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Wie wird Berufsschadensausgleich berechnet? (OEG)

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Für weitere Antworten geschlossen.
Erst einmal herzlichen Glückwunsch zu deinem Erfolg. Ich freue mich sehr für dich, dass du dein Recht durchsetzen konntest.


Hallo Silan, vielen vielen Dank für deine Glückwünsche und deiner Antwort.

Wie ich bei Rocky erwähnt habe und du ja auch bestätigst hast, dass es das Recht des VA ist mich nach 2-3 Jahren zu einer erneuten Prüfung zu unterziehen, finde ich generell in Ordnung. Es geht mir nur um die Art und weise, ob man wieder mich zu einem Gutachter senden möchte, der wie beim ersten Gutachter für das VA schreibt und das VA alle Leistungen von heute auf morgen streicht. Das wäre für mich nicht gut, denn sonst müsste ich Hilfe beantragen beim Sozialamt. Im Moment komme ich mit der EM-Rente+BSA gut über die runden. Erst vor einer Woche kamen mir beim Psychiater die Tränen die nicht mehr aufhörten, als ich ihm sagte: Okay ich habe zwar gewonnen vor dem Sozialgericht, aber es hat sich an meiner Situation der Erkrankungen und an meinem Zustand nichts geändert, ich bin immer noch krank und leide immer noch sehr stark darunter. Ich hatte die Hoffnung, vielleicht wird es nach dem Urteil besser, aber war es leider nicht.



"Aber du bist da nicht ganz Rechtlos. Du kannst einen Gutachter ablehnen,z.B. weil er dich nachweislich schon einmal falsch begutachtet hat - Du kannst sogar einen Gutachter vorschlagen"

Dieser Tipp ist sehr gut, danke. Damals wusste ich nicht beim ersten Gutachter, dass ich ihn abwählen durfte. Ich wurde in der Tat falsch begutachtet, welches der Richter auch so sah bei seiner Entscheidung.

Darf ich dich Fragen, ob du die zweite Gutachterin selbst ausgesucht hattest oder diese vom VA dir benannt wurde?

Ich habe dann einige Jahre später erfahren, dass meine Schädigungsfolgen dann irgendwann als nicht mehr veränderlich eingestuft wurden.

Gibt es dafür irgendwelche Kriterien, oder entscheidet das das VA von sich aus? Also angenommen, ich habe seit 2011 diese Erkrankungen und im Jahr 2021 ist die Erkrankung unverändert, kann ich einen Antrag stellen auf "nicht mehr veränderliche Situation"?

Ich werde wie du erwähnt hast wegen den 10% Medikamentenerhöhung erst mal nichts machen und abwarten, denn eine erneute Prüfung, nein danke ich kann einfach nicht mehr. Ich lasse es wie es ist.


Viele liebe Grüße zurück

aakin
 
Erst vor einer Woche kamen mir beim Psychiater die Tränen die nicht mehr aufhörten, als ich ihm sagte: Okay ich habe zwar gewonnen vor dem Sozialgericht, aber es hat sich an meiner Situation der Erkrankungen und an meinem Zustand nichts geändert, ich bin immer noch krank und leide immer noch sehr stark darunter. Ich hatte die Hoffnung, vielleicht wird es nach dem Urteil besser, aber war es leider nicht.
Hallo aakin,
ich kann das so gut verstehen... Nachdem ich den BSA zuerkannt bekommen hatte, hatte ich allen und jedem gegenüber ein schlechtes Gewissen, dass es mir nicht besser ging. Es hat einige Zeit gebraucht, bis ich akzeptieren konnte, dass eine finanzielle Absicherung nicht glechbedeutend mit "mir geht es gut" ist. Zwar fällt ein großer Unsicherheitsaspekt weg (ich habe den BSA sofort unbefristet zuerkannt bekommen, weil ich schon als Unveränderlich eingestuft war als ich den beantragt habe, also weiß ich heute schon, was ich im Rentenalter als BSA bekomme...) aber die Schädigungsfolgen bleiben, auch mit Geld:wein: Da könnten die mir monatlich eine Million überweisen, das macht es nicht besser...

