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Wie wird Berufsschadensausgleich berechnet? (OEG)

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Hallo eine Frage:
bist du von einem Gutachter den das Sozialgericht beauftragt hat schon mal begutachtet worden?
Ich habe noch nie gehört dass jemanden einen BSA dauerhaft abgelehnt haben.....bisher haben alle
die ich kenne den nachträglich bekommen......bei mir ist das alles schon sehr lange her und ich weiß gar nicht mehr wie viele Widersprüche und ähnliches ich eingelegt habe....
es dauert halt viele Jahre immer aber nach und nach veränderte sich das bei mir zum Guten aber dauert halt und ist sehr anstregend....aber ich verstehe nicht dass 5 gutachter das abgelehnt haben....was ist die begründung?

lieben Gruß und viel kraft allen weiterhin


Hallo Vermisst,

also mir sind Fälle bekannt, darunter mein eigener, dass sich gerade bei Gericht die Richter überhaupt nicht an Gutachter bzw. die Gutachten halten müssen. Es gibt Betroffene, die von anerkannten Gutachtern"geprüft" wurden und nix bekamen. Sagte mir auch ein Richter bei einem letzten Termin. "Selbst falls Sie wieder 50 oder mehr bekommen sollten, müssen wir uns daran nicht halten." Egal, ich glaube darum geht es in diesem Fall nicht. Merkwürdig ist doch in dem geschilderten Fall, dass gleich 5 Gutachten in Auftrag gegeben wurden. Und genau da hat der Schreiber den Nagel auf dem Kopf getroffen: Warum gleich 5 die wahnsinnig viel Geld gekostet haben. Ich kann mir das nur so erklären, dass jeder Gutachter seinen Schwerpunkt auf etwas anderes gelegt hat und dadurch ganz unterschiedliche Bewertungen raus kamen. Außerdem ist es wohl nicht optimal, ein Gutachten nur an Hand von Akten zu erstellen - zumindest bei einigen Krankheiten wäre es wohl begrenzt möglich -.

Zu den Widersprüchen:

1.Antrag an das Versorgungsamt gestellt. Nach etwa zwei Jahren kommt dann die Ablehnung. Ist fast gängige Praxis. Widerspruch.
2. Der Antrag wird vom Landesversorgungsamt innerhalb einiger Wochen geprüft, dann Ablehnung.
Widerspruch
3. Der Widerspruch landet dann vor dem Sozialgericht. Je nachdem kann es zwischen einem und zwei Jahren dauern. Ablehnung und dann
Widerspruch
4. Die Akten gehen dann zum Landessozialgericht. Obwohl dort viel wenige Widersprüche landen, ist die Verfahrensdauer extrem lange. Falls dort nichts positives für den Antragsteller bei raus kommt, schreiben die Richter in dem Urteil: Widerspruch ist nicht möglich.
Ggf. kann man lediglich Verfahrensfehler des Landessozialgericht rügen - sehr schwierig - und nur dann würde das Verfahren wieder zurück an das Landessozialgericht gehen.

Ich kann den Betroffenen sehr gut verstehen, wenn er das Verfahren aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr weiterführen möchte. Ich gehe mal davon aus, dass es beim Sozialgericht liegt. Genau hier ist der Knackpunkt: Damit rechnet ja auch das Versorgungsamt, dass eben der Antragsteller aus gesundheitlichen Gründen aufgeben muss. Viele Betroffene standen vor der identischen Fragen: Weitermachen oder Aufgeben. Bin der Meinung, man sollte zwei Wochen darüber Nachdenken und tief Luft holen und überlegen, wie das Leben weitergehen könnte. Möchte ich wirklich am Existenzminimum bis zum Lebensende weiter existieren oder nehme ich all meine Kraft zusammen? Auch wenn die Chancen gering sind, würde ich es versuchen. Bitte gebt niemals auf!!!

Viel Kraft wünscht

Rocky
 
Hallo zusammen,

ganz lieben Dank für Euren Zuspruch und Eure Hilfe!

.................

Es grüßt von Herzen
Akinom ...

 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo an alle,

ich hoffe jemand kann mir behilflich sein. Ich habe auch die Foren durchgelesen, aber irgendwie verstehe ich das leider nicht wie der Berufsschadensausgleich+Ausgleichsrente berechnet wird. Verzeiht mir bitte.

