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Schenkung Umzug bei Hartz 4

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Hallo liebe Community,

ich würde gerne wissen, ob meine Mutter ihren Hartz 4 Anspruch verliert, wenn sie ihr Haus verschenkt.

Situation:
Meine Mutter wohnt in einem kleinen vom Amt als "angemessen" bezeichnetem Eigentum, sprich Haus. Sie erhält Hartz 4, allerdings nur den Regelsatz. Sie erhält keine Miete, da sie ja im Eigentum wohnt.

Nun klagt meine Mutter schon seit Jahren, dass es immer schwerer wird das Haus mitsamt kleinem Garten zu bewirtschaften. Auch sei ihr die Gegend zu laut geworden und die Nachbarschaft ist ein Streitthema. Sie würde gerne in eine kleinere Wohnung, am besten mit altersgerechter Ausstattung, umziehen.

Soweit ich mich im Sozialrecht auskenne, darf sie das Haus aber nicht verkaufen und nicht vermieten. Jedes Einkommen würde ihr bei Hartz 4 angerechnet werden.

Nun (zu meiner eigenen Verwunderung) schlug meine Mutter vor, mir das Haus als Schenkung zu übertragen. In dem Fall hätte sie ja kein Einkommen, welches das Sozialamt anrechnen könnte.

Meine erste Reaktion war: Das Sozialamt könnte sagen "du hast Eigentum verschenkt, dabei hättest du davon leben können, deswegen streichen wir dir die gesamte Hilfe"
Aber stimmt das?

Im SGB II steht:

In der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird das Arbeitslosengeld II gekürzt, wenn der Leistungsberechtigte die Hilfebedürftigkeit vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt hat (§31 Abs. 4 SGB II).
In der Sozialhilfe soll die Leistung auf das für den Lebensunterhalt Unerlässliche eingeschränkt werden, wenn der Leistungsberechtigte nach Vollendung des 18. Lebensjahres sein Einkommen oder Vermögen in der Absicht vermindert hat, die Voraussetzungen für die Gewährung oder die Erhöhung der Sozialhilfeleistung herbeizuführen (§26 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB XII). Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind ausgeschlossen, wenn der Leistungsberechtigte in den letzten 10 Jahren seine Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat (§ 41 Abs. 3 SGB XII).


Die Hilfsbedürftigkeit meiner Mutter ist ja aber schon festgestellt. Durch die Schenkung würde meine Mutter keine Gewährung oder Erhöhung der Hilfe erwirken.

Sie bekommt den Regelsatz heute und würde ihn nach der Schenkung bekommen. Das Sozialamt müsste also keinen Cent mehr zahlen. Im Gegenteil: Bisher zahlt das Amt notwendige Reparaturen am Haus. Das entfiele dann sogar. Für das Amt wäre es sogar eine WIN-Situation.

Meine Mutter wäre indess frei zu wohnen, wo sie will.
Sie könnte auch in eine Wohnung umziehen. Einzig würde ihr das Sozialamt dann keine Miete bezahlen (denn die Notwendigkeit jetzt Miete zu benötigen hat meine Mutter durch die Verschenkung selbst herbeigeführt).

Die Miete würde ich dann übernehmen. Wäre aber auch für mich natürlich eine WIN-Situation, weil durch Verkauf oder Vermietung des Hauses mehr rein käme als das Anmieten einer überschaubaren Wohnung.

Meine Mutter ist schwierig und ich will nicht "mit Gewalt" ans Haus.
Ich glaube aber, dass meine Mutter mangels Geld und Selbstständigkeit und nun auch noch aufgrund von Alter das Haus als riesen Belastung empfindet. Meine Großmutter und ich haben ihr Anfangs bei Renovierungen geholfen, aber das Haus sieht immer noch halb unrenoviert und eher heruntergekommen aus. Meine Mutter hat psychische Probleme und ich würde sie gerne irgendwo in einer Wohnung sehen, wo sie "versorgt" ist, vielleicht in Erreichbarer Nähe zu Ärzten und Einkaufsmöglichkeiten.

Ist meine Rechtseinschätzung zutreffend? Darf sie das Haus mir schenken und bekommt trotzdem weiterhin den Hartz 4 Regelsatz?

LG
Andreas
 

Yannick

Sehr aktives Mitglied
Hallo Andreas,

ich kenne einen Fall, da hat ein Vater wegen des Todes seiner Ehefrau die
Lebensversicherung ausbezahlt bekommen und das Geld auf seinem Konto
geparkt. Die beiden waren sich einig, dass die Summe dem Sohn zukom-
men sollte, sobald dieser 18 Jahre alt wird. Von dem Geld wurde dann ein
kleines Appartement gekauft, der Vater überwies den Betrag von seinem
Konto und der Sohn stand als Eigentümer im Grundbuch.

Einige Jahre später wurde der Vater, ebenfalls Besitzer und Selbstnutzer einer
kleinen ETW sehr lange Zeit erwerbsunfähig krank. Das Amt lehnte Zahlungen
mit der Begründung ab, er hätte seinerzeit sehr viel Geld verschenkt. Dazu
wurden alle Kontoauszüge der letzten 10? Jahre gesichtet. Einsprüche bleiben
erfolglos, das Amt blieb dabei, dass er das Geld zur seiner Alterssicherung hätte
verwenden müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Portion Control

Urgestein
Hallo Andreas,

mich wundert etwas, das Renovierungen bezahlt wurden. Normalerweise heisst es doch das es die Regelleistung gibt, zusätzlich die Zahlung der Miete + Heizung für angemessenen Wohnraum.

Ansonsten sehe ich das genau so wie du. Denn rein vom Bauchgefühl her kann man nicht auf etwas anderes schliessen. Und du hast ja selbst geschrieben das die Mietzahlung das Amt nicht übernehmen würde, da selbst herbeigeführt.
Das klingt schon alles realistisch.

Ich hoffe, das Amt macht der Schenkung dann nicht doch einen Strich durch die Rechnung.
Auf jeden Fall vorher genauer abklären, bevor ihr diesen Schritt geht.
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Hallo Andreas,

ich kenne einen Fall, da hat ein Vater wegen des Todes seiner Ehefrau die Lebensversicherung
ausbezahlt bekommen unud das Geld auf seinem Konto geparkt. Die beiden waren sich einig,
dass die Summe dem Sohn zukommen sollte, sobald dieser 18 Jahre alt wird. Von dem Geld
wurde dann ein kleines Appartement gekauft, der Sohn stand als Eigentümer im Grundbuch
und der Vater überwies den Betrag von seinem Konto.

Einige Jahre später wurde der Vater, ebenfalls Besitzer und Selbstnutzer einer kleinen ETW sehr
lange Zeit erwerbsunfähig krank. Die ARGE lehnte Zahlungen mit der Begründung ab, er hätte
seinerzeit sehr viel Geld verschenkt. Dazu wurden alle Kontoauszüge der letzten 10? Jahre ge-
sichtet. Einsprüche bleiben erfolglos, das Amt blieb dabei, dass er das Geld zur Alterssicherung
hätte verwenden müssen.
Hallo Yannik, danke für die Antwort.

In deinem Fall hat der Vater aber faktisch Geld bekommen. Er hat seine eigene Bedürftigkeit dadurch erst herbeigeführt, dass er diese Geld (über den Umweg der Wohnung) an seinen Sohn verschenkt hat.
Sprich er wäre nicht bedürftig geworden wenn er das Geld nicht verschenkt hätte.

Meine Mutter ist schon bedürftig. Sie würde nicht erst durch das Verschenken bedürftig.
Sie würde ihre Bedürftigkeit bestensfalls in so weit erhöhen als dass sie nun auch Miete bräuchte. Diese würde das Amt ihr bestimmt nicht erstatten.
Aber warum sollte sie nicht weiterhin den Regelsatz bekommen?

Ich denke, wir werden das Thema sicherlich noch anwaltlich abschließend erörtern, aber wenn jemand hier noch eine Rat hat, wäre ich sehr dankbar.
 

Portion Control

Urgestein
ich kenne einen Fall, da hat ein Vater wegen des Todes seiner Ehefrau die
Lebensversicherung ausbezahlt bekommen und das Geld auf seinem Konto
geparkt. Die beiden waren sich einig, dass die Summe dem Sohn zukom-
men sollte, sobald dieser 18 Jahre alt wird. Von dem Geld wurde dann ein
kleines Appartement gekauft, der Sohn stand als Eigentümer im Grundbuch
und der Vater überwies den Betrag von seinem Konto.
Die Begründung des Amtes empfinde ich einerseits als haltlos, andererseits aber auch als richtig.
Der Vater hätte das Appartement kaufen können und sich selbst lebenslanges, kostenloses Wohnrecht einräumen sollen. Das wäre korrekt gewesen. Ansonsten sieht es, unabhängig davon ob man ahnt das man erkranken wird oder nicht ein bißchen so aus, als würde die ältere, kränkliche Generation Geld in Sicherheit bringen. Hat sowas von Schlecker Insolvenz.

Andererseits finde ich die Argumentation des Amtes dreist. Dann dürften Menschen wie Nino de Angelo und viele andere Promis heute auch keine Grundsicherung erhalten. Die hatten alle Millionen und wenn sie heute nix mehr übrig haben, kann das nur mit vollen Händen ausgegeben worden sein.
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Hallo Andreas,

mich wundert etwas, das Renovierungen bezahlt wurden. Normalerweise heisst es doch das es die Regelleistung gibt, zusätzlich die Zahlung der Miete + Heizung für angemessenen Wohnraum.

Ansonsten sehe ich das genau so wie du. Denn rein vom Bauchgefühl her kann man nicht auf etwas anderes schliessen. Und du hast ja selbst geschrieben das die Mietzahlung das Amt nicht übernehmen würde, da selbst herbeigeführt.
Das klingt schon alles realistisch.

Ich hoffe, das Amt macht der Schenkung dann nicht doch einen Strich durch die Rechnung.
Auf jeden Fall vorher genauer abklären, bevor ihr diesen Schritt geht.
Hallo PC :)

Es wurden nur notwendige Reparaturen bezahlt, keine Renovierungen.
Die Heizungsreparatur wurde zb bezahlt aber nur das notdürftigste. Inzwischen ist jedes Jahr was mit der Heizung und jedes mal zahlt das Amt nur "Pflickschusterei".

Bei dauerhaftem Hartz 4 Bezug ist Eigentum bisweilen echt ein Problem. Zwar ist es geschützt und kaputtes wird repariert, aber irgendwann lebt man eben mit durchgesessenen Sofas, vergilbten Tapeten, uralter Elektrikinstallation etc.

Danke für deine Meinung. Im Idealfall hoffe ich, dass das Amt einfach den Regelsatz weiter zahlt. Ich weiß noch nicht mal, ob meine Mutter es überhaupt anzeigen müsste, falls sie das Haus verschenkt. Es müsste nach meinem Bauchgefühl dem Amt doch egal sein, weil die Höhe der Leistung davon unberührt bleibt....
 

Yannick

Sehr aktives Mitglied
Hallo Yannik, danke für die Antwort.

In deinem Fall hat der Vater aber faktisch Geld bekommen. Er hat seine eigene Bedürftigkeit dadurch erst herbeigeführt, dass er diese Geld (über den Umweg der Wohnung) an seinen Sohn verschenkt hat.
Sprich er wäre nicht bedürftig geworden wenn er das Geld nicht verschenkt hätte.

Meine Mutter ist schon bedürftig. Sie würde nicht erst durch das Verschenken bedürftig.
Sie würde ihre Bedürftigkeit bestensfalls in so weit erhöhen als dass sie nun auch Miete bräuchte. Diese würde das Amt ihr bestimmt nicht erstatten.
Aber warum sollte sie nicht weiterhin den Regelsatz bekommen?

Ich denke, wir werden das Thema sicherlich noch anwaltlich abschließend erörtern, aber wenn jemand hier noch eine Rat hat, wäre ich sehr dankbar.
Nun ja, die beiden hatten vorher die 60qm kleine ETW gemeinsam bewohnt; die
Erwerbsunfähigkeit trat erst später ein und war auch nicht vorhersehbar. Ich sehe
da vor allen eine deutliche Mietersparnins die nicht in die Bewertung einging.

Bei Deiner Mutter ist es aber so, dass sie das Geld aktuell benötigt, um die Heim-
kosten bezahlen zu können. Falls sie selbst nicht zahlen kann, werden ihre Kinder
in Anspruch genommen.
 
A

Angua

Gast
Ähnliches gab es im Bekanntenkreis.
Da ging es so aus: Der Mutter wurde dringend davon abgeraten, das Haus zu verschenken. Denn anscheinend muß jede Veränderung der Vermögensverhältnisse ans Amt gemeldet werden.
Deine Mutter bekommt wahrscheinlich den Regelsatz zum Lebensunterhalt und die Wohnnebenkosten (Heizung, Wasser etc.), oder? Wohnkosten werden vom Amt nicht übernommen bei ihr, da sie ja in einem Eigenheim wohnt. Ist das so richtig?
 

Yannick

Sehr aktives Mitglied
Die Begründung des Amtes empfinde ich einerseits als haltlos, andererseits aber auch als richtig.
Der Vater hätte das Appartement kaufen können und sich selbst lebenslanges, kostenloses Wohnrecht einräumen sollen. Das wäre korrekt gewesen. Ansonsten sieht es, unabhängig davon ob man ahnt das man erkranken wird oder nicht ein bißchen so aus, als würde die ältere, kränkliche Generation Geld in Sicherheit bringen. Hat sowas von Schlecker Insolvenz.

Andererseits finde ich die Argumentation des Amtes dreist. Dann dürften Menschen wie Nino de Angelo und viele andere Promis heute auch keine Grundsicherung erhalten. Die hatten alle Millionen und wenn sie heute nix mehr übrig haben, kann das nur mit vollen Händen ausgegeben worden sein.
Die Geschichte wäre darauf hinausgelaufen, dass der Vater die eigene ETW
hätte verkaufen müssen, um damit seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Der Sohn war zu diesem Zeitpunkt noch Student...
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Ähnliches gab es im Bekanntenkreis.
Da ging es so aus: Der Mutter wurde dringend davon abgeraten, das Haus zu verschenken. Denn anscheinend muß jede Veränderung der Vermögensverhältnisse ans Amt gemeldet werden.
Deine Mutter bekommt wahrscheinlich den Regelsatz zum Lebensunterhalt und die Wohnnebenkosten (Heizung, Wasser etc.), oder? Wohnkosten werden vom Amt nicht übernommen bei ihr, da sie ja in einem Eigenheim wohnt. Ist das so richtig?
Richtig.
Das Amt zahlt neben dem Regelsatz noch ein paar wenige Nebenkosten wie Heizung, Wasser, Müllabfuhr etc. (Strom nicht, ist ja im Regelsatz drin)

Wobei es vielleicht naiv klingen mag, aber soll sich das Amt doch freuen wenn demnächst diese Nebenkosten nicht mehr gezahlt werden müssen.
 

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