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Wie wird Berufsschadensausgleich berechnet? (OEG)

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Hallo Julia,

Du könntest entweder im Internet oder bei der Anwaltskammer, die für Deinen Wohnort zuständig ist, nach eine, RA fragen, der sich auf Sozialrecht/Opferentschädigung spezialisiert hat. Bei derartigen Verfahren ist ein erfahrener Anwalt nötig.

Auf der einen Seite kann ich Dich natürlich gut verstehen, dass Du arbeiten gehen möchtest. Vielleicht bist Du auch noch relativ jung. Ich vermute, Du bekommst momentan befristete EU-Rente. Du bist also momentan beim Sozialgericht und der Gutachter hat die 55 zugestanden? Das ist - ohne Deine Erkrankung zu kennen - jedoch schon sehr gut. Also steht das Urteil noch offen?

Du musst Dir natürlich auch im klaren sein ob Du wieder wirklich arbeiten kannst. Was sagt Deine Therapeutin dazu?

Rocky
 
Hallo,

ich wollte kurz berichten, dass nach knapp 7 Jahren vor dem Sozialgericht mein OEG-Antrag anerkannt wurde, auch wurde mir mein BSA+eine Höherbewertung von 50 auf 60 Grad zugesprochen.

Nachdem ich meinen Gerichtsbescheid hatte beantragte ich einen Schwerbehindertenausweis, den Gerichtsbeschluss, sowie den Bescheid vom VA 60% GdS sendete ich mit. Leider interessiert es das VA-Bayern nicht, man bleibt trotz Gerichtsbeschluss vom Sozialgericht bei 30% GdB.

Kann mir hier jemand helfen, ist das normal? Ich dachte GdS und GdB sind eigentlich gleich anzusehen?

Anmerkung:

Da ich in Bayern lebe musste ich den Antrag für den Behindertenausweis beim VA in Bayern stellen.
Der Gerichtsbeschluss ist auch aus Bayern, nur der Bescheid wegen dem OEG-Antrag ist aus Hessen, da die Gewalttat in Hessen war.

Oder muss ich beim VA in Hessen diesen Antrag stellen? Bin da etwas überfordert gerade 🙁.

Danke für eure Hilfe.
 
Hallo Julia,

vielen Dank das Du uns Deinen ganz persönlichen Fall geschildert hast.

In der Tat ist es so, dass man schon einen guten Anwalt braucht, der sich auf das Sozialrecht, oder noch besser OEG spezialisiert hast. Einfach mal Google fragen. Kommst Du dann nicht weiter, dann rufe bitte mal bei der Anwaltskammer in Deiner Wohngegend an.

Du schreibst, dass Du einen GdB von 55 bekommen hast. Wieso ist das lächerlich? Das ist super und sehr viele wünschten sich bestimmt eine so gute Einstufung zu haben, da Du dann auch Anspruch auf weitere Leistungen hast (BSA). Einen Schwerbeschädigten-Ausweis hast Du vermutlich auch schon bekommen.

Auf der anderen Seite musst Du Dir natürlich gut überlegen was Du willst. Kannst Du wirklich wieder in den Arbeitsprozess einsteigen oder willst Du die Leistungen zum OEG in Anspruch nehmen? Wenn Du die vollen OEG Leistungen wirklich bekommst, dann brauchst Du auch keine Grundsicherung mehr.

Viel Erfolg weiterhin.

Rocky
 
Ich befasse mich auch aktuell mit OEG, Rente usw. Zu welchem Anwalt muss man ( welches Fachgebiet ist das), um Infos zu bekommen? Ich komme hier alleine nicht weiter. ein GdB von 55 % ( lächerlich, lt Therapeut aber nichts neues) wurde anerkannt und seit geraumer Zeit gelte ich als arbeitsunfähig, obwohl ich ansich gern arbeiten würde. Dennoch muss ich ja von irgendwas leben und leider ist es in meinem Fall so, dass ich durch die PTBS also dank des Täters und dessen Verhalten aktuell nicht arbeiten kann( dazu gibt es auch ein Gutachten vom Gericht in Auftrag gegeben) . Ein Leben in Grundsicherung möchte ich nicht. Momentan suche ich einen Job, der mit der Problematik machbar ist, das ist aber mehr als schwierig. Evtl wäre Fotografie nebenbei etwas, da prüfe ich, ob ich irgendwie den Termin bei der IHK hinbekomme. Wirklich arbeitsfähig sieht mich der Therapeut ( leider) nicht. Die Fotografie wäre wirklich nur etwas nebenberufliches. Kann mir jemand weiterhelfen? Brauche ich einen Anwalt bzgl Rente oder Opferrecht?


Hallo Julia,

vielen Dank das Du uns Deinen ganz persönlichen Fall geschildert hast.

In der Tat ist es so, dass man schon einen guten Anwalt braucht, der sich auf das Sozialrecht, oder noch besser OEG spezialisiert hast. Einfach mal Google fragen. Kommst Du dann nicht weiter, dann rufe bitte mal bei der Anwaltskammer in Deiner Wohngegend an.