Kurz zu meiner Geschichte:

Nach über 6,5 Jahren habe ich beim Sozialgericht recht bekommen und einen GdS von 50% auf PTBS erhalten. Das VA hat gegen dieses Urteil keine Berufung eingelegt. Seit nun 10 Wochen warte ich auf einen Bescheid durch das VA, angeblich muss der Medizinische Dienst nochmal die Akte ansehen, warum verstehe ich nicht. Ich bin im Jahre 07/2010 Opfer eines Gewaltverbrechen geworden und der OEG-Antrag ist von mir in 04/2011 gestellt worden und das VA teilte mir in 06/2011mit, dass mein Antrag eingegangen ist bei der zuständigen Behörde. Nach Krankenhausaufenthalt und insgesamt 2 Rehas beziehe ich seit 04/2013 eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund der Tat, welches auch meine einzigen Einküfte sind.
4 Monate vor dem Gewaltverbrechen habe ich mein Hochschulstudium nebenberuflich abgeschlossen, damit ich weiter in der Karriere aufsteigen kann und war davor schon über 15 Jahre Berufstätig.

Meine Fragen:


1. Steht mir BSA und Ausgleichstente zu?
2. Gibt es Vor- oder Nachteile?
2. Nach welcher Berechnung wird berechnet? Es gab ja zum 1.7.2011 eine Gesetzesänderung. Soweit ich das verstanden habe müsste ich nach neuer Lage in A11 Stufe 8 eingestuft werden, aber mein Antrag war vor dieser Gesetzesänderung. Wie wird da berechnet, wenn ich nachweisen kann, dass ich im Schnitt 60.000€ Brutto ohne Studium im Jahr verdient habe?
Ich vermute ich werde so behandelt, wie der Antrag eingereicht wurde, also vor 07/2011.

3. Kann mir jemand sagen wie das berechnet wird? Bin Single und habe keine Kinder.

Vielen Dank für eure Hilfe.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Viele Grüße
 
Hallo an alle,

ich hoffe jemand kann mir behilflich sein. Ich habe auch die Foren durchgelesen, aber irgendwie verstehe ich das leider nicht wie der Berufsschadensausgleich+Ausgleichsrente berechnet wird. Verzeiht mir bitte.

Kurz zu meiner Geschichte:

Nach über 6,5 Jahren habe ich beim Sozialgericht recht bekommen und einen GdS von 50% auf PTBS erhalten. Das VA hat gegen dieses Urteil keine Berufung eingelegt. Seit nun 10 Wochen warte ich auf einen Bescheid durch das VA, angeblich muss der Medizinische Dienst nochmal die Akte ansehen, warum verstehe ich nicht. Ich bin im Jahre 07/2010 Opfer eines Gewaltverbrechen geworden und der OEG-Antrag ist von mir in 04/2011 gestellt worden und das VA teilte mir in 06/2011mit, dass mein Antrag eingegangen ist bei der zuständigen Behörde. Nach Krankenhausaufenthalt und insgesamt 2 Rehas beziehe ich seit 04/2013 eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund der Tat, welches auch meine einzigen Einküfte sind.
4 Monate vor dem Gewaltverbrechen habe ich mein Hochschulstudium nebenberuflich abgeschlossen, damit ich weiter in der Karriere aufsteigen kann und war davor schon über 15 Jahre Berufstätig.

Meine Fragen:


1. Steht mir BSA und Ausgleichstente zu?
2. Gibt es Vor- oder Nachteile?
2. Nach welcher Berechnung wird berechnet? Es gab ja zum 1.7.2011 eine Gesetzesänderung. Soweit ich das verstanden habe müsste ich nach neuer Lage in A11 Stufe 8 eingestuft werden, aber mein Antrag war vor dieser Gesetzesänderung. Wie wird da berechnet, wenn ich nachweisen kann, dass ich im Schnitt 60.000€ Brutto ohne Studium im Jahr verdient habe?
Ich vermute ich werde so behandelt, wie der Antrag eingereicht wurde, also vor 07/2011.

3. Kann mir jemand sagen wie das berechnet wird? Bin Single und habe keine Kinder.

Vielen Dank für eure Hilfe.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Viele Grüße

Guten Tag,

ich kann diesmal nicht so ausfuehrlich Antworten, da ich diesmal nur mein Smartphone habe.

1. Herzlichen Glueckwunsch zum Erfolg.
2. Das VA hat keinen Grund dies jetzt noch mal vom med. Dienst pruefen zu lassen. Die haben das Urteil ohne Widerspruch anerkannt. Was sollte der med. Dienst pruefen??????? Das geht nicht so.
Klar steht dir BSA und Ausgleichsrente zu. Nachteile hast du keine. Es ist egal was Du vorher verdient hast. Wird nach der Beamtenversorgung eingestuft.

