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28 Jährige Tochter will nicht ausziehen

  • Starter*in Starter*in Mutter 50
  • Datum Start Datum Start
Was wohl viele hier vergessen ist das die Tochter von der TE 28 Jahre alt ist Keine 15.
Sie ist eine erwachsene Frau die noch Zuhause bei den Eltern lebt.

Tatsächlich hätten die Eltern sie jeder Zeit vor die Tür setzten können auch ohne eine Wohnung zu haben.
Nach Beerdigung einer Ausbildung sind Eltern nun mal nicht mehr dazu verpflichtet ihre Kinder zu unterstützen finanziell wie auch wohnlich.

Die meisten Eltern machen es auch nicht und die meisten Kinder ziehen mit der Zeit ganz von alleine aus.
Auch schon deswegen weil es irgendwann unangenehm wird das man noch bei den Eltern lebt.

Liebe TE du hast geschrieben das deine Tochter jahrelang eine Beziehung geführt hat und da wollte sie auch nicht mit ihren Freund zusammen ziehen.
Warum eigentlich nicht?
Das ist doch völlig normal das man irgendwann mit dem Partner auch zusammen wohnt.
 
Ich finde diese Art der Erpressung mit der Wohnung weiterhin nicht in Ordnung. Die Tochter muss die Wohnung nehmen, die ihr nicht gefällt. Keiner kann das hier beurteilen, ob die gut ist oder nicht, aber sie soll ja jetzt sofort raus bei euch!

Man hätte ihr Zeit geben können bis Ende des Jahres, da war aber keine Wohnung wie jetzt in Aussicht. Aber ihr habt jetzt erst mal eure Tochter vor den Kopf gestoßen. Mit Selbständigkeit hat das auch wenig zu tun, wenn man gezwungen wird, eine bestimmte Wohnung zu nehmen.

Ich kann nur wünschen, dass sie jetzt etwas selbständiger wird. Und euch eure Holzhammerrausschmiss-Aktion verzeiht.

Es geht ja auch nicht um die Tochter. Sie soll raus, sofort, mit allen Mitteln. Völlig überzogenen Miete oder eben genau diese Wohnung nehmen.

Hoffen wir mal nicht, das die Eltern später mal ins nächstbeste Heim gesteckt werden und ihnen Hilfe durch die Tochter versagt wird, wenn sie nicht mehr so fit sind.
 
Sie muss ja nicht auf ewig in der Wohnung bleiben, sie kann ja umziehen!
Das ist schon richtig. Ich persönlich würde aber auch eher gleich in eine Wohnung ziehen, die mir halbwegs gefällt, statt nach ein paar Wochen oder Monaten wieder umzuziehen. Ein Umzug macht man ja jetzt auch nicht mal eben so. Ein Umzug bedeutet Stress, ist zeitintensiv und kostet auch.

Doch genauso funktioniert das! Dedline ist Deadline und der Tochter war, wie hier im Verlauf nachzulesen, bekannt das ein Auzug gewünscht ist.
Es ist richtig, dass der Tochter bekannt war, dass ihr Auszug, zumindest von Seiten der Mutter, gewünscht ist. Eine Deadline wurde aber nie gesetzt. Das hätte man aber machen müssen um den Ernst der Lage zu verdeutlichen.

Dieser scheiterte jedoch immer wieder da sie entweder arbeitslos oder pleite oder gerade eine "schlechte phase" hatte.
Leute die Hartz 4 beziehen bekommen vom Amt auch oft eine Wohnung zugewiesen.
Die leben auch noch!
Wenn die Tochter in der Zeit arbeitslos war, wo sie noch unter 25 war, wäre das mit einem Auszug nicht so einfach gewesen, wenn sie nur Anspruch auf HartzIV gehabt hätte. Bei unter 25 Jährigen gelten dann nämlich besondere Regelungen und es bedarf einer Genehmigung der Behörde ausziehen zu dürfen. Da muss schon ein Härtefall vorliegen wie z.B. häusliche Gewalt.
 
