Vorsicht. Das sieht im Moment recht rosig aus, ist aber nicht ganz so. Die OEG-Rente setzt sich zusammen aus der Grundrente, der Ausgleichsrente und gegebenenfalls aus dem Ehegattenzuschlag.
Leidlich habe ich selbst erfahren müssen, dass die beiden letztgenannten auf die ALG2-Zahlung angerechnet werden. Nur die Grundrente bleibt anrechnungsfrei.
Klar, es ist sehr verwirrend, weil man sich fragt: was hat der Ehegatte oder die Gattin mit der Schädigung zu tun und warum wird dann erst großartig ein Ausgleich berechnet?
Aber leider sieht es im Moment so aus, dass da von "Vorschriften" und so geredet wird, gegen die man sich nicht wehren kann.
Wenn ich Erfolg habe, melde ich den hier und zeige auf, wie man sich wehrt.
Aber zur ursprünglichen Frage:
es dauert unter Umständen sehr lange. Bei mir waren es fünf Jahre. Zwei Petitionsausschüsse habe ich dafür eingeschaltet. Den vom Land und den vom Bund. Letztendlich hatte mir das Schlupfloch "Härtefallregelung nach § 10a" geholfen.
Wenn der Begriff "Verjährung" ins Spiel kommt, nicht drauf einlassen. Bei näheren Frage bitte PN.