Ich denke mal, du hast das Urteil vor Dir liegen. Bitte genau mal durchlrsen. Vielleicht findest du da einen Hinweis.

Ueber die Berechnung wurden einige Beispiele hier im Forum erklaert. Bitte mal suchen.


Die vom VA wollen nur wieder Zeit gewinnen. Nerv die einfach und lasse Dich mit dem Behördenleiter verbinden. Der soll Dir mal erklaeren, warum das vom med. Dienst geprueft wird, da dass Urteil ja anerkannt wurde. Du musst eigentlich nicht lange warten. Achte darauf, dass die bei dem Bescheid Verzugszinsen zahlen muessen.

Ps. War nicht so einfach alles so ins Phone zu tippen. Bin aber echt froh, mal etwas positives zu lesen.

Danke dir fuer den Beitrag und berichte bitte wie es bei dir weiter geht.

Rocky
 
Guten Tag,

ich kann diesmal nicht so ausfuehrlich Antworten, da ich diesmal nur mein Smartphone habe.

1. Herzlichen Glueckwunsch zum Erfolg.
2. Das VA hat keinen Grund dies jetzt noch mal vom med. Dienst pruefen zu lassen. Die haben das Urteil ohne Widerspruch anerkannt. Was sollte der med. Dienst pruefen??????? Das geht nicht so.
Klar steht dir BSA und Ausgleichsrente zu. Nachteile hast du keine. Es ist egal was Du vorher verdient hast. Wird nach der Beamtenversorgung eingestuft.

Ich denke mal, du hast das Urteil vor Dir liegen. Bitte genau mal durchlrsen. Vielleicht findest du da einen Hinweis.

Ueber die Berechnung wurden einige Beispiele hier im Forum erklaert. Bitte mal suchen.


Die vom VA wollen nur wieder Zeit gewinnen. Nerv die einfach und lasse Dich mit dem Behördenleiter verbinden. Der soll Dir mal erklaeren, warum das vom med. Dienst geprueft wird, da dass Urteil ja anerkannt wurde. Du musst eigentlich nicht lange warten. Achte darauf, dass die bei dem Bescheid Verzugszinsen zahlen muessen.

Ps. War nicht so einfach alles so ins Phone zu tippen. Bin aber echt froh, mal etwas positives zu lesen.

Danke dir fuer den Beitrag und berichte bitte wie es bei dir weiter geht.

Rocky


Hallo Rocky,

vielen Dank für deine Antwort und über dein Glückwunsch.

zu Punkt 2, wie gesagt das verstehe ich auch nicht, dass einzige was ich mir vorstellen könnte ist, sie prüfen nochmal nach ob mir BSA und Ausgleichsrente zustehen. Eine andere Erklärung habe ich ansonsten auch nicht für dieses merkwürdige verhalten. Das Urteil habe ich vor mir liegen, dort steht nichts von BSA und Ausgleichrente, denn im meinem KLageverafahren ging es um eine Erhöhung des GdS und das mein Vorschaden nicht gegen mich in diesem Verfahren verwendet werden darf, welches dann das Gericht auch so gesehen hat. Geholfen hat mir dieses Urteil für alle die mit Vorschäden zu Kämpfen haben:

Entschädigung nach OEG auch bei Vorschäden
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. März 2013 – L 4 VG 11/11


Wegen der Berechnung habe ich die Beispiele gefunden, danke. Ich brauche aber noch eine Hilfe.

Ich hoffe ich erkläre das jetzt richtig.

Zunächst ist ja aus dem Bruttovergleichseinkommen der Beamtenversorgung das Nettovergleichseinkommen zu ermitteln, wie weiss ich dank den Bespielen, aber wie ermittele ich denn das Bruttoeinkommen aus gegenwärtiger Erwerbstätigkeit, wenn ich seit dem Vorfall nicht mehr arbeiten kann? Muss ich dann meine EM-Rente als gegenwärtiges Bruttoeinkommen nehmen? >> Da blicke ich gerade nicht durch.

Anschliessend muss ich das Nettovergleichseinkommen vom Nettoeinkommen abziehen und diese Differenz ist dann mein BSA, richtig?

Wird dann noch irgendwas abgezogen?

Zu den Verzugszinsen, achte ich darauf, ob diese aufgeführt werden, danke. Ich warte jetzt ab und gebe bescheid, sobald was kommt.