Die Wohnung ist komplett in Ordnung sie ist nicht groß und man kann auch keine Spülmaschine reinstellen was meine Tochter unbedingt will.
Dafür ist sie aber bezahlbar.
Klar fühlt sie sich von uns verraten ganz besonders von ihrem Vater der meistens immer auf ihrer Seite war.

Sie hatte lange genug Zeit gehabt sich was zu suchen wollte sie nicht jetzt muss sie mit der Konzequenz leben.
Wenn sie in die Wohnung eingezogen ist hat sie alle Zeit der Welt sich eine andere zu suchen und vielleicht erkennt sie dann auch das sie in ihrem Leben einiges ändern muss was ihre Arbeit angeht.
Und nein sie braucht keine Therapie sie ist einfach nur zu bequem deswegen will sie nicht ausziehen.
Finde ich völlig schlüssig. Ihr habt ein Recht auf ein eigenes Leben und solltest konsequent bleiben.

Sie ist 28! Ein weiteres Wohnen bei Euch ist womöglich sogar für die Tochter nachteilhaft.
Ein Beispiel: welcher Partner hat Lust auf eine 28 jährige, die in der Wohnung ihrer Eltern wohnt?

Es ist auch keine WG. Es gibt kein dauerhaftes Wohnrecht. Es ist ein Eltern-Kind-Verhältnis mit einem Menschen, der seit 10 Jahren kein Kind mehr ist.
"Zieh aus, liebe Tochter", ist eine vollkommen angemessene Einstellung.

Wie es aussieht haben manche den Sinn nicht verstanden warum wir 800€ von ihr verlangen.
Und zwar wenn wir nur 200 oder noch weniger würde sie warscheinlich auch nicht ausziehen wollen.
Somit hat sie jetzt eine Motivation um sich eine Wohnung zu kümmern.
Euer indirekter Weg ist womöglich bezeichnend für die ganze lange Ausziehprozedur bis heute, zum 28.Lebensjahr.

800€ schafft Missverständnisse (man sieht es ja hier bei den Reaktionen im Forum!). Euch geht es nicht ums Geld. Warum also dieser komplizierte Umweg?

Verhaltet Euch besser ganz direkt (und konsequent).
 
Der Ton macht die Musik, wie immer. Man kann normal kommunizieren, Wünsche äussern, konsequent Fristen setzen. Ich sehe bei der Tochter auch eine gewisse Unlust und bis jetzt null Zwang. Das liegt aber daran, dass die Eltern nicht an einem Strang gezogen haben. Und jetzt auf gleich muss die erstbeste Wohnung genommen werden, nach jahrelangem Schlendrian.

Man kann mir doch nicht erzählen, jetzt diese Hauruckaktion mit dem Holzhammer wäre die einzige Möglichkeit gewesen, dass Madame auszieht.
 
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum jetzt immer noch diskutiert werden muss ob die Entscheidung der Eltern, die Tochter mit Druck zum Auszug zu bewegen, richtig war.

Die Eltern haben das so entschieden und die Tochter wird demnächst in eine eigene Wohnung einziehen.
 
@Trebor89

Komm mal wieder runter 😉
Sicher geht die Tochter auf die 30 zu. Trotzdem muss man sie nicht plötzlich dermaßen unter Druck setzen, die erstbeste Wohnung zu nehmen oder stattdessen 800€ Miete an die Eltern zu zahlen. Die Eltern haben es jetzt so lange zugelassen, dass sie bei ihnen wohnen bleibt, da wäre es sicher kein Drama gewesen, wenn man der Tochter eine Frist bis zum Jahresende gesetzt hätte, bis dahin die elterliche Wohnung zu verlassen. Miete hätte man bis dahin auch verlangen können. Nur eben eine angemessene.
 

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