Darf ich dich Fragen, ob du die zweite Gutachterin selbst ausgesucht hattest oder diese vom VA dir benannt wurde?
Nein, ich habe die nicht selbst ausgesucht, sie wurde mir vom VA zugewiesen. Als ich etwas über sie nachforschte, stellte sich dann heraus dass sie zu genau dem mich betreffenden Gebiet an der medizinischen Hochschule Hannover forschte. Da habe ich mir dann überlegt die nicht abzulehnen, weil es damals selten war, dass sich überhaupt jemand mit der Thematik auskannte. Und sie kennt sich aus, dass konnte ich dann schnell feststellen. Ich bin noch heute sehr dankbar für diese Gutachterin.

Gibt es dafür irgendwelche Kriterien, oder entscheidet das das VA von sich aus? Also angenommen, ich habe seit 2011 diese Erkrankungen und im Jahr 2021 ist die Erkrankung unverändert, kann ich einen Antrag stellen auf "nicht mehr veränderliche Situation"?

Ich werde wie du erwähnt hast wegen den 10% Medikamentenerhöhung erst mal nichts machen und abwarten, denn eine erneute Prüfung, nein danke ich kann einfach nicht mehr. Ich lasse es wie es ist.


Viele liebe Grüße zurück

aakin
Ich denke mal, dass die da gewisse Kriterien haben, denn ich glaube nicht, dass das VA ohne zu müssen auf weitere Begutachtungen verzichtet. Wie die aber genau lauten weiß ich nicht.
Bei mir wurde 1998 das erste gute Gutachten geschrieben. Das erste war schon 1993, aber ich habe da nie Widerspruch eingelegt. Erst 1998 wurde dann die therapeutische Situation so kritisch, dass ich Therapie über das VA beantragte. Dazu musste ich noch einmal OEG beantragen, weil ich nur einen GDS von 20 im ersten Gutachten zugesprochen bekommen hatte. Meine Gutachterin hatte auch die Fragestellung bekommen, ob das erste Gutachten aussagekräftig sei. Dies hat sie ausführlich anhand der Aktenlage widerlegt und so bekam ich rückwirkend ab 1995 bis 1998 einen GDS von 40 und ab 1998 einen GDS von 60 zuerkannt.
2001 und 2004 musste ich wieder zu Gutachten, die den Status immer bestätigten. 2006 wurde dann die Unveränderlichkeit nach Aktenlage festgestellt. Das heißt allerdings, ich wurde nicht informiert, es gab einfach einen Aufdruck aud die Akte. Ich erfuhr erst 2012 davon, als ich nach einem Totalzusammenbruch nicht mehr in der Lage war mich irgendwie finanziell zu versorgen. Durch Zufall erfuhr ich in einer Klinik von einer Mitpatientin dass es weit mehr Möglichkeiten durch das OEG gibt als die Grundrente. Allerdings wusste sie auch nichts genaues. Ich machte mich dann nach einigen Wochen des Grübelns einfach mit meiner Frau auf zum VA und traf dort zufällig auf meinen alten Sachbearbeiter, der das damals schon mit der Therapiekostenübernahme mit mir durchgeboxt hatte (und mir diese super Gutachterin zugeteilt hatte) und der mittlerweile der Leiter der Abteilung OEG war.
Der machte dann mit mir gemeinsam alle nötigen Anträge fertig, obwohl ich keinen Termin bei ihm hatte und dann dauerte es gerade mal 3 Monate bis ich die Nachzahlung des BSA auf dem Konto hatte. Das ging für VA-Verhältnisse rasend schnell...

Ich kann verstehen, dass du derzeit nicht mehr an dem was du dir erkämpft hast rütteln möchtest.

Ruh dich jetzt erst einmal aus, komm wieder zu kräften und dann entscheide, was du machst. Bis zum neuen Gutachten hast du 2-3 Jahre Zeit. Tu in dieser Zeit gutes für dich und versuche etwas zu heilen.

Liebe Grüße
Silan
 
Hallo ihr Lieben,

es ist erstaunlich, dass ich über meine Frage, die ich gleich stelle, nichts im Internet finde. Ich habe schon alles durchsucht und komme zu keinem Ergegnis. Das VA kann ich ja nicht fragen, denn die antworten entweder falsch oder nur zu ihren Gunsten.

Ich beziehe nun eine volle EM Rente über die DRV. Befristet aber auch schon einmal verlängert.

Habe die Anerkennung, dass die gesamte schädigung, wegen der ich auch nicht mehr arbeiten kann, Schädigungsfolge im Sinne des OEG ist. 50 GDS

Habe vor langer Zeit BSA und Ausgleichsr. beantragt, genau wie beruliches Betroffensein.