Angeblich hofft der Sachbearbeiter, dass bis Ende August die Akte wieder da sein soll.
Mein Anwalt meinte, sollte es bis ende August nicht eintreffen, könnten wir Pfänden beim Amt, denn ein Urteil muss unverzüglich umgesetzt werden und es passiert einfach nichts. Meine Bankverbindung haben die auch schon längst nach Anfrage erhalten.

Ich frage deswegen, denn ich Vertraue dem Versorgungsamt nicht und bin mir sicher, sie werden mich runterstufen wollen, deswegen möchte ich das wissen.

Werde euch auf dem laufenden halten.

Ps: Danke dass du per iPhone das geschrieben hast 🙂.
 
Hallo aakin,
wenn du noch keinen Antrag auf Berufsschadensausgleich gestellt hast, wird in der Regel auch kein Berufsschadensausgleich gezahlt. Da musst du extra einen Antrag für stellen. Und der gilt dann soweit ich weiß auch nicht rückwirkend, sondern ab Antragsdatum.
Demnach würdest du nach der neuen Gesetzgebung veranschlagt werden, also nicht nach deinem wirklichen Verdienst, sondern pauschal nach Berufsausbildung. Ich glaub bei dir wäre das mit Hochschulstudium nach A11, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
Voraussetzung für BSA ist, dass du schon alle Rehamöglichkeiten abgeschlossen hast und vorerst keine Aussicht auf Verbesserung besteht. Es gilt beim BSA der Grundsatz "Reha vor Rente". Das wird die nächsten Jahre immer wieder überprüft. Ich musste 7 Jahre lang immer wieder zu Gutachten, bis mein Zustand als Dauerhaft anerkannt wurde.

Liebe Grüße
Silan

Nachtrag:
Es kann sein, dass dein Sachbearbeiter sich wegen der Überprüfung deiner Akte etwas Mißverständlich ausdedrückt hat. Wenn eine Bewilligung von einem Sachbearbeiter fertig gestellt wird, muss diese anschließend zur übergeordneten Stelle des VA geschickt werden um dort auf Richtigkeit überprüft zu werden. Auch das nennt sich medizinischer Dienst. Das machen die, damit da noch einmal jemand "unbefangenes" drüberguckt um z.B. Übervorteilungen oder fehlerhaften Berechnungen vorzubeugen. Das machen die immer so.
10 Wochen Wartezeit ist beim VA wenig, das kann dir hier denke ich jeder bestätigen. Mir hat man damals gesagt, wenn ich nach 4-5 Monaten noch nichts gehört habe, solle ich mal anrufen. Und bei mir lief das ohne Sozialgericht, will sagen, ich komme mit meinem Sachbearbeiter super zurecht und brauche keine Verzögerungstaktiken von Seiten des VA zu befürchten. Das VA arbeitet einfach sehr sehr langsam...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo aakin,
wenn du noch keinen Antrag auf Berufsschadensausgleich gestellt hast, wird in der Regel auch kein Berufsschadensausgleich gezahlt. Da musst du extra einen Antrag für stellen. Und der gilt dann soweit ich weiß auch nicht rückwirkend, sondern ab Antragsdatum.
Demnach würdest du nach der neuen Gesetzgebung veranschlagt werden, also nicht nach deinem wirklichen Verdienst, sondern pauschal nach Berufsausbildung. Ich glaub bei dir wäre das mit Hochschulstudium nach A11, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
Voraussetzung für BSA ist, dass du schon alle Rehamöglichkeiten abgeschlossen hast und vorerst keine Aussicht auf Verbesserung besteht. Es gilt beim BSA der Grundsatz "Reha vor Rente". Das wird die nächsten Jahre immer wieder überprüft. Ich musste 7 Jahre lang immer wieder zu Gutachten, bis mein Zustand als Dauerhaft anerkannt wurde.

Liebe Grüße
Silan

Nachtrag:
Es kann sein, dass dein Sachbearbeiter sich wegen der Überprüfung deiner Akte etwas Mißverständlich ausdedrückt hat. Wenn eine Bewilligung von einem Sachbearbeiter fertig gestellt wird, muss diese anschließend zur übergeordneten Stelle des VA geschickt werden um dort auf Richtigkeit überprüft zu werden. Auch das nennt sich medizinischer Dienst. Das machen die, damit da noch einmal jemand "unbefangenes" drüberguckt um z.B. Übervorteilungen oder fehlerhaften Berechnungen vorzubeugen. Das machen die immer so.
10 Wochen Wartezeit ist beim VA wenig, das kann dir hier denke ich jeder bestätigen. Mir hat man damals gesagt, wenn ich nach 4-5 Monaten noch nichts gehört habe, solle ich mal anrufen. Und bei mir lief das ohne Sozialgericht, will sagen, ich komme mit meinem Sachbearbeiter super zurecht und brauche keine Verzögerungstaktiken von Seiten des VA zu befürchten. Das VA arbeitet einfach sehr sehr langsam...


