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Wie wird Berufsschadensausgleich berechnet? (OEG)

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@Elona

Setze die Krankenkasse und die Agentur für Arbeit einmal davon in Kenntnis, dass du für die damalige Bezugszeit nachträglich BSA bewilligt bekommen hast. Dieses bewirkt, dass beide Stellen jeweils für ihre Zeiträume einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Versorgungsamt für den jeweiligen Zeitraum loslassen und alles was darüber hinaus geht, wird nach deren Berechnungen an dich weitergeleitet.

Dazu bist du sogar gesetzlich verpflichtet, diese Stellen über solche Änderungen in Kenntnis zu setzen.



Ich habe ihn ja erst danach bewilligt bekommen, da laut dene ich kein BSA oder sonstige Leistungen bekomme, die den selben Zweck haben (eben Lohnersatzleistungen). Also da ALG 1 und Krankengeld Lohnersatzleistungen sind, wäre das ja eine angebliche Doppel- bzw Überzahlung was verhindert werden soll. Absolut irrsinnig. Wie gesagt habe ich da nur 1/3 des Geldes bekommen was mir BSA zustehen würde (theoretisch).
 
Ich habe ihn ja erst danach bewilligt bekommen, da laut dene ich kein BSA oder sonstige Leistungen bekomme, die den selben Zweck haben (eben Lohnersatzleistungen). Also da ALG 1 und Krankengeld Lohnersatzleistungen sind, wäre das ja eine angebliche Doppel- bzw Überzahlung was verhindert werden soll. Absolut irrsinnig. Wie gesagt habe ich da nur 1/3 des Geldes bekommen was mir BSA zustehen würde (theoretisch).

Lohnersatzleistungen sind nur zu leisten von der Stelle, die dafür zuständig ist. Wenn die Krankenkasse oder die Agentur für Arbeit feststellt, dass du gar keinen Anspruch auf diese Lohnersatzleistungen hattest, wegen der Zahlung des Berufsschadensausgleiches (das heißt, Berufsschadensausgleich wäre vorrangig), dann werden die einen Erstattungsanspruch lostreten und dieses führt dazu, dass sich die Argumentation vom Versorgungsamt von selbst in Luft auflöst.

Aber dafür musst du halt den entsprechenden zahlenden Stellen mittteilen, dass du Rückwirkend für den Zeitraum x bis Y Anspruch auf Berufsschadensausgleich gehabt hättest.
 
ah jetzt hab ich verstanden wie du das gemeint hast. Okay, dass wäre eine gute Möglichkeit. Ich muss ehrlich sagen, dass ich nicht weiß wer vorrangig wäre. Anspruch hatte ich auf die Sachen, aber hätte ich den BSA bekommen, hätte ich mich auch nicht arbeitslos gemeldet und somit auch kein Krankengeld bekommen. Also wenn ich damals nix gemacht hätte, hätten sie bezahlt so auf die Art. Naja jetzt brauchen wir erstmal meine Akte.

Die haben mir nun einen Zusatzbescheid heut geschickt bzw bekommen. Sie haben den BSA nachkorregiert. Die hatten meine EM-Rente zu viel abgezogen. Die haben nun das was auf meine Erziehungszeit bekomme, abgezogen und somit ist mein Einkommen geringer und der BSA höher.
 
Berufsschadensausgleich wird bereits ab 30% Grad der Schädigung bezahlt, wenn der Berufsschadenausgleich (BSA) durch die Folgen der Gewalttat verursacht worden sind. Nicht erst ab 50%.

Ab 50% wird erst Ausgleichsrente bezahlt, die aber vom BSA komplett abgezogen werden!

Bei einer Schwerbehinderung müssen der GDS voll übernommen werden in das GDB der Schwerbehinderung. Ich suche mal den Paragraphen heraus.

Die, die den BSA nachtäglich nach Jahren bekommen haben, an die habe ich ejne Frage: habt ihr auch 4 % verzugszinsen bekommen für den BSA? Ich nicht. Für die Grubdrente ja, habe ich bekommen, aber nicht für meinen BSA.
 
Die, die den BSA nachtäglich nach Jahren bekommen haben, an die habe ich ejne Frage: habt ihr auch 4 % verzugszinsen bekommen für den BSA? Ich nicht. Für die Grundrente ja, habe ich bekommen, aber nicht für meinen BSA.

Hallo Weltenbummler25,

schön, mal wieder etwas zu hören. Hatte eben noch mal nachgesehen: Für Nachzahlungen von Leistungen muss das VA 4 % Verzugszinsen bezahlen. Es macht logischerweise ja keinen Sinn nur für bestimmte Leistungen (Grundrente) die Zinsen zu berechnen. Warum der BSA da ausgeschlossen sein soll, darüber habe ich nichts gefunden. Vielleicht ist ein Telefonat hilfreich mit dem VA. Bin mal gespannt wie die das erklären. Ansonsten würde ich meine Frage schriftlich einreichen und um eine rechtliche Erklärung bitten.

Dir und allen anderen im Forum wünsche ich eine sehr schöne Weihnachtszeit. Fürs kommende Jahr sehr viel Kraft und Gesundheit.

