Hallo,
ich kenne das Problem leider aus eigener Erfahrung. Allerdings war es bei uns ein Schäferhund, welcher Schafe auf der nachbarlichen Weide hütete. Wir verlegten unser Schlafzimmer in einen Raum auf der anderen Seite unseres Hauses. Da das Gebell auch dort nicht erträglich war, suchten wir das Gespräch mit dem Schäfer ( Pächter der Weide), mit dem leider keinerlei Gespräch möglich war!!!! Also schrieben wir ihn 3x, zwecks Unterlassung, an (über Notar versandt) . Kein Antwort- keine Besserung. Danach ließen wir ein Lärmgutachten erstellen und konfrontierten den Schäfer, als Pächter, sowie auch den Verpächter mit diesem, was widerrum zu keinerlei Reaktion des Pächters führte. Der Eigentümer der Weide zog kurz nach Klageeinreichung dann die Reißleine und kündigte dem Schäfer den Pachtvertrag. Damit war nach über 7 Monaten wieder Ruhe!
Wichtig ist immer: Ruhe bewahren, sachlich denken, reden und handeln- nie laut, hektisch oder gar ausfallend werden. Systematisch Beweise so sichern, dass diese ggf. auch gerichtsfest sind. ( Anwalt!!!)
Wichtig ist, konsequent und systematisch jeden einzelnen Schritt abarbeiten, bis zum bitteren Ende!
Hier mal ein paar Urteile:
.. Dauerkläffen ist nicht erlaubt. Deshalb müssen Tierfreunde vor allem von 21.00 bis 07.00 Uhr, zur Mittagszeit und an Sonn- und Feiertagen dafür sorgen, dass ihr Hund ruhig ist -OLG Hamm, Az.
22 U 249/89
Ununterbrochenes Hundegebell von mehr als 10 Minuten muß nicht geduldet werden! OLG Köln Az.
12 U 40/93
Gruss Odysseus