Hallo Silan,

vielen Dank für deine Nachricht und es freut mich, dass du einen guten Sachbearbeiter hast 🙂. Bei mir wird alles über meinen Anwalt besprochen. Ich traue mich nicht mal dort anzurufen, die Belastung ist einfach zu gross 🙁.

Mit der A11 Einstufung denke ich auch das ich da liegen werde, davon muss ich dann alle Einkünfte also EM-Rente und Ausgleichsrente von dem BSA abziehen und dieses Ergebnis ist dann das was ich ausgezahlt bekomme, richtig?

Mein Anwalt hat im Jahr 2013 dem VA schriftlich mitgeteilt, welches er nochmals in Erinnerung mit dem Gerichtsbescheid dem VA mitteilte dies zu berücksichtigen und umzusetzen:

..dass ausdrücklich die Gewährung eines Berufsschadensausgleich, Grundrente und Ausgleichsrente beantragt wird. Soweit schon in Folge der gestellten Anträge, weitere Antragsformulare für notwendig erachtet werden sollten, wird um die entsprechende Überlassung gebeten. Somit müsste das doch reichen als Antragstellung oder? Denn das VA hat darauf nie geantwortet.

Bei mir wurden alle Rehamöglichkeiten ausgeführt, ich kann definitiv nicht mehr arbeiten, bin auf 0 Std nebenberufliches Arbeiten bei der EM-Rente eingestuft worden, diese ist aufgrund meiner Erkrankung unbefristet seit 2013. Ich war insgesamt bei 3 Begutachtungsterminen während des Klageverfahrens und bin seit dem Vorfall ununterbrochen in psychiatrischer und psychologischer Behandlung.

Zu deinem Nachtrag, jetzt verstehe ich das, warum es solange dauert. Das konnte mir nicht mal mein Anwalt sagen.
Laut dem Sachbearbeiter hätte es schon längst fertig sein sollen, aber er hofft das bis Ende August die Akte wieder zurück ist, mehr wurde nicht gesagt an meinem Anwalt.


Viele Grüße

aakin
 
Guten Tag,

ich kann diesmal nicht so ausfuehrlich Antworten, da ich diesmal nur mein Smartphone habe.

1. Herzlichen Glueckwunsch zum Erfolg.
2. Das VA hat keinen Grund dies jetzt noch mal vom med. Dienst pruefen zu lassen. Die haben das Urteil ohne Widerspruch anerkannt. Was sollte der med. Dienst pruefen??????? Das geht nicht so.
Klar steht dir BSA und Ausgleichsrente zu. Nachteile hast du keine. Es ist egal was Du vorher verdient hast. Wird nach der Beamtenversorgung eingestuft.

Ich denke mal, du hast das Urteil vor Dir liegen. Bitte genau mal durchlrsen. Vielleicht findest du da einen Hinweis.

Ueber die Berechnung wurden einige Beispiele hier im Forum erklaert. Bitte mal suchen.


Die vom VA wollen nur wieder Zeit gewinnen. Nerv die einfach und lasse Dich mit dem Behördenleiter verbinden. Der soll Dir mal erklaeren, warum das vom med. Dienst geprueft wird, da dass Urteil ja anerkannt wurde. Du musst eigentlich nicht lange warten. Achte darauf, dass die bei dem Bescheid Verzugszinsen zahlen muessen.

Ps. War nicht so einfach alles so ins Phone zu tippen. Bin aber echt froh, mal etwas positives zu lesen.

Danke dir fuer den Beitrag und berichte bitte wie es bei dir weiter geht.

Rocky


Hallo Rocky,

ich habe gestern den OEG-Bescheid vom VA erhalten und soll jetzt noch Anträge, welche beim Bescheid dabei waren, zur Überprüfung BSA und Ausgleichsrente ausfüllen. Hast du damit Erfahrung eventuell? Muss ich auf gewisse dinge achten?

Ich muss erstmal diesen Bescheid genau durchlesen und melde mich nochmal.

