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Katze Heimlich halten

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Silenta

Mitglied
Der Vermieter kann es dir nicht verbieten, es sei denn es gäbe einen triftigen Grund, die Haltung zu verbieten. So ein Grund könnte zum Beispiel sein, dass die Wohnung für die Haltung zweier Katzen deutlich zu klein ist (z.B. eine 25qm ZB-Wohnung ohne Freigang-Option).

Ich hoffe du hast eine riesen Wohnung, ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, wie du den Wellensittichen Auslauf anbieten willst. Dann solltest du dich entweder für die Vögel oder für die Katzen entscheiden; beides in der Wohnung halte ich nicht für realistisch.

Ich gehe mal davon aus, dass du keinen triftigen Grund hast, dass Katzenhaltung verboten sein könnte. Insofern würde ich die Kitten holen (und den Wellis ein neues Heim suchen, wenn sie dir offensichtlich nicht reichen).
Die Vögel haben einen eigen Raum !
 
G

Gelöscht 86791

Gast
Es sind mehrere Katzen im Haus, selbst der Vermieter hat eine und anscheinend kann er es nicht mal verbieten. Was soll man da noch für Rücksprache halten? Ich verstehe nicht, warum Du ihm das überhaupt gesagt hast, aber noch weniger verstehe ich seine Reaktion.
 
G

Gelöscht 115192

Gast
Nachdem schon per whatsapp angefragt wurde, sollte man das jetzt aber auch klar stellen, dass dann 2 Katzen da sind. Es dürfte doch offensichtlich sein, dass das mit dem Vermieter noch mal zur Sprache kommt.

Dass Katzen grundsätzlich erlaubt sind, ist ja erst mal egal. Sie heimlich zu halten, halte ich für dumm.
 

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
Grundsätzlich gilt, dass ein Vermieter die Kleintierhaltung nicht verbieten darf und vor deren Anschaffung nicht um Erlaubnis gebeten werden muss. Zu Kleintieren gehören etwa Vögel, Zierfische, Schlangen, Hamster oder auch Meerschweinchen. Sie werden allesamt in geschlossenen Behältnissen, z. B. einem Käfig oder Terrarium, gehalten und können daher die Wohnung nicht beschädigen bzw. Dritte nicht belästigen (Bundesgerichtshof (BGH), Urteil v. 14.11.2007, Az.: VIII ZR 340/06). Katzen dagegen sind freiheitsliebende Tiere, die gerne ihre Umwelt erkunden und nicht in Käfigen gehalten werden. Sie sind keine Kleintiere – der Vermieter muss daher vor der Anschaffung einer Samtpfote um Erlaubnis gefragt werden.

Das steht in dem Text von Dir ... also in dem Gesetzestext, Cucaracha.
Hast Du, Silenta, schon mal im Mietvertrag nachgelesen, was da direkt drin steht. Es ist nicht so einfach mit ja oder nein, erlaubt oder verboten getan.

Weiter steht auch in dem Text von oben:
Ob eine Haltung möglich ist, hängt dabei aber stets vom Einzelfall ab: Für oder gegen eine Katzenhaltung können z. B. die Lage und Größe der Wohnung oder auch die Größe und Art des Tieres sprechen (BGH, Urteil v. 14.11.2007, Az.: VIII ZR 340/06).

Ferner darf der Vermieter eine Katzenhaltung nicht mit der Begründung ablehnen, keine Katzen zu mögen. Auch der Widerstand von Nachbarn rechtfertigt nicht die Untersagung der Katzenhaltung – selbst dann nicht, wenn ein Nachbar unter einer Katzenallergie leidet. Doch auch hier ist wieder jeder einzelne Fall genau zu betrachten: So müsste der Stubentiger etwa draußen bleiben, wenn ein direkter Wohnungsnachbar bei Kontakt mit Katzenhaaren einen lebensbedrohlichen Asthmaanfall erleiden könnte (Landgericht (LG) München I, Urteil v. 25.03.2004, Az.: 34 S 16167/03).

Es ist also nicht so einfach, hier zu sagen, klar, es ist erlaubt und nicht verboten.
Silenta, ich würde positiv in dieses Gespräch gehen und hoffe, dass es Dir gestattet wird am Ende.
 
S

SoNicht

Gast
Grundsätzlich gilt, dass ein Vermieter die Kleintierhaltung nicht verbieten darf und vor deren Anschaffung nicht um Erlaubnis gebeten werden muss. Zu Kleintieren gehören etwa Vögel, Zierfische, Schlangen, Hamster oder auch Meerschweinchen. Sie werden allesamt in geschlossenen Behältnissen, z. B. einem Käfig oder Terrarium, gehalten und können daher die Wohnung nicht beschädigen bzw. Dritte nicht belästigen (Bundesgerichtshof (BGH), Urteil v. 14.11.2007, Az.: VIII ZR 340/06).
Manche kennen keine Grenzen:
 
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