzierung des GdS wird noch immer angewandt. Das finde ich auch schlimm, da dies fast immer bedeutet, dass Kinder, die von den eigenen Eltern geschädigt wurden, benachteiligt werden. Denn welche Eltern die sich an ihren Kindern als missbrauchende Täter+innen herausstellen, sind ansonsten die allerliebsten und fürsorglichsten Eltern, selbst dann wenn die "normale" Versorgung gegeben ist? Da liegt ein klare Diskriminierung vor, was auch von einigen Institutionen schon angeprangert wurde.

Was mich aktuell besorgt, ist, jetzt wo es vermutlich zu einem radikalen Sozialkahlschlag in Deutschland kommt, sich dies auch noch mehr in der Opferentschädigung widerspiegeln wird. Die Anerkennungszahlen sind wieder erschreckend niedrig und auch von den "Alten" würden sie doch bestimmt liebend gerne einige Leistungsempfänger wieder loswerden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Milieuschaden (als Ausrede) zur Reduzierung des GdS wird noch immer angewandt. Das finde ich auch schlimm, da dies fast immer bedeutet, dass Kinder, die von den eigenen Eltern geschädigt wurden, benachteiligt werden. Denn welche Eltern die sich an ihren Kindern als missbrauchende Täter+innen herausstellen, sind ansonsten die allerliebsten und fürsorglichsten Eltern, selbst dann wenn die "normale" Versorgung gegeben ist? Da liegt ein klare Diskriminierung vor, was auch von einigen Institutionen schon angeprangert wurde.

Die Akumentation der Ämter hinkt aus meiner Sicht schon, da eben die anerkannten Gewalttaten, welche entsprechende Schädigungsfolgen verursachen, entschädigt werden sollen, weil diese entsprechend Folgen verursachen und eben nicht anscheiende Taten die fürs Amt zum einen nicht so schlimm waren, dass sie anerkannt werden, zum anderen allerdings weit höhere Folgen (GdB) verursacht haben sollen, als die anerkannten Schädigungen. Sorry, weiß nicht wie ich es besser ausdrücken soll.

Deshalb fand ich es auch gut, dass die Problematik meine ich mal in einem Urteil aufgetaucht ist. Ich weiß leider nicht mehr wo und wie es ausgedrückt wurde etc..

Was mich aktuell besorgt, ist, jetzt wo es vermutlich zu einem radikalen Sozialkahlschlag in Deutschland kommt, sich dies auch noch mehr in der Opferentschädigung widerspiegeln wird. Die Anerkennungszahlen sind wieder erschreckend niedrig und auch von den "Alten" würden sie doch bestimmt liebend gerne einige Leistungsempfänger wieder loswerden.

Ja, wir können nciht sagen was da noch auf uns zukommt. Wobei ich finde, die Ämter sollten auch mal die Kosten bedenken, welche bei ständigen Überprüfungen bzw. erst Ablehnungen entstehen, die nur ins Blaue hinein gemacht werden. Was mich etwas berühigt ist, dass wenn das Amt den GdS überprüft, dass sie hoffentlich genauso langsam wie bei allen sind und das erst weniger bezahlt werden darf, wenn es rechtssicher ist und ich meine auch nur für die Zukunft. Die Ämter lehnen doch auch alles ab, warum also nicht Widerspruch, Klage und ggf. Berufung. Berufung legen viele Ämter doch per se ein und zwar auch wenn alles eindeutig ist. Dabei entstehen nicht nur die Kosten vom Amt (z.B. Sachbearbeitergehalt), sondern auch Gericht (z.B. Richtergehalt) und Gutachten etc., sondern auch Kosten wenn sich ergibt, dass der GdS gestiegen ist oder weil du z.B. wegen der Belastungen Hilfen benötigst. Leider schreibt die Bundesregierung, dass es im Ermessen der Länder ist, wie sie mit Nachprüfungen verfahren.