Bei dem Auszahlungsbetrag hast du wie vermutet recht gehabt, man hat die Verzugszinsen nicht erwähnt, dagegen werde ich natürlich Widerspruch einlegen.

Viele Grüsse

aakin
 
Hallo aakin,
wenn du noch keinen Antrag auf Berufsschadensausgleich gestellt hast, wird in der Regel auch kein Berufsschadensausgleich gezahlt. Da musst du extra einen Antrag für stellen. Und der gilt dann soweit ich weiß auch nicht rückwirkend, sondern ab Antragsdatum.
Demnach würdest du nach der neuen Gesetzgebung veranschlagt werden, also nicht nach deinem wirklichen Verdienst, sondern pauschal nach Berufsausbildung. Ich glaub bei dir wäre das mit Hochschulstudium nach A11, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
Voraussetzung für BSA ist, dass du schon alle Rehamöglichkeiten abgeschlossen hast und vorerst keine Aussicht auf Verbesserung besteht. Es gilt beim BSA der Grundsatz "Reha vor Rente". Das wird die nächsten Jahre immer wieder überprüft. Ich musste 7 Jahre lang immer wieder zu Gutachten, bis mein Zustand als Dauerhaft anerkannt wurde.

Liebe Grüße
Silan

Nachtrag:
Es kann sein, dass dein Sachbearbeiter sich wegen der Überprüfung deiner Akte etwas Mißverständlich ausdedrückt hat. Wenn eine Bewilligung von einem Sachbearbeiter fertig gestellt wird, muss diese anschließend zur übergeordneten Stelle des VA geschickt werden um dort auf Richtigkeit überprüft zu werden. Auch das nennt sich medizinischer Dienst. Das machen die, damit da noch einmal jemand "unbefangenes" drüberguckt um z.B. Übervorteilungen oder fehlerhaften Berechnungen vorzubeugen. Das machen die immer so.
10 Wochen Wartezeit ist beim VA wenig, das kann dir hier denke ich jeder bestätigen. Mir hat man damals gesagt, wenn ich nach 4-5 Monaten noch nichts gehört habe, solle ich mal anrufen. Und bei mir lief das ohne Sozialgericht, will sagen, ich komme mit meinem Sachbearbeiter super zurecht und brauche keine Verzögerungstaktiken von Seiten des VA zu befürchten. Das VA arbeitet einfach sehr sehr langsam...


Hallo,Ihr Lieben
Wollte mich mal kurz zu Eurem Dialog äussern.
Habe selbst gerade ein Gerichtsverfahren hinter mir und gewonnen.
Zur Info:
Wenn Du einen OEG-Antrag stellst hat das Amt alle Dir zustehenden Ansprüche automatisch!! zu prüfen!!!
Was sie oft nicht machen.
Bei mir hatte das Amt sich auch nie zu BSA geäußert bis ich nach Jahren das Amt aufgefordert hatte das zu prüfen.
erst Ablehnung!!
Klageverfahren:
Gericht sagt : Mit Antrag ist alles zu prüfen.
Das Amt musste Jahre nachzahlen.
Erst hat das Amt versucht das als Neufeststellung zusehen und BSA anerkannt nach neuer Berechnung ( Netto)
und bezahlt. Nach Gerichtsurteil mussten Sie dann mehrere Jahre nachzahlen und dann nach Bruttoberechnung,
bei der dann mein BSA deutlich höher war.
Hoffe habe mich verständlich ausgedrückt.
Also dran bleiben.
Bei der Berrechnung machen sie zum Stichtag (Änderung 2011) eine Günstigerprüfung zwischen Netto und Bruttoberechnung. Also was für Dich besser ist!!
Entscheidend ist natürlich die Berentung bzw. der Einkommensverlust!!
Lg Vogoge
 
Hallo Rocky,

ich habe gestern den OEG-Bescheid vom VA erhalten und soll jetzt noch Anträge, welche beim Bescheid dabei waren, zur Überprüfung BSA und Ausgleichsrente ausfüllen. Hast du damit Erfahrung eventuell? Muss ich auf gewisse dinge achten?

Ich muss erstmal diesen Bescheid genau durchlesen und melde mich nochmal.

Bei dem Auszahlungsbetrag hast du wie vermutet recht gehabt, man hat die Verzugszinsen nicht erwähnt, dagegen werde ich natürlich Widerspruch einlegen.

Viele Grüsse

aakin

Hallo aakin
Wird bei den Anträgen nach Schule und Ausbildung usw. gefragt??
Lg Vogoge
 
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