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Wie wird Berufsschadensausgleich berechnet? (OEG)

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Hallo aakin
Wird bei den Anträgen nach Schule und Ausbildung usw. gefragt??
Lg Vogoge

Hallo Vogoge,

vielen Dank für deine Nachrichten.

Zu deiner Letzren Frage, ja es wird nach:

welche abgeschlossene Schulausbildung und Berufsausbildung gefragt.

>> wieso wollen die hier alle Zeugnisse sehen, langt nicht hier der höchste Abschluss?

Auch wird gefragt, welchen Beruf haben sie nach Abschluss der Berufsausbildung bis zum Eintritt der Schädigung ausgeübt.

Viele Grüße

aakin
 
Hallo Vogoge,

vielen Dank für deine Nachrichten.

Zu deiner Letzren Frage, ja es wird nach:

welche abgeschlossene Schulausbildung und Berufsausbildung gefragt.

>> wieso wollen die hier alle Zeugnisse sehen, langt nicht hier der höchste Abschluss?

Auch wird gefragt, welchen Beruf haben sie nach Abschluss der Berufsausbildung bis zum Eintritt der Schädigung ausgeübt.

Viele Grüße

aakin


Hallo aakin
das ist wichtig für die Beurteilung des Berufsschadenausgleich.Da wird geschaut nach Entwicklung vor und nach der Schädigung.Danach wird eingestuft.
Lg Vogoge
 
Hallo zusammen!
Ich sehe das ähnlich es dauert alles sehr lange bis etwas geschieht. Auch Nachzahlung wird zurück behalten und Behörden werden angefragt da die quasi ein vorkaufsrecht haben was Erstattung angeht....bei mir dauerte das überprüfen 7 Monate....
Mein Problem ist immer noch dass ich nicht weiß ist da noch etwas im Gang wegen Überprüfung weil ich vor gefühlten 5 Jahren einen Antrag auf Überprüfung stellte denn ich würde bei der Berechnung des BSA als Schüler eingestuft und ich hatte Kindheit schaden und als Erwachsene Schädigungen...begründung war man kann nicht beweisen ob ich ohne Schädigung eine höhere Bildung /Abschluss gehabt hätte....meine Berufsausbildung wurde nicht anerkannt da ich eben Schüler war als der Beginn der Schädigung war!
Viele sagen das ist nicht richtig was hier entschieden wurd e aber selbst ein oeg Anwalt sah das als richtig an....die Frage ist kann man nach vielen jahredenn nicht nochmal einen Überprüfung Antrag stellen ? Ich denke schon?
 
Hallo,Ihr Lieben
Wollte mich mal kurz zu Eurem Dialog äussern.
Habe selbst gerade ein Gerichtsverfahren hinter mir und gewonnen.
Zur Info:
Wenn Du einen OEG-Antrag stellst hat das Amt alle Dir zustehenden Ansprüche automatisch!! zu prüfen!!!
Was sie oft nicht machen.
Bei mir hatte das Amt sich auch nie zu BSA geäußert bis ich nach Jahren das Amt aufgefordert hatte das zu prüfen.
erst Ablehnung!!
Klageverfahren:
Gericht sagt : Mit Antrag ist alles zu prüfen.
Das Amt musste Jahre nachzahlen.
Erst hat das Amt versucht das als Neufeststellung zusehen und BSA anerkannt nach neuer Berechnung ( Netto)
und bezahlt. Nach Gerichtsurteil mussten Sie dann mehrere Jahre nachzahlen und dann nach Bruttoberechnung,
bei der dann mein BSA deutlich höher war.
Hoffe habe mich verständlich ausgedrückt.
Also dran bleiben.
Bei der Berrechnung machen sie zum Stichtag (Änderung 2011) eine Günstigerprüfung zwischen Netto und Bruttoberechnung. Also was für Dich besser ist!!
Entscheidend ist natürlich die Berentung bzw. der Einkommensverlust!!
Lg Vogoge


Hallo aakin
habe versucht Dir eine PN zu schicken!!
 
Hallo Rocky,

ich habe gestern den OEG-Bescheid vom VA erhalten und soll jetzt noch Anträge, welche beim Bescheid dabei waren, zur Überprüfung BSA und Ausgleichsrente ausfüllen. Hast du damit Erfahrung eventuell? Muss ich auf gewisse dinge achten?

