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Stiefsohn (29 Jahre) hat große finanzielle Probleme und braucht immer wieder Geld

Hab grad nochmal nachgegoofelt; in einfachen Fällen geht es auch ohne Pflichtverteidiger. Aber ab 1 Jahr möglicher Freiheitsstrafe (Strafrahmen) ist er z.B. vorgeschrieben. Praktisch geht es ohne den Pflichtverteidiger nur bei Bagatellsachen.

Bei den Fall hier geht es um gewerbsmäßigen Betrug. Mit erheblichem Schaden. Da wäre eine Haftstrafe locker drin.

Wenn er nicht vorbestraft ist, geht es nicht um ein Jahr Haft, sondern um eine Geldstrafe. Da gibt es keinen Pflichtverteidiger.
 
Vielen Dank an alle Meinungen/Infos. TOLL!!!

@ dr.superman,

da hast Du natürlich mit allem nicht unrecht. Aber da läppert sich auch ganz schön was zusammen: Tanken, Essen für alle drei. Er hat mir versprochen, dass er mir das Geld bis nächste Woche Freitag zurückzahlen werde, da er da Geld bekommt.
Das kann ich leider nicht so recht glauben, da bis dahin bestimmt wieder was "Unvorhergesehenes" geschieht.

Aber natürlich fühle ich mich auch nicht gut, wenn die nix zu essen haben. Wobei ich nicht die Zigaretten bzw. so ähnliche (günstigere) Dinger bezahlen möchte.

Mein Schatz (seine Mutter) meint er wäre psychisch auf die Cigarillos angewiesen, da es ihm sonst aufgrund der Gesamtsituation noch schlechter gehen würde.

Irgendwo ist halt auch bei mir Schluss.

Dreht er die Zigaretten wenigstens selbst? Machen sogar einige Akademiker in meinem Umfeld….
 
Großes Dankeschön an jeden, der hier geantwortet hat. das hilft mir tatsächlich weiter. Meinen Schatz liebe ich und ich werde sie nicht verlassen.
Aber die Sache mit ihrem Sohn sehe ich jetzt etwas distanzierter, zumal er jetzt eingeschnappt ist, weil er diesmal kein Geld bekommen hat.
Ihm müsste es um Einsparungen gehen, wenn er die Einnahmen schon nicht erhöhen kann oder will.
Er müsste ein 45kmh Auto fahren.
Damit braucht er bei vergleichbarem Komfort die halbe Fahrrad-Zeit ( =20Minuten) zur Arbeit, zahlt aber weniger Versicherung, weder Steuer noch TÜV noch AU, vielleicht gar weniger Benzin.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du ihm weiterhin Geld gibst, wird er immer so weitermachen. Wahrscheinlich sogar, wenn du ihm kein Geld mehr gibst. Dann pumpt er eben andere Leute an.
Das geliehene Geld holt er sich von Mama, wodurch sich das gemeinsame Haushaltsgeld reduziert. So läuft der Dreck bei uns ab. Vielleicht ist es deshalb mit meiner Empathie nicht mehr so weit her.
 
Hier habe ich jetzt nur Halbwissen, daher die Nachfrage:

Hat man bei fehlenden eigenen Mitteln in einem Strafprozess nicht nur Anspruch auf einen Pflichtverteidiger bei Verfahren ab den Landgerichten?

Oder kann man bei Strafverfahren vor dem Amtsgericht so eine Art Prozesskostenhilfe bekommen?
Her sind seriöse Infos zum Thema PKH: https://www.bmj.de/DE/Themen/Gerich...ozesskostenhilfe/Prozesskostenhilfe_node.html

Die Prozesskostenhilfe deckt aber nur die Prozesskosten ab.

Hier eine seriöse Info zum Thema (Rechts)Beratungshilfe:

In § 140 StPO hier ist geregelt, wann man einen Anspruch auf einen Pflchtverteidiger hat:

Zum Zeitpunkt der Bestellung des Pflichtverteidigers siehe § 141 StPO:
 
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