Rocky
 
Hallo an alle nochmal,

ich wollte mich bei euch allen bedanken, denn ohne eure Hilfe hätte ich es nicht geschafft durchzuhalten.
Ich habe nach über 7 Jahren vom Sozialgericht einen GDS von 50% zugesprochen bekommen.
Anschliessend hat das VA + 10% Höherbewertung wegen der besonders beruflichen Betroffenheit mir anerkannt, sodass ich dann insgesamt auf einen GdS von 60% komme.


Ich habe noch zwei offene Fragen, vielleicht kann mir jemand von euch seine Erfahrungen mitteilen.

1. Im Bescheid des VA steht drinnen, dass in 2 Jahren eine erneute Prüfung durchgeführt wird. Weiss jemand ob ich dann wieder zum Gutachter des VA muss oder werden meine Ärzte angeschrieben bei denen ich ununterbrochen seit 2011 in Behandlung bin? Denn ich habe grosse Angst, dass dann wie beim ersten Gutachter, ein Gutachten gegen mich geschrieben wird und ich wieder Jahrelang vor dem Sozialgericht um mein Recht kämpfen muss.

2. Weiss jemand, ob es stimmt, dass man auch für die ununterbrochenen Medikamenteneinnahme zusätzlich eine Höherbewertung von 10% bekommt? Ich erinnere mich im Netz dies gelesen zuhaben, leider finde ich die Seite von diesem Anwalt nicht mehr. Denn ich nehme wegen diesem Gewaltverbrechen 7 Tabletten täglich ein, welche natürlich erhebliche Nebenwirkungen haben und meine Organe schädigen. Das wurde leider weder von meinem Anwalt, noch vom Sozialgericht und leider auch nicht von mir beachtet. Erst jetzt wo ich mit den folgen zu kämpfen habe, wurde das mir bewusst.

Danke für eure Hilfe.

Viele Grüße

aakin
 
Guten Tag Aakin,

schön, mal einen Bericht zu lesen von einen, der es geschafft hat.

Nun zu der Frage:

besonders bei jüngeren Antragstellern geht das VA davon aus, dass sich der Krankheitsverlauf noch ändern könnte. Dies tritt besonders dann ein, wenn Du nur eine befristete Erwerbsminderungsrente bekommst. Diese muss ja auch alle zwei Jahre (manchmal sind es auch drei Jahre) überprüft werden.

Leider hat das VA das Recht.

Ich würde aber momentan nicht aktiv werden, sondern erst dann, falls Du wieder zum Gutachter muss. Kann jedoch auch nach Aktenlage entschieden werden. Daher ist es wichtig, jetzt nicht den Kontakt zu den Therapeuten zu verlieren, der Dich behandelt.

Viel Erfolg.

Rocky
 
Ich habe noch zwei offene Fragen, vielleicht kann mir jemand von euch seine Erfahrungen mitteilen.

1. Im Bescheid des VA steht drinnen, dass in 2 Jahren eine erneute Prüfung durchgeführt wird. Weiss jemand ob ich dann wieder zum Gutachter des VA muss oder werden meine Ärzte angeschrieben bei denen ich ununterbrochen seit 2011 in Behandlung bin? Denn ich habe grosse Angst, dass dann wie beim ersten Gutachter, ein Gutachten gegen mich geschrieben wird und ich wieder Jahrelang vor dem Sozialgericht um mein Recht kämpfen muss.
Hallo aakin,
erst einmal herzlichen Glückwunsch zu deinem Erfolg. Ich freue mich sehr für dich, dass du dein Recht durchsetzen konntest.

Du wirst in 2 bis drei Jahren eine neue Einladung zu einem Gutachten bekommen. Die Berichte deiner Ärzte und Therapeuten werden da nicht berücksichtigt. Das VA hat das Recht einen eigenen Gutachter zu beauftragen, der dich "unvoreingenommen" begutachten soll. Deine Ärzte und Therapeuten haben ja eine gewisse Beziehung zu dir aufgebaut, und die kann natürlich zu deinen Gunsten ausfallen. Da hat das VA eben das Recht, einen unabhängigen Gutachter ins Rennen zu bringen.
Aber du bist da nicht ganz Rechtlos. Du kannst einen Gutachter ablehnen, z.B. weil er dich nachweislich schon einmal falsch begutachtet hat oder du z.B. dich nicht auf einen Mann oder eine Frau einlassen kannst. Du kannst sogar einen Gutachter vorschlagen. Allerdings hat das VA da das gleiche Recht, diesen aus irgend welchen Gründen abzulehnen. Auf jeden Fall wirst du dich einem neuen Gutachten stellen müssen.
Ich musste das 4x über mich ergehen lassen. Die erste Gutachterin hat auch ein schlechtes Gutachten geschrieben, da brauchte ich dann icht mehr hin. Dann habe ich eine super Gutchterin bekommen, zu der musste ich drei mal in Folge, immer so im Abstand von ca. 3 Jahren. Wie ich dann auf den 4. Termin bei ihr wartete, kam nix mehr. Ich habe dann einige Jahre später erfahren, dass meine Schädigungsfolgen dann irgendwann als nicht mehr veränderlich eingestuft wurden.

