Andreas900
Sehr aktives Mitglied
Hallo liebe Community,
ich würde gerne wissen, ob meine Mutter ihren Hartz 4 Anspruch verliert, wenn sie ihr Haus verschenkt.
Situation:
Meine Mutter wohnt in einem kleinen vom Amt als "angemessen" bezeichnetem Eigentum, sprich Haus. Sie erhält Hartz 4, allerdings nur den Regelsatz. Sie erhält keine Miete, da sie ja im Eigentum wohnt.
Nun klagt meine Mutter schon seit Jahren, dass es immer schwerer wird das Haus mitsamt kleinem Garten zu bewirtschaften. Auch sei ihr die Gegend zu laut geworden und die Nachbarschaft ist ein Streitthema. Sie würde gerne in eine kleinere Wohnung, am besten mit altersgerechter Ausstattung, umziehen.
Soweit ich mich im Sozialrecht auskenne, darf sie das Haus aber nicht verkaufen und nicht vermieten. Jedes Einkommen würde ihr bei Hartz 4 angerechnet werden.
Nun (zu meiner eigenen Verwunderung) schlug meine Mutter vor, mir das Haus als Schenkung zu übertragen. In dem Fall hätte sie ja kein Einkommen, welches das Sozialamt anrechnen könnte.
Meine erste Reaktion war: Das Sozialamt könnte sagen "du hast Eigentum verschenkt, dabei hättest du davon leben können, deswegen streichen wir dir die gesamte Hilfe"
Aber stimmt das?
Im SGB II steht:
In der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird das Arbeitslosengeld II gekürzt, wenn der Leistungsberechtigte die Hilfebedürftigkeit vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt hat (§31 Abs. 4 SGB II).
In der Sozialhilfe soll die Leistung auf das für den Lebensunterhalt Unerlässliche eingeschränkt werden, wenn der Leistungsberechtigte nach Vollendung des 18. Lebensjahres sein Einkommen oder Vermögen in der Absicht vermindert hat, die Voraussetzungen für die Gewährung oder die Erhöhung der Sozialhilfeleistung herbeizuführen (§26 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB XII). Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind ausgeschlossen, wenn der Leistungsberechtigte in den letzten 10 Jahren seine Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat (§ 41 Abs. 3 SGB XII).
Die Hilfsbedürftigkeit meiner Mutter ist ja aber schon festgestellt. Durch die Schenkung würde meine Mutter keine Gewährung oder Erhöhung der Hilfe erwirken.
Sie bekommt den Regelsatz heute und würde ihn nach der Schenkung bekommen. Das Sozialamt müsste also keinen Cent mehr zahlen. Im Gegenteil: Bisher zahlt das Amt notwendige Reparaturen am Haus. Das entfiele dann sogar. Für das Amt wäre es sogar eine WIN-Situation.
Meine Mutter wäre indess frei zu wohnen, wo sie will.
Sie könnte auch in eine Wohnung umziehen. Einzig würde ihr das Sozialamt dann keine Miete bezahlen (denn die Notwendigkeit jetzt Miete zu benötigen hat meine Mutter durch die Verschenkung selbst herbeigeführt).
Die Miete würde ich dann übernehmen. Wäre aber auch für mich natürlich eine WIN-Situation, weil durch Verkauf oder Vermietung des Hauses mehr rein käme als das Anmieten einer überschaubaren Wohnung.
Meine Mutter ist schwierig und ich will nicht "mit Gewalt" ans Haus.
Ich glaube aber, dass meine Mutter mangels Geld und Selbstständigkeit und nun auch noch aufgrund von Alter das Haus als riesen Belastung empfindet. Meine Großmutter und ich haben ihr Anfangs bei Renovierungen geholfen, aber das Haus sieht immer noch halb unrenoviert und eher heruntergekommen aus. Meine Mutter hat psychische Probleme und ich würde sie gerne irgendwo in einer Wohnung sehen, wo sie "versorgt" ist, vielleicht in Erreichbarer Nähe zu Ärzten und Einkaufsmöglichkeiten.
Ist meine Rechtseinschätzung zutreffend? Darf sie das Haus mir schenken und bekommt trotzdem weiterhin den Hartz 4 Regelsatz?