Dagegen gehen die Kosten auch nach dem SGB XIV seit Jahren schon aus dem Umstand, dass es mitlerweile glaube ich nur noch ca. 25.000 Kriegsanerkannte gibt (die Zahl hat sich meine ich allein in den letzten Jahren halbbiert und lag vor 10-20 Jahren weit höher). Im Gegensatz allerdings meine ich seit einführung des OEG gerade mal ca. 25.000 anerkannt wurden. Laut Statisik waren 2023 keine 1000 Betroffenen mit einem GdS von 100 anerkannt.
 
Ich empfinde es als ein Unterschied, wenn ein Amt begründet wenn sie ablehnen, als wenn immer nur geschrieben wird, dass die Voraussetzungen nicht vorliegen und deswegen abgelehnt wird.
Das ist auch verwaltungsrechtlich einfach zu mild geregelt. Das ist ja ein heilbarer Fehler, also die Begründung kann bis zum Gerichtsverfahren ja noch nachgereicht werden. Gilt natürlich für beide Seiten, aber ist unmöglich für den Leistungsberechtigten und ich wäre im Leben nicht auf die Idee gekommen, nicht ordentlich zu begründen. Hab bei Ablehnungen (waren bei mir seeehr wenige) grundsätzlich locker eine Seite Begründung geschrieben. Abgesehen von der rechtlichen Seite soll es die Person ja auch VERSTEHEN können. Dieses Gesetz ist dermaßen bürgerfeindlich geschrieben...
Wobei die Gutachten vom Amt, teilweise absurde begründungen schreiben, warum etwas anders aus der Kinderheit, viel schlimmer sein müsste und deswegen der GdB höher wäre, als eine Traumatisierung.
Bei mir ist es andersrum. Kindheitstrauma und angeblich haben dann Dinge die in Jugend und jungem Erwachsenenleben passiert sind ggf mit zu Depressionen etc beigetragen. Bin aber eher der Meinung,dass sich das Kindheitstrauma halt zu der Zeit erst existenziell bedrohend gezeigt hat und klar haben andere Dinge das eventuell verschlimmert aber die Problematik hab ich halt gefühlt schon immer. Aber naja. Ich wurde ja nach 6 Jahren Rechtsstreitigkeiten dann auch anerkannt...
Steht bei dir im Gutachten, dass es nochmal überprüft werden soll. Weil nach dem SGB XIV keine regelmäßigen Nachuntersuchungen vorgesehen sind.
Bei mir liefen damals GDB ind GDS Rechtsstreitigkeiten parallel. Ich hatte einen GDB 80 zugesprochen bekommen und wollte Merkzeichen B haben. Im Zuge der Prüfung hat das Versorgungsamt versucht mich auf GDB 50 runterzustufen, weil sie 80 für zu hoch bemessen hielten. Es gab ein Gutachten, in dem der Gutachter auch meinte, dass GDB 50 ausreichen würde. Das wurde allerdings vom Gericht einkassiert und mir wurde GDB 80 dauerhaft zugesprochen - Achtung - wegen Verfahrensfehlern ... welch Überraschung.

Auf dieses Verfahren hat damals die Abteilung für das OEG gewartet, weil der GDS ja nie höher als der GDB sein kann und man dann schonmal nur noch von GDB 50 ausgegangen ist um zu prüfen wie viel GDS sich daraus ergeben kann. Sie meinten der GDB sei faktisch bei 80 aber halt nur wegen Verfahrensfehlern und sie würden von den tatsächlichen Umständen ausgehen.

In besagtem GDB-Gutachten stand bereits drin, dass der GDB nach erfolgreicher Therapie sinken kann. Das hat dann die Gutachterin im OEG-Verfahren aufgegriffen, als es um den GDS ging und sowas ähnliches geschrieben. Dem hat sich dann auch die Verwaltung angeschlossen und eine Nachuntersuchung für 2026 (5 Jahre nach Anerkennung) anberaumt.

Also ja, es gibt 2 sozialmedizinische Gutachten, die von möglicher Besserung sprechen. Die sind aber auch wieder 5 und 8 (!) Jahre alt. Seitdem gab es 2 Therapien, eine Umschulung und noch eine medizinische Reha... statt Besserung bin ich zwischenzeitlich erwerbsgemindert und mein Zustand ist viel schlechter insgesamt, als er es damals war. Ich traue mich aber nirgends Erhöhungsanträge zu stellen.