Ich muss erstmal diesen Bescheid genau durchlesen und melde mich nochmal.

Bei dem Auszahlungsbetrag hast du wie vermutet recht gehabt, man hat die Verzugszinsen nicht erwähnt, dagegen werde ich natürlich Widerspruch einlegen.

Viele Grüsse

aakin

Hallo,

Leider wieder nur mit Smartphone. Sorry fuer dir Tippfehler.

Das machen die gerne die Verzugszimsen zu vergessen. Am besten du laesst dir alles von dem RA pruefen. Ganz wichtig

Bitte lies Dir unbedingt noch mal das Urteil in seiner vollen laenge durch.

Dein Anwalt soll da mal Druck machen. Jeder zu spät gezahlte Monat kostet dem VA zusaetzlich Geld.

Gibt bitte noch mal den momentanen Sachstand durch.

Rocky
 
Hallo,

Leider wieder nur mit Smartphone. Sorry fuer dir Tippfehler.

Das machen die gerne die Verzugszimsen zu vergessen. Am besten du laesst dir alles von dem RA pruefen. Ganz wichtig

Bitte lies Dir unbedingt noch mal das Urteil in seiner vollen laenge durch.

Dein Anwalt soll da mal Druck machen. Jeder zu spät gezahlte Monat kostet dem VA zusaetzlich Geld.

Gibt bitte noch mal den momentanen Sachstand durch.

Rocky

Hallo Rocky,

Kurzer aktueller Stand. Ich muss mitteilen, dass das Versorgungsamt die Verzugszinsen in einem separaten Bescheid mitgeteilt hat. Allerdings weiß ich nicht genau, ob die Berechnungen stimmen. Ich habe auch dem Anwalt mitgeteilt, dass dieser bitte die Bescheide überprüfen möchte, denn ich habe keine Ahnung ob das stimmt. Übrigens es kam der Bescheid das nun Grundrente gezahlt wird, auch waren Anträge für Berufsschadensausgleich dabei zum Ausfüllen, welche ich ausgefüllt und zurückgesendet habe. Nun warte ich einfach ab, bis das Versorgungsamt es über eine Entscheidung bezüglich BSA und Ausgleichsrente antwortet. Ich vermute die Überprüfung wird wieder einige Monate in Anspruch nehmen und hoffe das bis Ende des Jahres dies erfolgt ist.

Ich drücke allen anderen hier im Forum die Daumen und nicht aufgeben, unbedingt weitermachen und auf euer Recht pochen.

Sobald ich näheres weiß, halte ich euch auf dem Laufenden. Bei Fragen einfach mich kontaktieren.


Viele Grüße

Aakin
 
Hallo Rocky,

Kurzer aktueller Stand. Ich muss mitteilen, dass das Versorgungsamt die Verzugszinsen in einem separaten Bescheid mitgeteilt hat. Allerdings weiß ich nicht genau, ob die Berechnungen stimmen. Ich habe auch dem Anwalt mitgeteilt, dass dieser bitte die Bescheide überprüfen möchte, denn ich habe keine Ahnung ob das stimmt. Übrigens es kam der Bescheid das nun Grundrente gezahlt wird, auch waren Anträge für Berufsschadensausgleich dabei zum Ausfüllen, welche ich ausgefüllt und zurückgesendet habe. Nun warte ich einfach ab, bis das Versorgungsamt es über eine Entscheidung bezüglich BSA und Ausgleichsrente antwortet. Ich vermute die Überprüfung wird wieder einige Monate in Anspruch nehmen und hoffe das bis Ende des Jahres dies erfolgt ist.

Ich drücke allen anderen hier im Forum die Daumen und nicht aufgeben, unbedingt weitermachen und auf euer Recht pochen.

Sobald ich näheres weiß, halte ich euch auf dem Laufenden. Bei Fragen einfach mich kontaktieren.


Viele Grüße

Aakin

Hallo Aakin,

Besten Dank fuer Dein Feedback. Gut, dass die nun den Bescheid mit den Zinsen geschickt haben. Achtung: der ist jedoch nur fuer die Leistungen die Du recht bald bekommst. Die Auszahlung steht m. E. bald an.