LG
Andreas
ich würde gerne wissen, ob meine Mutter ihren Hartz 4 Anspruch verliert, wenn sie ihr Haus verschenkt.
Situation:
Meine Mutter wohnt in einem kleinen vom Amt als "angemessen" bezeichnetem Eigentum, sprich Haus. Sie erhält Hartz 4, allerdings nur den Regelsatz. Sie erhält keine Miete, da sie ja im Eigentum wohnt.
Nun klagt meine Mutter schon seit Jahren, dass es immer schwerer wird das Haus mitsamt kleinem Garten zu bewirtschaften. Auch sei ihr die Gegend zu laut geworden und die Nachbarschaft ist ein Streitthema. Sie würde gerne in eine kleinere Wohnung, am besten mit altersgerechter Ausstattung, umziehen.
Soweit ich mich im Sozialrecht auskenne, darf sie das Haus aber nicht verkaufen und nicht vermieten. Jedes Einkommen würde ihr bei Hartz 4 angerechnet werden.
Nun (zu meiner eigenen Verwunderung) schlug meine Mutter vor, mir das Haus als Schenkung zu übertragen. In dem Fall hätte sie ja kein Einkommen, welches das Sozialamt anrechnen könnte.
Meine erste Reaktion war: Das Sozialamt könnte sagen "du hast Eigentum verschenkt, dabei hättest du davon leben können, deswegen streichen wir dir die gesamte Hilfe"
Aber stimmt das?
Im SGB II steht:
In der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird das Arbeitslosengeld II gekürzt, wenn der Leistungsberechtigte die Hilfebedürftigkeit vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt hat (§31 Abs. 4 SGB II).
In der Sozialhilfe soll die Leistung auf das für den Lebensunterhalt Unerlässliche eingeschränkt werden, wenn der Leistungsberechtigte nach Vollendung des 18. Lebensjahres sein Einkommen oder Vermögen in der Absicht vermindert hat, die Voraussetzungen für die Gewährung oder die Erhöhung der Sozialhilfeleistung herbeizuführen (§26 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB XII). Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind ausgeschlossen, wenn der Leistungsberechtigte in den letzten 10 Jahren seine Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat (§ 41 Abs. 3 SGB XII).
Die Hilfsbedürftigkeit meiner Mutter ist ja aber schon festgestellt. Durch die Schenkung würde meine Mutter keine Gewährung oder Erhöhung der Hilfe erwirken.
Sie bekommt den Regelsatz heute und würde ihn nach der Schenkung bekommen. Das Sozialamt müsste also keinen Cent mehr zahlen. Im Gegenteil: Bisher zahlt das Amt notwendige Reparaturen am Haus. Das entfiele dann sogar. Für das Amt wäre es sogar eine WIN-Situation.
Meine Mutter wäre indess frei zu wohnen, wo sie will.
Sie könnte auch in eine Wohnung umziehen. Einzig würde ihr das Sozialamt dann keine Miete bezahlen (denn die Notwendigkeit jetzt Miete zu benötigen hat meine Mutter durch die Verschenkung selbst herbeigeführt).
Die Miete würde ich dann übernehmen. Wäre aber auch für mich natürlich eine WIN-Situation, weil durch Verkauf oder Vermietung des Hauses mehr rein käme als das Anmieten einer überschaubaren Wohnung.
Meine Mutter ist schwierig und ich will nicht "mit Gewalt" ans Haus.
Ich glaube aber, dass meine Mutter mangels Geld und Selbstständigkeit und nun auch noch aufgrund von Alter das Haus als riesen Belastung empfindet. Meine Großmutter und ich haben ihr Anfangs bei Renovierungen geholfen, aber das Haus sieht immer noch halb unrenoviert und eher heruntergekommen aus. Meine Mutter hat psychische Probleme und ich würde sie gerne irgendwo in einer Wohnung sehen, wo sie "versorgt" ist, vielleicht in Erreichbarer Nähe zu Ärzten und Einkaufsmöglichkeiten.
Ist meine Rechtseinschätzung zutreffend? Darf sie das Haus mir schenken und bekommt trotzdem weiterhin den Hartz 4 Regelsatz?
LG
Andreas