Da gibt es doch auch so eine Formulierung für die Kausalität mit der Wahrscheinlichkeit (wenn mehr oder gleich viel für als gegen spricht), ich kenne ihn jetzt nicht mehr auswendig, die auch dann greifen müsste, wenn beide Diagnosen gleichwertig sind.
Das nennt sich Theorie der wesentlichen Bedingung. Ich zitiere dir mal den Kommentar:

"Danach sind als Ursachen diejenigen Bedingungen anzusehen, die wegen Ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben. Das ist der Fall, wenn sie in ihrer Bedeutung und Tragweite für den Eintritt des Erfolges als annähernd gleichwertig anzusehen sind. Kommt einem der Umstände gegenüber anderen indessen eine überragende Bedeutung zu, so ist dieser Umstand allein Ursache im Rechtssinne. Bei mehr als zwei Teilursachen ist die annähernd
gleichwertige Bedeutung des schädigenden Vorgangs für den Eintritt des
Erfolgs entscheidend. Im Einzelnen bedarf es dazu der wertenden
Abwägung der in Betracht kommenden Bedingungen.
"

Das riesen Problem ist, dass das alles Auslegungssache ist. Wenn bei mir zum Beispiel PTBS und Depressionen diagnostiziert sind, kann ei Arzt sagen die PTBS ist mit ihren Symptomen Schuld an der Erwerbsminderung, während ein anderer sagen kann, dass es überwiegend an der fehlenden Motivation aufgrund der Depressionen liegt.

Ich habe schon seeeehr logische und nachvollziehbare Stellungnahmen des ärztlichen Dienstes gelesen und wiederum andere, bei denen ich dachte,die haben sich das wirklich so zurechtgelegt,dass wir bloß nix bewilligen müssen. Es ist wirklich traurig.
Ja, wir können nciht sagen was da noch auf uns zukommt. Wobei ich finde, die Ämter sollten auch mal die Kosten bedenken, welche bei ständigen Überprüfungen bzw. erst Ablehnungen entstehen, die nur ins Blaue hinein gemacht werden.
Das ist korrekt. Allerdings grade bei BSA und Co. sprechen wir ja von Beträgen in oft 6-stelligem Bereich pro Jahr und Leistungsberechtigtem. Da "lohnt" sich das Verfahren teils schon, denn viele Antragstellende geben ja auch auf bzw. werden auch genug Verfahren negativ für die Antragstellenden entschieden.

Ich hatte mal ein Verfahren bei dem ich mehrere Millionen Zahlungen durch 3 Jahre Prozess vermieden habe. Das war eine wirklich extrem schwierige Entscheidung damals.

Was ich aber NICHT verstehe ist,wieso man bei wirklich eindeutigen Fällen diesen Aufwand betreibt. Ich kann das nur für mich damit begründen, dass die SB das einfach tatsächlich nicht verstehen und unterscheiden können, in welchen Fällen es angebracht ist, bis vor Gericht zu gehen und in welchen Fällen nicht...
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist ja ein heilbarer Fehler, also die Begründung kann bis zum Gerichtsverfahren ja noch nachgereicht werden.

Wurde bei mir selbst auf Aufforderung vom Gericht vom Amt nicht vernünftig gemacht. Solche Begründung wie, dass Gutachten überzeugt nicht, die Vorausetzungen sind weiterhin nicht gegeben, hat auch das Gericht, durch die Kürze nicht nachvollziehen können.
Bei mir liefen damals GDB ind GDS Rechtsstreitigkeiten parallel.
Auf dieses Verfahren hat damals die Abteilung für das OEG gewartet, weil der GDS ja nie höher als der GDB sein kann und man dann schonmal nur noch von GDB 50 ausgegangen ist um zu prüfen wie viel GDS sich daraus ergeben kann.