Du schreibst, dass Du einen GdB von 55 bekommen hast. Wieso ist das lächerlich? Das ist super und sehr viele wünschten sich bestimmt eine so gute Einstufung zu haben, da Du dann auch Anspruch auf weitere Leistungen hast (BSA). Einen Schwerbeschädigten-Ausweis hast Du vermutlich auch schon bekommen.

Auf der anderen Seite musst Du Dir natürlich gut überlegen was Du willst. Kannst Du wirklich wieder in den Arbeitsprozess einsteigen oder willst Du die Leistungen zum OEG in Anspruch nehmen? Wenn Du die vollen OEG Leistungen wirklich bekommst, dann brauchst Du auch keine Grundsicherung mehr.

Viel Erfolg weiterhin.

Rocky
 
Hallo aakin den behinderten Ausweis stellt man wo man lebt ergo in Bayern. Mein Ausweis ist viel höher im GDB weil der G d s ja nur die reinen Schädigungen aufzeigt....meistens hat man ja schon andere Dinge wie h w s leiden oder was auch immer eben nicht als Schädigung bedingt angesehen wird
 
Hallo zusammen,

nach längerem melde ich mich wieder. Die erste Nachprüfung ist durch und bekomme weiterhin meine 50 GdS

Dazu ist nun der BSA, AR und die Höherbewertung auch durch. Aber da bin ich im Widerspruch. Antrag hab ich 12/2011) gestellt. Anerkannt wurde ich 11/2014 und nun rückwirkend sozusagend der Rest. Jetzt kommt das große ABER. Ich habe in der Zeit 12/2011 und 6/2013 abwechselnd Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld bekommen. Aber das auch schon geringer, da ich mich aus gesundheitlichen Gründen nur für wenige Stunden melden konnte. Also schon Einkommensverlust in mehrfacher hinsicht. Nun haben die irgend ein Urteil ausgegraben, wo sie so interpretieren, dass keine Doppelzahlung bzw. Überzahlung stattfinden darf. Also nicht 2 Leistungen, die den gleichen Sinn haben, hier also die Einkommensersatzleistung. Mein Einkommen damals war gerade mal 1/3 von dem BSA was mir zustehen würde. Also deutlich geringer.

Vor knapp 4 Wochen haben wir (VDK und ich) den Widerspruch eingelegt und die Akte sollte uns übersendet werden. Bis heute ist die Akte immer noch nicht angekommen.

Kennt aber jemand das? Hat einer von euch BSA in der Zeit wo auch Krankengeld war bekommen? Habt ihr schon mal so was gehört? Ich und meine Anwältin gingen davon aus, dass eben diese Leistungen von dem BSA wie eben Einkommen abgezogen wird. Zumindest wäre dies logisch und so kennt sie es bisher.

Ebenso wird die Nachzahlung der anderen Zeiten wo sie mir ja anerkannt und ausgerechent haben zurückgehalten. Aber sie wissen ganz genau, dass bei mir keine sonstige Stelle gibt, die was zurückfordern könnte. Habe da die EM-Rente erhalten und die haben sie ja in der Berechnung abgezogen.

Dazu haben sie die falschen Zahlen zur Berechnung genommen. Es muss ja eigentlich vom Bund diese Tabelle genommen werden. Naja zumindest wurde ich richtig eingestuft.

Vielleicht weiß jemand von euch dazu was?

@aakin - eigentlich dürfte der GdB nicht geringer wie der GdS sein (also ohne die berufliche Betroffenheit). Da es nach den selben Richtlinien ist, nur unterscheidet final und kausal und daher ist normalerweise der GdB gleich oder höher wie der GdS.

LG Elona
 
Hallo zusammen,

nach längerem melde ich mich wieder. Die erste Nachprüfung ist durch und bekomme weiterhin meine 50 GdS

Dazu ist nun der BSA, AR und die Höherbewertung auch durch. Aber da bin ich im Widerspruch. Antrag hab ich 12/2011) gestellt. Anerkannt wurde ich 11/2014 und nun rückwirkend sozusagend der Rest. Jetzt kommt das große ABER. Ich habe in der Zeit 12/2011 und 6/2013 abwechselnd Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld bekommen. Aber das auch schon geringer, da ich mich aus gesundheitlichen Gründen nur für wenige Stunden melden konnte. Also schon Einkommensverlust in mehrfacher hinsicht. Nun haben die irgend ein Urteil ausgegraben, wo sie so interpretieren, dass keine Doppelzahlung bzw. Überzahlung stattfinden darf. Also nicht 2 Leistungen, die den gleichen Sinn haben, hier also die Einkommensersatzleistung. Mein Einkommen damals war gerade mal 1/3 von dem BSA was mir zustehen würde. Also deutlich geringer.

Vor knapp 4 Wochen haben wir (VDK und ich) den Widerspruch eingelegt und die Akte sollte uns übersendet werden. Bis heute ist die Akte immer noch nicht angekommen.

