Ich habe noch zwei offene Fragen, vielleicht kann mir jemand von euch seine Erfahrungen mitteilen.
1. Im Bescheid des VA steht drinnen, dass in 2 Jahren eine erneute Prüfung durchgeführt wird. Weiss jemand ob ich dann wieder zum Gutachter des VA muss oder werden meine Ärzte angeschrieben bei denen ich ununterbrochen seit 2011 in Behandlung bin? Denn ich habe grosse Angst, dass dann wie beim ersten Gutachter, ein Gutachten gegen mich geschrieben wird und ich wieder Jahrelang vor dem Sozialgericht um mein Recht kämpfen muss.
Hallo aakin,
erst einmal herzlichen Glückwunsch zu deinem Erfolg. Ich freue mich sehr für dich, dass du dein Recht durchsetzen konntest.
Du wirst in 2 bis drei Jahren eine neue Einladung zu einem Gutachten bekommen. Die Berichte deiner Ärzte und Therapeuten werden da nicht berücksichtigt. Das VA hat das Recht einen eigenen Gutachter zu beauftragen, der dich "unvoreingenommen" begutachten soll. Deine Ärzte und Therapeuten haben ja eine gewisse Beziehung zu dir aufgebaut, und die kann natürlich zu deinen Gunsten ausfallen. Da hat das VA eben das Recht, einen unabhängigen Gutachter ins Rennen zu bringen.
Aber du bist da nicht ganz Rechtlos. Du kannst einen Gutachter ablehnen, z.B. weil er dich nachweislich schon einmal falsch begutachtet hat oder du z.B. dich nicht auf einen Mann oder eine Frau einlassen kannst. Du kannst sogar einen Gutachter vorschlagen. Allerdings hat das VA da das gleiche Recht, diesen aus irgend welchen Gründen abzulehnen. Auf jeden Fall wirst du dich einem neuen Gutachten stellen müssen.
Ich musste das 4x über mich ergehen lassen. Die erste Gutachterin hat auch ein schlechtes Gutachten geschrieben, da brauchte ich dann icht mehr hin. Dann habe ich eine super Gutchterin bekommen, zu der musste ich drei mal in Folge, immer so im Abstand von ca. 3 Jahren. Wie ich dann auf den 4. Termin bei ihr wartete, kam nix mehr. Ich habe dann einige Jahre später erfahren, dass meine Schädigungsfolgen dann irgendwann als nicht mehr veränderlich eingestuft wurden.
2. Weiss jemand, ob es stimmt, dass man auch für die ununterbrochenen Medikamenteneinnahme zusätzlich eine Höherbewertung von 10% bekommt? Ich erinnere mich im Netz dies gelesen zuhaben, leider finde ich die Seite von diesem Anwalt nicht mehr. Denn ich nehme wegen diesem Gewaltverbrechen 7 Tabletten täglich ein, welche natürlich erhebliche Nebenwirkungen haben und meine Organe schädigen. Das wurde leider weder von meinem Anwalt, noch vom Sozialgericht und leider auch nicht von mir beachtet. Erst jetzt wo ich mit den folgen zu kämpfen habe, wurde das mir bewusst.
Danke für eure Hilfe.
Viele Grüße
aakin
Also das mit 10% Erhöhung des GDS habe ich zwar auch mal gehört, stimmt aber nicht. Was du machen kannst ist, die Schädigungen durch die Medikamente als Schädigungsfolgen anerkannt zu bekommen. Das kannst du beim VA anmelden oder bei dem neuen Gutachten ansprechen und entsprechende medizinische Befunde vorlegen. Aber auch da wird das VA dann wohl aktiv werden und eigene Leute damit beauftragen, das zu beurteilen. Aber wenn das nachweislich ist, dann hast du gute Chancen.
Was man sich klar machen muss wenn man eine Höherbewertung anstrebt ist, dass das immer eine Neubewertung ist. Ich für meinen Teil habe letztendlich darauf verzichtet, weil man dann wieder in diese Begutachtungen reinrutscht und ich da ja seit vielen Jahren raus bin. Denn Veränderung heißt ja, es kann ja auch besser werden... heißt also wiederkehrende Begutachtungen... Da behalte ich lieber was ich habe, als das aufs Spiel zu setzen... Aber bei dir laufen die Begutachtungen ja erst an, da würd ich das an deiner Stelle einbringen.
Liebe Grüße
Silan