Beruflich betroffen bin ich auf jedem Fall und das laut Gutachter und Ärtzten, da zweifet niemand mehr dran.

Nach Aussage der DRV bin ich derzeit weder arbeits- noch rehafähig, deswegen erhalte ich ja auch die volle EM Rente.

Also wenn möglich, biiiiiittteeeeee beantworte mir jemand die Frage: Muss das VA mir nicht bei allen Anerkenntnissen endlich den BSA und berufliche Betroffenheit sowie die Ausgleichrente bewilligen?

Sie begründen es damit, ich müsse erst noch Reha und Teilhabe am Arbeitsleben bla bla § 29 BVG den GRam kennt ihr sicher alle.
Aber wenn ich doch nicht REhafähig bin laut DRV??!!

Das ist doch ein Paradoxon: Ich bin nicht Rehafähig und bekomme deswegen eine Rente und das VA sagt ich bekomme erst Leistungen wenn ich Reha gemacht habe.
OOOOOOder ist das so, dass man diese Leistungen erst erhält wenn die EM Rente einmal nicht mehr befristet genehmigt wird?

beste Grüße und euch alles Gute
 
@nichtaufgeber:
Das Versorgungsamt stellt such auf den Standpunkt, daß ein BSA erst nach einer Reha bewilligt werden kann. Wenn der Rententräger aber der Ansicht ist, daß eine Reha bei dir sinnlos und nicht zumutbar ist, muß das Amt aber BSA zahlen. Ich habe BSA ohne Reha bekommen. Widerspruch einlegen, und bei Ablehnung klagen. Du hast sehr gute Chancen.

Die spinnen doch!
 
Huhu Weltenbummler25

Danke für deine Antwort. Darf ich mal fragen ob du eine befristete oder unbefristete EM Rente erhälst.
Ja die spinnen gewaltig, denn wenn ich mir überlege dass dies alles die Schädigungsfolgen ein wenig aufwiegen soll und das Leben erleichtern soll, Frage ich mich wirklich wie paradox unsere Gesetze doch sind. Ich verstehe wenn etwas unklar ist oder noch ermittelt wird und an der Glaubwürdigkeit gezweifelt wird oder werden muss aus welchem Grund auch immer, aber ich verstehe es nicht, wenn eigentlich alles klar ist und man durch eine solche über Jahre andauernde Haltung des VA nur zusätzlich stark belastet wird. Da kann man Ihnen nur Willkür unterstellen die den Hintergrund hat, dass man aufgibt. Schade ...

Hier der Knackpunkt bei mir ist die befristete EMRente meine ich.
 
Huhu Weltenbummler25

Danke für deine Antwort. Darf ich mal fragen ob du eine befristete oder unbefristete EM Rente erhälst.
Ja die spinnen gewaltig, denn wenn ich mir überlege dass dies alles die Schädigungsfolgen ein wenig aufwiegen soll und das Leben erleichtern soll, Frage ich mich wirklich wie paradox unsere Gesetze doch sind. Ich verstehe wenn etwas unklar ist oder noch ermittelt wird und an der Glaubwürdigkeit gezweifelt wird oder werden muss aus welchem Grund auch immer, aber ich verstehe es nicht, wenn eigentlich alles klar ist und man durch eine solche über Jahre andauernde Haltung des VA nur zusätzlich stark belastet wird. Da kann man Ihnen nur Willkür unterstellen die den Hintergrund hat, dass man aufgibt. Schade ...

Hier der Knackpunkt bei mir ist die befristete EMRente meine ich.


Hallo ,bin Vogoge

darf ich fragen welches Versorgungsamt das ist ?
ist denn die berufliche Betroffenheit schon anerkannt ? Hast Du das Gutachten wo die Rehaunfähigkeit drin steht denen zukommen lassen ?
Wie sieht es mit Anwalt aus evtl. über Prozesskostenhilfe ?
Aus welcher Ecke kommst Du ? Hätte eine gute Anwältin.
Lg Vogoge
 
Hallo.
Ich bin neu hier.
Habe letztes Jahr im März Antrag auf OEG gestellt. Wohne in Bayern aber zuständig ist ein VA in BaWü.
Durch tatkräftige Unterstützung meiner Therapeutin wurde ich nun als Opfer anerkannt und die Unterlagen sind nun zum Med. Dienst zu Feststellung des GdS geschickt worden.
Jetzt wurde ziemlich zeitgleich meine seit 2014 bestehende befristete volle EM-Rente in eine unbefristete umgewandelt.
Muss ich das dem VA mitteilen?
Und wie lange wird es denn nun ca dauern bis ein GdS festgesetzt ist?
Kann mir vorsorglich jemand einen Anwalt im Großraum München/Augsburg empfehlen der sich mit OEG gut auskennt?
Ich hab mich inzwischen durch den kompletten Thread hier gelesen und bekomme nun richtig Angst was da noch so alles auf mich zukommt.
Schaden war in Kindheit über Jahre hinweg und die Rente ist wegen komplexer PTBS erteilt worden.

