Hab grad nochmal nachgegoofelt; in einfachen Fällen geht es auch ohne Pflichtverteidiger. Aber ab 1 Jahr möglicher Freiheitsstrafe (Strafrahmen) ist er z.B. vorgeschrieben. Praktisch geht es ohne den Pflichtverteidiger nur bei Bagatellsachen.
Bei den Fall hier geht es um gewerbsmäßigen Betrug. Mit erheblichem Schaden. Da wäre eine Haftstrafe locker drin.
Wenn er nicht vorbestraft ist, geht es nicht um ein Jahr Haft, sondern um eine Geldstrafe. Da gibt es keinen Pflichtverteidiger.