Kennt aber jemand das? Hat einer von euch BSA in der Zeit wo auch Krankengeld war bekommen? Habt ihr schon mal so was gehört? Ich und meine Anwältin gingen davon aus, dass eben diese Leistungen von dem BSA wie eben Einkommen abgezogen wird. Zumindest wäre dies logisch und so kennt sie es bisher.

Ebenso wird die Nachzahlung der anderen Zeiten wo sie mir ja anerkannt und ausgerechent haben zurückgehalten. Aber sie wissen ganz genau, dass bei mir keine sonstige Stelle gibt, die was zurückfordern könnte. Habe da die EM-Rente erhalten und die haben sie ja in der Berechnung abgezogen.

Dazu haben sie die falschen Zahlen zur Berechnung genommen. Es muss ja eigentlich vom Bund diese Tabelle genommen werden. Naja zumindest wurde ich richtig eingestuft.

Vielleicht weiß jemand von euch dazu was?


Hallo Elena,

besten Dank für die Schilderung. Klingt schon alles schon sehr merkwürdig und ich kann das Verhalten des VA nicht nachvollziehen. Das die nun auch den Versand der Akte verzögern, ist schon sehr interessant. Normal wird alles gegengerechnet bzw. Dir Abgezogen und den anderen Leistungsträgern überwiesen. Wie diese Rechnung aussehen soll ist mir schleierhaft. Habe davon noch nichts gehört. Also weiter auf den Widerspruch bestehen und warten, bis die Akten kommen.

Viel Erfolg.

Rocky
 
Hallo,

Nachdem ich meinen Gerichtsbescheid hatte beantragte ich einen Schwerbehindertenausweis, den Gerichtsbeschluss, sowie den Bescheid vom VA 60% GdS sendete ich mit. Leider interessiert es das VA-Bayern nicht, man bleibt trotz Gerichtsbeschluss vom Sozialgericht bei 30% GdB.

Kann mir hier jemand helfen, ist das normal? Ich dachte GdS und GdB sind eigentlich gleich anzusehen?

Anmerkung:

Da ich in Bayern lebe musste ich den Antrag für den Behindertenausweis beim VA in Bayern stellen.
Der Gerichtsbeschluss ist auch aus Bayern, nur der Bescheid wegen dem OEG-Antrag ist aus Hessen, da die Gewalttat in Hessen war.

Hallo,

wurde eigentlich schon alles treffend beschrieben, dass es eigentlich min. 60 auf dem Schwerbehindertenausweis sein müssen. Es ist sehr irritierend, wie sich das VA da verhält. Ehrlich gesagt bringt der Ausweis nicht viel.Falls Du ein Merkzeichen hast (Gehbehindert etc) hat es gewisse Vorteile. Ansonsten bekommst Du mit dem Ausweis ermäßigten Eintritt bei einigen Museen bzw. Veranstaltungen. Nichtsdestotrotz würde ich da Widerspruch einlegen.

Viel Erfolg.

Rpcky
 
@Rocky11 Ja es ist seltsam. Ich hatte auch schon eine Beschwerde beim Regierungspräsidenten eingelegt gehabt und promt kam die Nachprüfung ins Haus. Seltsame Zufälle dort.

Dene ihre Rechnung ist, dass ich in der Zeit nix bekomme. Hab ja schon KG bzw. ALg 1 bekommen. Geht um die Zeiträume 12/2011 bis 06/2013. Da wollen sie mir nix zahlen. Das sind genau die Zeiten wo ich nur sehr gering was bekommen habe, also fast nix. Somit müsste das VSA ja da mehr BSA zahlen wie jetzt mit meiner EM-Rente.

Die Auszahlung der bisherigen Nachzahlung wird auch verzögert. Es gibt kein Amt wo Anspruch hätte und das wissen die ganz genau.

Die Verzögerungstaktik ist dort leider sehr beliebt. Das musste sogar der RP zugeben. Bei meinem Widerspruch damals beim ersten Bescheid, haben die sich 3 Monate etwa Zeit gelassen die Akte uns zukommen zu lassen. Leider ist ein anderes Bundesland für mich zuständig wie ich wohne. Sonst wären die Anwältin und ich schon längst auf der Matte gestanden.

Heute kam die Zahlung für Dezember. und dies ist mehr wie im Bescheid steht, aber nicht so das die Zahlen dann richtig wären. Ich hab das Gefühl das mein VSA sehr seltsam ist (in Hessen).
 
@Elona

Setze die Krankenkasse und die Agentur für Arbeit einmal davon in Kenntnis, dass du für die damalige Bezugszeit nachträglich BSA bewilligt bekommen hast. Dieses bewirkt, dass beide Stellen jeweils für ihre Zeiträume einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Versorgungsamt für den jeweiligen Zeitraum loslassen und alles was darüber hinaus geht, wird nach deren Berechnungen an dich weitergeleitet.

Dazu bist du sogar gesetzlich verpflichtet, diese Stellen über solche Änderungen in Kenntnis zu setzen.
 
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