Danke schon im voraus für Antworten 😉
 
Hallo.
Ich bin neu hier.
Habe letztes Jahr im März Antrag auf OEG gestellt. Wohne in Bayern aber zuständig ist ein VA in BaWü.
Durch tatkräftige Unterstützung meiner Therapeutin wurde ich nun als Opfer anerkannt und die Unterlagen sind nun zum Med. Dienst zu Feststellung des GdS geschickt worden.
Jetzt wurde ziemlich zeitgleich meine seit 2014 bestehende befristete volle EM-Rente in eine unbefristete umgewandelt.
Muss ich das dem VA mitteilen?
Und wie lange wird es denn nun ca dauern bis ein GdS festgesetzt ist?
Kann mir vorsorglich jemand einen Anwalt im Großraum München/Augsburg empfehlen der sich mit OEG gut auskennt?
Ich hab mich inzwischen durch den kompletten Thread hier gelesen und bekomme nun richtig Angst was da noch so alles auf mich zukommt.
Schaden war in Kindheit über Jahre hinweg und die Rente ist wegen komplexer PTBS erteilt worden.

Danke schon im voraus für Antworten 😉

Guten Tag nach Bayern,

das Du nun die volle EU-Rente bekommst, solltest Du selbstverständlich dem VA mitteilen. Einfach eine Kopie senden!

Wie lange der med. Dienst braucht, kann Dir wahrscheinlich niemand wirklich beantworten. Er wird dann die Einschätzung an das VA schicken und Du bekommst dann von denen Bescheid.

Bezüglich eines Anwaltes, der sich mit dem OEG auskennt - falls hier niemand einen Tipp hat - könntest Du bei der Anwaltskammer anrufen und Dir einen Anwalt vorschlagen lassen. Der Anwalt muss nicht zwangsläufig in Deiner Nähe wohnen. Mein Anwalt wohnt auch in einem anderen Bundesland. Hatte den natürlich nie besucht, aber wir sind im telefonischen Kontakt.

In der Regel könnte es zwei Jahre vor dem VA laufen. Länger glaube ich fast nicht.
Du hast natürlich Recht, dass es Verfahren gibt die vor den Gerichten enden und dementsprechend lange laufen können. Bei mir jetzt im 10 Jahr. Aber Du solltest den Bescheid abwarten, da es auch VA gibt, die wirklich gut und verständnisvoll arbeiten.

Viel Erfolg.

Rocky
 
@nichtaufgeber
: Du solltest dich nicht auf befristet oder unbefristet festlegen. Es wurde von deiner Seite alles getan, um zu beweisen und darzulegen, daß eine Reha nicht zumutbar und erfolgsversprechend ist. Daher muß eie BSA bewilligt werden. Das Argument, daß du noch keine Reha gemacht hast, und der Rententräger bei dir noch sieht, daß es für die Zukunft möglich sein könnte, kann kein Kriterium sein, BSA jetzt abzulehnen. Es gilt der momentane, und der vergangene Zustand. Wenn Reha aus gesundheitlichen Grunden momentan nicht zumutbar ist, muß m.E. BSA gezahlt werden.

Wenn in der Zukunft Reha Maßnahmen befürwortet werden sollten von der Rentenstelle, dann kann BSA nach Bewilligung (!) für den Reha Zeitraum zunâchst einmal eingestellt werden. Im übrigen kann man auch gegen eine solche Entscheidung des Rententrägers in der Zukunfy Wiferspruch einlegen.

Es gab hier Opfer, die BSA erhalten haben bei befristeter Rente. Was ist das für eine Logik? Wollen die dich solange warten lassen, bis der Rentetrâger dich in Reha schickt?
 
Guten Tag nach Bayern,

das Du nun die volle EU-Rente bekommst, solltest Du selbstverständlich dem VA mitteilen. Einfach eine Kopie senden!

