Hallo eine Frage:
bist du von einem Gutachter den das Sozialgericht beauftragt hat schon mal begutachtet worden?
Ich habe noch nie gehört dass jemanden einen BSA dauerhaft abgelehnt haben.....bisher haben alle
die ich kenne den nachträglich bekommen......bei mir ist das alles schon sehr lange her und ich weiß gar nicht mehr wie viele Widersprüche und ähnliches ich eingelegt habe....
es dauert halt viele Jahre immer aber nach und nach veränderte sich das bei mir zum Guten aber dauert halt und ist sehr anstregend....aber ich verstehe nicht dass 5 gutachter das abgelehnt haben....was ist die begründung?
lieben Gruß und viel kraft allen weiterhin
Hallo Vermisst,
also mir sind Fälle bekannt, darunter mein eigener, dass sich gerade bei Gericht die Richter überhaupt nicht an Gutachter bzw. die Gutachten halten müssen. Es gibt Betroffene, die von anerkannten Gutachtern"geprüft" wurden und nix bekamen. Sagte mir auch ein Richter bei einem letzten Termin. "Selbst falls Sie wieder 50 oder mehr bekommen sollten, müssen wir uns daran nicht halten." Egal, ich glaube darum geht es in diesem Fall nicht. Merkwürdig ist doch in dem geschilderten Fall, dass gleich 5 Gutachten in Auftrag gegeben wurden. Und genau da hat der Schreiber den Nagel auf dem Kopf getroffen: Warum gleich 5 die wahnsinnig viel Geld gekostet haben. Ich kann mir das nur so erklären, dass jeder Gutachter seinen Schwerpunkt auf etwas anderes gelegt hat und dadurch ganz unterschiedliche Bewertungen raus kamen. Außerdem ist es wohl nicht optimal, ein Gutachten nur an Hand von Akten zu erstellen - zumindest bei einigen Krankheiten wäre es wohl begrenzt möglich -.
Zu den Widersprüchen:
1.Antrag an das Versorgungsamt gestellt. Nach etwa zwei Jahren kommt dann die Ablehnung. Ist fast gängige Praxis. Widerspruch.
2. Der Antrag wird vom Landesversorgungsamt innerhalb einiger Wochen geprüft, dann Ablehnung.
Widerspruch
3. Der Widerspruch landet dann vor dem Sozialgericht. Je nachdem kann es zwischen einem und zwei Jahren dauern. Ablehnung und dann
Widerspruch
4. Die Akten gehen dann zum Landessozialgericht. Obwohl dort viel wenige Widersprüche landen, ist die Verfahrensdauer extrem lange. Falls dort nichts positives für den Antragsteller bei raus kommt, schreiben die Richter in dem Urteil: Widerspruch ist nicht möglich.
Ggf. kann man lediglich Verfahrensfehler des Landessozialgericht rügen - sehr schwierig - und nur dann würde das Verfahren wieder zurück an das Landessozialgericht gehen.
Ich kann den Betroffenen sehr gut verstehen, wenn er das Verfahren aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr weiterführen möchte. Ich gehe mal davon aus, dass es beim Sozialgericht liegt. Genau hier ist der Knackpunkt: Damit rechnet ja auch das Versorgungsamt, dass eben der Antragsteller aus gesundheitlichen Gründen aufgeben muss. Viele Betroffene standen vor der identischen Fragen: Weitermachen oder Aufgeben. Bin der Meinung, man sollte zwei Wochen darüber Nachdenken und tief Luft holen und überlegen, wie das Leben weitergehen könnte. Möchte ich wirklich am Existenzminimum bis zum Lebensende weiter existieren oder nehme ich all meine Kraft zusammen? Auch wenn die Chancen gering sind, würde ich es versuchen. Bitte gebt niemals auf!!!
Viel Kraft wünscht
Rocky