Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Kann man Antrag zurück ziehen und wieder beantragen?

Natha

Mitglied
Hallo
Falls sich jemand auskennen sollte , wenn man ein Antrag gestellt hat auf Bürgergeld kann den zurück ziehen und wenn sich die Umstände geklärt haben wieder beantragen falls nötig?
Habe wegen Jobcenter meine Wohnung verloren und bei der Familie untergekommen und werde da wahrscheinlich nur vorübergehend sein weil ich mit dem Freund vielleicht zusammen ziehen kann.Ausserdem habe ich ein Minijob inzwischen. Da jetzt alles unklar ist bei mir kann ich keine genaue Angaben machen beim Amt.Frage kann da was passieren wenn man es zurück zieht eben ärger bekommen und kann man es später wieder Beantragen? War ein Erstantrag.
 

kasiopaja

Urgestein
Hallo
Falls sich jemand auskennen sollte , wenn man ein Antrag gestellt hat auf Bürgergeld kann den zurück ziehen und wenn sich die Umstände geklärt haben wieder beantragen falls nötig?
Habe wegen Jobcenter meine Wohnung verloren und bei der Familie untergekommen und werde da wahrscheinlich nur vorübergehend sein weil ich mit dem Freund vielleicht zusammen ziehen kann.Ausserdem habe ich ein Minijob inzwischen. Da jetzt alles unklar ist bei mir kann ich keine genaue Angaben machen beim Amt.Frage kann da was passieren wenn man es zurück zieht eben ärger bekommen und kann man es später wieder Beantragen? War ein Erstantrag.
Du kannst doch Angaben zum derzeitigen Stand der Dinge machen. Oder?
 

Maigrün

Aktives Mitglied
"Bürgergeld Abmeldung unbedingt schriftlich einreichen. Reichen Sie die Abmeldung von Bürgergeld immer in Schriftform ein. So haben Sie für sich selber und für das Jobcenter einen Nachweis, dass und zu welchem Zeitpunkt die Abmeldung erfolgte. "

Du kannst das immer wieder beantragen.
 

Natha

Mitglied
"Bürgergeld Abmeldung unbedingt schriftlich einreichen. Reichen Sie die Abmeldung von Bürgergeld immer in Schriftform ein. So haben Sie für sich selber und für das Jobcenter einen Nachweis, dass und zu welchem Zeitpunkt die Abmeldung erfolgte. "

Du kannst das immer wieder beantragen.
Danke kann man keine Strafe bekommen für das zurück ziehen wie Bußgeld jemand hat das mit erzählt?
 

kasiopaja

Urgestein
Nein weil ich noch nicht weiß ob ich mit dem Freund zusammen ziehen werde ,er sucht dringend eine Wohnung ich will erst Klarheit haben sonst hätte ich wieder Durcheinander.Ich wollte eine Antwort auf meine eigentliche Frage.
Wieso? Du kannst doch jetzt einen Antrag stellen und wenn die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, dann teilst Du das der Arge rechtzeitig mit und der Fall ist erledigt.
 

Maigrün

Aktives Mitglied
Nein, warum, die Situationen können sich von einem Moment auf den anderen ändern. So viel ich weiß gibt es Strafen wenn Arbeit abgelehnt wird.
Und frag mal google, da gibt es jede Menge Antworten.
 

Natha

Mitglied
Nein, warum, die Situationen können sich von einem Moment auf den anderen ändern. So viel ich weiß gibt es Strafen wenn Arbeit abgelehnt wird.
Und frag mal google, da gibt es jede Menge Antworten.
Habe auf meine Frage nicht viel gefunden auf Google und das Jobcenter hat es mir eh schon schwer gemacht aber die Geschichte wäre zu viel.Ich wollte nur wissen ob man ärger bekommen kann, wenn man zurück ziehen würde
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben