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Warum vermietet niemand eine Wohnung an Hartz 4 Empfänger?

  • Starter*in Starter*in Gast
  • Datum Start Datum Start
Wenn du alles ausnutzen willst, schrieb ich auch schon einmal, schließe als Vermieter eine Mietausfallsversicherung und Vermieterrechtsschutz ab, denn erst dann hast du die maximaliste Möglichkeit der finanziellen Absicherung, [...]

Nein, das ist okay. Und wer im Bund der Vermieter ist hat ohnehin einen Punkteplan, nach welchem er sich richten kann. Natürlich wäre mir zudem wichtig, seit wann jemand wo, in welcher Position arbeitet. Ebenso Schufa Auskunft und Anamnese des vorherigen Vermieters. Und Pfändungen sollen mir jetzt Angst machen? Sind das Zünglein an der Waage? [...] In unserem 180 Mann Laden führen wir derzeit NULL Lohnpfändungen. Das ist also nicht so üblich. Pro Jahr werden mal 1-2 eingepflegt, die meist nach ein paar Monaten erledigt sind.

Und mein Grundtenor sollte aussagen, weil dir dieser ja so wichtig ist, dass diese Absicherungsmöglichkeiten am Ende eben trotzdem besser sind, als blindlings einem Hartz IV Empfänger zu vertrauen. Das sind eben ganz einfache, mathematische Fakten. [...]
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry, aber da hast Du Unrecht. Sanktionen betreffen niemals die Miete sondern immer nur den Hartz 4 Satz.
Außerdem, wer Sanktionen erhält ist in der Regel selber schuld.
Ein Hartz4 - Empfänger
 
Widerrechtliche Sanktionen, die am Ende auch die Mietzahlungen betreffen - hat sich bei Vermietern rumgesprochen, dass Argen auf Existenzvernichtung und Obdachlosigkeit setzen, statt Arbeit zu vermitteln.

Ist so...

Sorry, Du hast Unrecht. Sanktionen betreffen nie die Miete, immer nur den eigentlichen Hartz4-Grundsatz.
Und wer Sanktionen erhält ist selber Schuld, ich kenne niemanden, der auch nur im entferntesten eine Sanktion erhalten hat, wenn er sich an die Regeln hält. Klar, wenn Du Dich nicht nachweisbar um Arbeit bemühst, zu spät oder garnicht zu Terminen erscheinst, das Du dann Deine Sanktionen bekommst.
Ein Hartz4-Empfänger
 
okay:

Künftig ist der vollständige Entzug aller Hartz 4 -Leistungen (einschließlich Miete, Heizung, Mehrbedarfe usw.) sehr schnell möglich. Eine bisher im Arbeitslosenrecht beispiellose Härte, die den Betroffenen die Lebensgrundlage entzieht – und BeraterInnen vor schwierige Herausforderungen stellt. Soweit es möglich ist, sollte präventiv gehandelt werden.

Ist die Sanktion bereits verhängt, dann gilt es zu prüfen, ob der Betreffende einen wichtigen Grund für sein Verhalten hatte, der eine Sanktion ausschließt. Und: Selbst wenn die Sanktion vom Wortlaut des Gesetzes gedeckt sein sollte, empfehlen wir die rechtliche
Gegenwehr (bei unter 25-Jährigen generell, ab 25 Jahre im Einzelfall sowie ab Sanktionsstufe 2 generell). Schließlich ist die Härte der Strafen verfassungsmäßig fragwürdig (Verhältnismäßigkeit? Vollständiger Leistungsentzug und Menschenwürde?)

Wann laut Gesetz gekürzt werden darf („Tatbestände“ nach § 31 SGB II) lesen Sie hier. Nachfolgend einige Hinweise zu dem weniger bekannten „Kleingedruckten“ und zu Verfahrensfragen.

Was wird gekürzt?Auch bei ab 25-Jährigen können bereits ab der 1. Sanktionsstufe unter Umständen neben der Regelleistung auch die Kosten der Unterkunft oder ein Mehrbedarf gekürzt werden. Die Formulierung „30 % der maßgebenden Regelleistung“ definiert nur die Höhe
der Sanktion (z.B. 103,50 € bei Alleinstehenden); die Sanktion an sich betrifft aber das gesamte ALG II. Werden wegen Anrechnung von Einkommen weniger als 30 % der Regelleistung ausgezahlt, dann wird die Kürzung bei den anderen Hartz IV-Bestandteilen realisiert.

Quelle: Hartz IV Sanktionen: Streichung von ALG II möglich



Ob das rechtlich gesehen vollzogen werden darf, bezweifle ich mal.
Ein Gang zum Anwalt und die sind wieder besänftigt.
 
Dass HartzIV eine "soziale Schicht" aufrechterhalten soll - du lebst wohl hinter'm Mond. HartzIV hat vor allem den Nutzen, die Armen arm zu halten (was man auch daran erkennt, dass Anspruch erst dann besteht, wenn man NICHTS mehr besitzt, außer Tausend bis Zweitausend Euro; ein Auto kann man mit HartzIV auch nicht finanzieren).
Ich kann dir sagen, warum kaum noch Sozialwohnungen gebaut werden: Weil man keinen zusätzlichen Wohnraum für Migranten schaffen will.


Wird dir vom Amt gezahlt bei Nachweis eines Arbeitsvertrages und natürlich dem Hintergrund diesen nicht anderweitig erreichen zu können.

Ja auf Hartz4 selber kann man sich kein Auto leisten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wird dir vom Amt gezahlt bei Nachweis eines Arbeitsvertrages und natürlich dem Hintergrund diesen nicht anderweitig erreichen zu können.

Ja auf Hartz4 selber kann man sich kein Auto leisten.

Und was du vergessen hast zu erwähnen, dass es dann zurückgezahlt werden muss, weil es Darlehensweise geliehen wird.
 
---> warum vermietet niemand eine Wohnung an Hartz 4 Empfänger?

Jetzt wird's noch schwieriger weil viele Vermieter lieber an Flüchtlinge vermieten, aufgrund der sicheren Zahlung vom Staat.
 
Bei Flüchtlingen hat man auch keine sichere Bezahlung mehr, denn diese werden ebenfalls ins Hartz IV System geschoben und nach derzeitigen Plannungen der Regierung wird das alles beschleundigt.

Das bedeutet, auch die werden in die Jobcenter abgeschoben und bekommen ebenfalls, wenn sie nicht spuren, Sanktionen aufs Auge gedrückt
 

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