Wie lange der med. Dienst braucht, kann Dir wahrscheinlich niemand wirklich beantworten. Er wird dann die Einschätzung an das VA schicken und Du bekommst dann von denen Bescheid.

Bezüglich eines Anwaltes, der sich mit dem OEG auskennt - falls hier niemand einen Tipp hat - könntest Du bei der Anwaltskammer anrufen und Dir einen Anwalt vorschlagen lassen. Der Anwalt muss nicht zwangsläufig in Deiner Nähe wohnen. Mein Anwalt wohnt auch in einem anderen Bundesland. Hatte den natürlich nie besucht, aber wir sind im telefonischen Kontakt.

In der Regel könnte es zwei Jahre vor dem VA laufen. Länger glaube ich fast nicht.
Du hast natürlich Recht, dass es Verfahren gibt die vor den Gerichten enden und dementsprechend lange laufen können. Bei mir jetzt im 10 Jahr. Aber Du solltest den Bescheid abwarten, da es auch VA gibt, die wirklich gut und verständnisvoll arbeiten.

Viel Erfolg.

Rocky

Hallo Ricky,

Vielen Dank für deine Antwort.
Es gibt aber doch meines Wissens nach Fristen an die sich auch ein VA halten muss.
Dass es Fälle gibt die komplizierter sind und eine längere Ermittlungsdauer benötigen ist schon klar. Bei mir war das auch nicht so einfach weil die letzte Tat schon 33 Jahre zurück liegt.
Mir wurde anfangs gesagt dass es 8 Monate dauern wird bis zum Bescheid. Als ich nach 9 Monaten immer noch nix hörte hab ich nachgefragt aber nie eine Antwort erhalten obwohl ich alle 4 Wochen gefragt hab.
Nach weiteren 3 Monaten hab ich meiner Therapeutin eine Schweigepflichtsentbindungserklärung gegeben und dann fragte sie nach ob überhaupt schon etwas getan wurde und wenn ja was. Daraufhin hat sie den Stand mitgeteilt bekommen indem unter anderem Stand dass meine Erzeugerin einen Teil der Taten bestätigt hat und dass die sogar noch die Kopie der Unterlagen der damaligen Anzeige mitgeschickt hat. Trotzdem wollte das VA erstmal die Meinung vertreten dass es ja in meinem Erwachsenenleben auch genug Schwierigkeiten gab. Meine Thera hat dann dort angerufen und erklärt dass die späteren Schwierigkeiten Folgen der traumatischen Kindheit sind was sie dann schriftlich nochmal ans VA schicken sollte.
Nachdem meine Thera das Tat war innerhalb von 3 Wochen die Anerkennung da.
Wenn das jetzt nicht so gelaufen wäre hätte ich eine Untätigkeitsklage eingereicht denn eigentlich muss bei diesen Sachen innerhalb 3 Monate entschieden werden.
Beim GdB hab ich auch nach 6 Monaten mit einer solchen Klage gedroht. Dass sie mir dann nur 20% geben wollten war ärgerlich aber ich konnte wenigstens in den Widerspruch. Dem haben Sie nach 4 Wochen mit 40% abhelfen wollen woraufhin ich Klage beim Sozgericht eingereicht hab. Dort dauerts dann halt ewig das weiß ich. Vom Sozgericht hab ich dann weitete 14 Monate 70% unbefristet zugesprochen bekommen was das VA dann auch akzeptierte.
Ich frage mich warum vom Recht der Untätigkeitsklage kaum jemand Gebrauch macht. Denn auch diese Sesselpupser haben ihren Job in einem angemessenen Zeitraum zu erledigen. Wenn das Gericht involviert ist dann dauerts und man kann es dann auch nicht mehr beschleunigen.....aber warum lassen sich vorher so viele diese Verögerungststaktiken gefallen?
Ich weiß dass ich mit dem Ort der Schädigungen in BaWü nicht besonders gute Aussichten habe da laut Statistik in BaWü die wenigsten Opfer anerkannt werden und von den anerkannten die wenigsten Leistungn erhalten. Dennoch werde ich alles dafür tun was mir möglich ist um zu meinem Recht zu kommen und das in einem vertretbaren Zeitraum.
10 Jahre damit rum zu machen ist doch der Horror schlechthin!
In welchen Bundesländern seit ihr denn bzw liegt eure Zuständigkeit?

Grüße von silasfrau
 
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