2. Weiss jemand, ob es stimmt, dass man auch für die ununterbrochenen Medikamenteneinnahme zusätzlich eine Höherbewertung von 10% bekommt? Ich erinnere mich im Netz dies gelesen zuhaben, leider finde ich die Seite von diesem Anwalt nicht mehr. Denn ich nehme wegen diesem Gewaltverbrechen 7 Tabletten täglich ein, welche natürlich erhebliche Nebenwirkungen haben und meine Organe schädigen. Das wurde leider weder von meinem Anwalt, noch vom Sozialgericht und leider auch nicht von mir beachtet. Erst jetzt wo ich mit den folgen zu kämpfen habe, wurde das mir bewusst.

Danke für eure Hilfe.

Viele Grüße

aakin
Also das mit 10% Erhöhung des GDS habe ich zwar auch mal gehört, stimmt aber nicht. Was du machen kannst ist, die Schädigungen durch die Medikamente als Schädigungsfolgen anerkannt zu bekommen. Das kannst du beim VA anmelden oder bei dem neuen Gutachten ansprechen und entsprechende medizinische Befunde vorlegen. Aber auch da wird das VA dann wohl aktiv werden und eigene Leute damit beauftragen, das zu beurteilen. Aber wenn das nachweislich ist, dann hast du gute Chancen.

Was man sich klar machen muss wenn man eine Höherbewertung anstrebt ist, dass das immer eine Neubewertung ist. Ich für meinen Teil habe letztendlich darauf verzichtet, weil man dann wieder in diese Begutachtungen reinrutscht und ich da ja seit vielen Jahren raus bin. Denn Veränderung heißt ja, es kann ja auch besser werden... heißt also wiederkehrende Begutachtungen... Da behalte ich lieber was ich habe, als das aufs Spiel zu setzen... Aber bei dir laufen die Begutachtungen ja erst an, da würd ich das an deiner Stelle einbringen.

Liebe Grüße
Silan
 
Zuletzt bearbeitet:
Deine Ärzte und Therapeuten haben ja eine gewisse Beziehung zu dir aufgebaut, und die kann natürlich zu deinen Gunsten ausfallen. Da hat das VA eben das Recht, einen unabhängigen Gutachter ins Rennen zu bringen.


Also ich kenne das etwas anders. Mag sein, dass es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Wenn man nicht mehr in Behandlung ist, oder keine Medikamente mehr nimmt, geht das VA gleich davon aus das sich der Zustand verändert bzw verbessert hat.

Ebenso (abhängig von Bundesland ) gibt man es an den medizinischen Dienst des VA, um einfach Kosten zu sparen.

Wünsche trotzdem viel Erfolg. In einigen Jahren wirst Du erfahren wie Dein VA arbeitet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Tag Aakin,

schön, mal einen Bericht zu lesen von einen, der es geschafft hat.

Nun zu der Frage:

besonders bei jüngeren Antragstellern geht das VA davon aus, dass sich der Krankheitsverlauf noch ändern könnte. Dies tritt besonders dann ein, wenn Du nur eine befristete Erwerbsminderungsrente bekommst. Diese muss ja auch alle zwei Jahre (manchmal sind es auch drei Jahre) überprüft werden.

Leider hat das VA das Recht.

Ich würde aber momentan nicht aktiv werden, sondern erst dann, falls Du wieder zum Gutachter muss. Kann jedoch auch nach Aktenlage entschieden werden. Daher ist es wichtig, jetzt nicht den Kontakt zu den Therapeuten zu verlieren, der Dich behandelt.

Viel Erfolg.

Rocky


Hallo Rocky,

vielen Dank für deine Nachricht, auch danke ich dir für die Aussage das ich es geschafft habe.
Ich stimme dir zu, werde erst mal nicht aktiv und schaue einfach wann sich das VA meldet.
Ich bekomme übrigens seit Mitte 2013 unbefristet die Erwerbsminderungsrente aufgrund meiner Schädigungsfolgen durch die Gewalttat, welche auch im Bescheid des VA nach dem Urteil bestätigt wurde, nur deswegen bekam ich dann auch BSA anerkannt. Was mich wunderte, dass VA ging nicht mehr in die zweite Instanz und akzeptierte das Urteil, der Richter urteilte nach Aktenlage.
Das mit der Überprüfung finde ich in Ordnung, ist auch das recht des VA. Leider habe ich nur Angst, dass der Gutachter im Interesse des VA mich wieder bewertet und ich dann wieder vor das Sozialgericht muss. Wie erwähnt, ich bin ununterbrochen seit 2011 in Behandlung(Psychiater+Psychologe alle 4-6 Wochen), war auf drei Reha`s mit jeweils Vorstellung beim Chefarzt zur Begutachtung und zusätzlich bei 3 Gutachterterminen für das Sozialgericht bis es endlich zu einer Entscheidung nach 7 Jahren kam. An alle die da durch müssen, drücke ich euch die Daumen.

Viele Grüße

aakin
 
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