Bei mir lief es genau andersrum. Beim GdB wurde das Gutachten für den GdS abgewarten. Nachdem dies da war, wollte das Gericht eine Stellungsnahme hierzu vom Amt. Was das Amt allerdings erst nicht eingesehen hat, weil sie meinten es wäre zwei Verfahren und schließlich waren sie der Meinung, dass der GdB auch unter den GdS liegen könnte. Durch die Kürze der Begründung vom Amt, musste das Gericht ein weiteres Gutachten in Auftrag geben. Bei dem dann sogar der im OEG Gutachten genannte GdS als eher niedrig gesehen wurde und entsprechende Merkzeichen festgestellt wurden. Auch dies Gutachten hat das Amt nicht überzeugt und erst nachdem ein weiteres Gutachten , alle Gutachten bestätigt hat aufgegeben. Ich frage mich bis heute, wie das Amt auf die Idee gekommen ist, dass ein GdS höher sein kann, als der GdB.

Es gab ein Gutachten, in dem der Gutachter auch meinte, dass GDB 50 ausreichen würde. Das wurde allerdings vom Gericht einkassiert und mir wurde GDB 80 dauerhaft zugesprochen - Achtung - wegen Verfahrensfehlern ... welch Überraschung.

Ich könnte hier, das Problem auch bei einer Nachuntersuchung sehen. Teoretisch muss sich bei einer Nachuntersuchung der Zustand verbessert haben. Wenn also z.B. damals gesagt wurde, weil etwas vorlag, was laut Versorgungsrichtlinien eigentlich nur einen GdB von 50 begründet, allerdings rechtskräftig dafür ein GdB von 80 gegeben wurde, dann müssten wenn diese Problematiken weiter bestehen, auch weiterhin ein GdB von 80 gegeben werden. Sprich es müsste erst nachgewiesen werden, dass die damaligen Tatsachen sich verbessert haben. Ob dann entsprechend "richtig" bewertet werden kann, weiß ich nicht.

Soweit ich dich verstanden habe, ist der GdS allerdings nur bei 30 anerkannt. Sprich selbst wenn die Tatsachen, welche zu dem GdB von 80 geführt haben, sich nachweislich gebessert hätten, wird es schwer, dass der GdS unter 30 gesunken ist.

Abwarten wann für die Verwaltung die 5 Jahre rum sind. Zumal du mitlerweile auch BSA und schädigungsbedingte Pflege beantragt hast (dort sogar mit bindender Pflegegrad feststellung)
 
Ich frage mich bis heute, wie das Amt auf die Idee gekommen ist, dass ein GdS höher sein kann, als der GdB.
Das ist wirklich mehr als seltsam und definitiv auch nicht korrekt...
Sprich es müsste erst nachgewiesen werden, dass die damaligen Tatsachen sich verbessert haben. Ob dann entsprechend "richtig" bewertet werden kann, weiß ich nicht.
Ich fand es sehr witzig,als ich damals im OEG Verfahren Akteneinsicht verlangte und da aus dem Programm ein Auszug aus meiner Akte war wo stand "Wenn Verschlechterung bzw Erhöhung o.ä. beantragt wird,dann Rücknahme prüfen!!!". Also nein,denke einfach so wird da nix mehr passieren beim GDB und ich werd auch garantiert nicht dafür sorgen...
Abwarten wann für die Verwaltung die 5 Jahre rum sind. Zumal du mitlerweile auch BSA und schädigungsbedingte Pflege beantragt hast (dort sogar mit bindender Pflegegrad feststellung)
Haben sie schon datiert auf nächstes Jahr August. Direkt im Bescheid. Hab grad aber nochmal geguckt. In dem dem GdS 30 zugrundeliegenden Gutachten wird von chronisch und dauerhaft gesprochen. Da steht nirgends dass ne Therapie noch Besserung bringen könnte. Hat dann die Amtsärztin vermutlich nur aus dem GDB Gutachten und dann einfach mal als gegeben angenommen. Natürlich auch eine Ärztin,die mich nie im Leben gesehen hat und alles nur nach Akten entscheidet...
 

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