Richtig gemacht, dass Dein RA die ganzen Zahlungen bzw Bescheide prueft.

Und das mit dem BSA wird auch nicht mehr lange dauern, da jede Verzoegerung wieder Geld kostet.

Vielleicht koenntest Du kurz mitteilen wie hoch die V.zinsen sind. M.E. so um 4,5 %. Stimmt das?

Schönes Wochenende

Rocky
 
Ich befasse mich auch aktuell mit OEG, Rente usw. Zu welchem Anwalt muss man ( welches Fachgebiet ist das), um Infos zu bekommen? Ich komme hier alleine nicht weiter. ein GdB von 55 % ( lächerlich, lt Therapeut aber nichts neues) wurde anerkannt und seit geraumer Zeit gelte ich als arbeitsunfähig, obwohl ich ansich gern arbeiten würde. Dennoch muss ich ja von irgendwas leben und leider ist es in meinem Fall so, dass ich durch die PTBS also dank des Täters und dessen Verhalten aktuell nicht arbeiten kann. Ein Leben in Grundsicherung möchte ich nicht. Momentan suche ich einen Job, der mit der Problematik machbar ist, das ist aber mehr als schwierig. Evtl wäre Fotografie nebenbei etwas, da prüfe ich, ob ich irgendwie den Termin bei der IHK hinbekomme. Wirklich arbeitsfähig sieht mich der Therapeut ( leider) nicht. Die Fotografie wäre wirklich nur etwas nebenberufliches. Kann mir jemand weiterhelfen? Brauche ich einen Anwalt bzgl Rente oder Opferrecht?
 
Ich befasse mich auch aktuell mit OEG, Rente usw. Zu welchem Anwalt muss man ( welches Fachgebiet ist das), um Infos zu bekommen? Ich komme hier alleine nicht weiter. ein GdB von 55 % ( lächerlich, lt Therapeut aber nichts neues) wurde anerkannt und seit geraumer Zeit gelte ich als arbeitsunfähig, obwohl ich ansich gern arbeiten würde. Dennoch muss ich ja von irgendwas leben und leider ist es in meinem Fall so, dass ich durch die PTBS also dank des Täters und dessen Verhalten aktuell nicht arbeiten kann( dazu gibt es auch ein Gutachten vom Gericht in Auftrag gegeben) . Ein Leben in Grundsicherung möchte ich nicht. Momentan suche ich einen Job, der mit der Problematik machbar ist, das ist aber mehr als schwierig. Evtl wäre Fotografie nebenbei etwas, da prüfe ich, ob ich irgendwie den Termin bei der IHK hinbekomme. Wirklich arbeitsfähig sieht mich der Therapeut ( leider) nicht. Die Fotografie wäre wirklich nur etwas nebenberufliches. Kann mir jemand weiterhelfen? Brauche ich einen Anwalt bzgl Rente oder Opferrecht?
 
Ich befasse mich auch aktuell mit OEG, Rente usw. Zu welchem Anwalt muss man ( welches Fachgebiet ist das), um Infos zu bekommen? Ich komme hier alleine nicht weiter. ein GdB von 55 % ( lächerlich, lt Therapeut aber nichts neues) wurde anerkannt und seit geraumer Zeit gelte ich als arbeitsunfähig, obwohl ich ansich gern arbeiten würde. Dennoch muss ich ja von irgendwas leben und leider ist es in meinem Fall so, dass ich durch die PTBS also dank des Täters und dessen Verhalten aktuell nicht arbeiten kann( dazu gibt es auch ein Gutachten vom Gericht in Auftrag gegeben) . Ein Leben in Grundsicherung möchte ich nicht. Momentan suche ich einen Job, der mit der Problematik machbar ist, das ist aber mehr als schwierig. Evtl wäre Fotografie nebenbei etwas, da prüfe ich, ob ich irgendwie den Termin bei der IHK hinbekomme. Wirklich arbeitsfähig sieht mich der Therapeut ( leider) nicht. Die Fotografie wäre wirklich nur etwas nebenberufliches. Kann mir jemand weiterhelfen? Brauche ich einen Anwalt bzgl Rente oder Opferrecht?
 
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