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Stiefsohn (29 Jahre) hat große finanzielle Probleme und braucht immer wieder Geld

aeh, warum nicht?
Akademiker haben meist über viele viele Jahre kein geregeltes oder nur ein minderes Einkommen, meist so um die 10 Jahre, in denen die mit Ausbildung schon aufbauen können.....
da spart man, wo man kann....

Ich sprach jetzt schon von Akademikern mit entsprechendem Gehalt, aber schwäbischen Einstellungen. 🙂 Wenn jemand mit 4000 netto Zigaretten drehen kann, kann er das auch….
 
Es geht darum , ob der Strafrahmen der Vorschrift eine mindestens einjährige Haftstrafe ermoglicht. Nicht, was dann tatsächlich herauskommt.

Das ist so nicht richtig. Es kommt darauf an, ob es sich um ein Verbrechen gem. Paragraph 140 Abs. 1 Nr.2 StPO handelt und Betrug ist kein Verbrechen, dh Mindeststrafe ein Jahr gem. Paragraph 12 Abs. 1 StGB. Für Paragraph 140 Abs. 1 Nr. 1 kommt es gem. Paragraph 74 GVG darauf an, welche Strafe zu erwarten ist. Also eben nicht auf den abstrakten Strafrahmen, sondern darauf, welche Strafe voraussichtlich verhängt wird. Und bei erstmaligem Betrug bleibt es eher bei einer Geldstrafe, jedenfalls aber wird keine Freiheitsstrafe von mindestens 4 Jahren verhängt. Also gibt es hier keinen Pflichtverteidiger.
 
Das ist so nicht richtig. Es kommt darauf an, ob es sich um ein Verbrechen gem. Paragraph 140 Abs. 1 Nr.2 StPO handelt und Betrug ist kein Verbrechen, dh Mindeststrafe ein Jahr gem. Paragraph 12 Abs. 1 StGB. Für Paragraph 140 Abs. 1 Nr. 1 kommt es gem. Paragraph 74 GVG darauf an, welche Strafe zu erwarten ist. Also eben nicht auf den abstrakten Strafrahmen, sondern darauf, welche Strafe voraussichtlich verhängt wird. Und bei erstmaligem Betrug bleibt es eher bei einer Geldstrafe, jedenfalls aber wird keine Freiheitsstrafe von mindestens 4 Jahren verhängt. Also gibt es hier keinen Pflichtverteidiger.
Wenn der Schaden 30.000 beträgt waren es mehrere Taten. Aus denen wird dann eine Gesamtstrafe gebildet. Zu erwarten ist eine Haftstrafe zwischen 1 und 2 Jahren. Ob die zur Bewährung verhängt wird liegt am Richter und wie er die Sozialprognose sieht. Und am Bundesland.In Bayern würde es eng werden. Berlin locker Bewährung
 
Wenn der Schaden 30.000 beträgt waren es mehrere Taten. Aus denen wird dann eine Gesamtstrafe gebildet. Zu erwarten ist eine Haftstrafe zwischen 1 und 2 Jahren. Ob die zur Bewährung verhängt wird liegt am Richter und wie er die Sozialprognose sieht. Und am Bundesland.In Bayern würde es eng werden. Berlin locker Bewährung
Auch ob er geständig ist und ob er bereits einschlägig vorbestraft war, dürfte bei der Stafzumessung eine Rolle spielen. Jedenfalls hat sich die nachgiebige Mutti da ein schönes Früchtchen herangezogen. 29 und schon zu faul zum Arbeiten. Stattdessen macht er lieber eine beeindruckende kriminelle Karriere. Und die Mami macht sich mehr Gedanken darum, ob ihr Söhnchen auf Cigarillos "angewiesen" ist, als um die geprellten Opfer. Dazu fällt mir wirklich nichts mehr ein.... 🙄
 
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Das ist so nicht richtig. Es kommt darauf an, ob es sich um ein Verbrechen gem. Paragraph 140 Abs. 1 Nr.2 StPO handelt und Betrug ist kein Verbrechen, dh Mindeststrafe ein Jahr gem. Paragraph 12 Abs. 1 StGB. Für Paragraph 140 Abs. 1 Nr. 1 kommt es gem. Paragraph 74 GVG darauf an, welche Strafe zu erwarten ist. Also eben nicht auf den abstrakten Strafrahmen, sondern darauf, welche Strafe voraussichtlich verhängt wird. Und bei erstmaligem Betrug bleibt es eher bei einer Geldstrafe, jedenfalls aber wird keine Freiheitsstrafe von mindestens 4 Jahren verhängt. Also gibt es hier keinen Pflichtverteidiger.
So sehe ich das auch.
 
Heute früh hat er mir eine Nachricht geschrieben, dass wieder mal unvorhergesehene Kosten auf ihn zugekommen sind und er kein Geld mehr für Essen, Sprit etc hat und ob ich ihm helfen könne.
Was das für "unvorhergesehene" Kosten sind, würde mich wirklich mal interessieren. Entweder vorhersehbare Ausgaben für den Prozess oder für irgendwelche Reparaturen, mit denen man immer mal rechnen muss, oder er hat sich wieder irgendeinen völlig unnötigen Luxusartikel gekauft. Nennt er die Art der Kosten überhaupt oder bleibt er gegenüber dem Stiefvater bewusst im "Nebulösen"? Das würde ich nicht noch unterstützen.

Warum geht er eigentlich nicht zum Sozialamt oder zu einer Tafel, wenn er nichts mehr zu essen hat? Warum übernimmt er keinen Nebenjob? Warum geht seine Freundin nicht wenigstens putzen?
 
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[...]

Es wird im vorliegenden Fall höchste Zeit, dass jemand diesem missratenen Sohn mal Grenzen setzt, aber ich fürchte, es ist schon fast zu spät dafür. Das allein reicht auch nicht, wenn die Mutter weiterhin uneinsichtig bleibt und ihren Sohn vorn und hinten bezuschusst.
 
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