Erst einmal herzlichen Glückwunsch zu deinem Erfolg. Ich freue mich sehr für dich, dass du dein Recht durchsetzen konntest.
Hallo Silan, vielen vielen Dank für deine Glückwünsche und deiner Antwort.
Wie ich bei Rocky erwähnt habe und du ja auch bestätigst hast, dass es das Recht des VA ist mich nach 2-3 Jahren zu einer erneuten Prüfung zu unterziehen, finde ich generell in Ordnung. Es geht mir nur um die Art und weise, ob man wieder mich zu einem Gutachter senden möchte, der wie beim ersten Gutachter für das VA schreibt und das VA alle Leistungen von heute auf morgen streicht. Das wäre für mich nicht gut, denn sonst müsste ich Hilfe beantragen beim Sozialamt. Im Moment komme ich mit der EM-Rente+BSA gut über die runden. Erst vor einer Woche kamen mir beim Psychiater die Tränen die nicht mehr aufhörten, als ich ihm sagte: Okay ich habe zwar gewonnen vor dem Sozialgericht, aber es hat sich an meiner Situation der Erkrankungen und an meinem Zustand nichts geändert, ich bin immer noch krank und leide immer noch sehr stark darunter. Ich hatte die Hoffnung, vielleicht wird es nach dem Urteil besser, aber war es leider nicht.
"Aber du bist da nicht ganz Rechtlos. Du kannst einen Gutachter ablehnen,z.B. weil er dich nachweislich schon einmal falsch begutachtet hat - Du kannst sogar einen Gutachter vorschlagen"
Dieser Tipp ist sehr gut, danke. Damals wusste ich nicht beim ersten Gutachter, dass ich ihn abwählen durfte. Ich wurde in der Tat falsch begutachtet, welches der Richter auch so sah bei seiner Entscheidung.
Darf ich dich Fragen, ob du die zweite Gutachterin selbst ausgesucht hattest oder diese vom VA dir benannt wurde?
Ich habe dann einige Jahre später erfahren, dass meine Schädigungsfolgen dann irgendwann als nicht mehr veränderlich eingestuft wurden.
Gibt es dafür irgendwelche Kriterien, oder entscheidet das das VA von sich aus? Also angenommen, ich habe seit 2011 diese Erkrankungen und im Jahr 2021 ist die Erkrankung unverändert, kann ich einen Antrag stellen auf "nicht mehr veränderliche Situation"?
Ich werde wie du erwähnt hast wegen den 10% Medikamentenerhöhung erst mal nichts machen und abwarten, denn eine erneute Prüfung, nein danke ich kann einfach nicht mehr. Ich lasse es wie es ist.
Viele liebe Grüße zurück
aakin
Hallo Silan, vielen vielen Dank für deine Glückwünsche und deiner Antwort.
Wie ich bei Rocky erwähnt habe und du ja auch bestätigst hast, dass es das Recht des VA ist mich nach 2-3 Jahren zu einer erneuten Prüfung zu unterziehen, finde ich generell in Ordnung. Es geht mir nur um die Art und weise, ob man wieder mich zu einem Gutachter senden möchte, der wie beim ersten Gutachter für das VA schreibt und das VA alle Leistungen von heute auf morgen streicht. Das wäre für mich nicht gut, denn sonst müsste ich Hilfe beantragen beim Sozialamt. Im Moment komme ich mit der EM-Rente+BSA gut über die runden. Erst vor einer Woche kamen mir beim Psychiater die Tränen die nicht mehr aufhörten, als ich ihm sagte: Okay ich habe zwar gewonnen vor dem Sozialgericht, aber es hat sich an meiner Situation der Erkrankungen und an meinem Zustand nichts geändert, ich bin immer noch krank und leide immer noch sehr stark darunter. Ich hatte die Hoffnung, vielleicht wird es nach dem Urteil besser, aber war es leider nicht.
"Aber du bist da nicht ganz Rechtlos. Du kannst einen Gutachter ablehnen,z.B. weil er dich nachweislich schon einmal falsch begutachtet hat - Du kannst sogar einen Gutachter vorschlagen"
Dieser Tipp ist sehr gut, danke. Damals wusste ich nicht beim ersten Gutachter, dass ich ihn abwählen durfte. Ich wurde in der Tat falsch begutachtet, welches der Richter auch so sah bei seiner Entscheidung.
Darf ich dich Fragen, ob du die zweite Gutachterin selbst ausgesucht hattest oder diese vom VA dir benannt wurde?
Ich habe dann einige Jahre später erfahren, dass meine Schädigungsfolgen dann irgendwann als nicht mehr veränderlich eingestuft wurden.
Gibt es dafür irgendwelche Kriterien, oder entscheidet das das VA von sich aus? Also angenommen, ich habe seit 2011 diese Erkrankungen und im Jahr 2021 ist die Erkrankung unverändert, kann ich einen Antrag stellen auf "nicht mehr veränderliche Situation"?
Ich werde wie du erwähnt hast wegen den 10% Medikamentenerhöhung erst mal nichts machen und abwarten, denn eine erneute Prüfung, nein danke ich kann einfach nicht mehr. Ich lasse es wie es ist.
Viele liebe Grüße zurück
aakin