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Wohnung gekündigt

das kenne ich habe auch immer so vielen geholfen war für sie da, geld gegeben usw. aber die meisten sind leider nicht so sozial, ich finde das auch scheisse von deinem vermieter, das der nicht noch ein bisschen warten konnte. suchst du schon nach einer neuen wohnung? würd dir gern helfen, wo lebst du?
 
ich wohn in der nähe von krefeld...
ich suche schon aber es ist schwirig wo soll man in dieser kurzen zeit was finden???
Ich fühl mich total am ende, wochende nur gesoffen um wenigstens ein paar andere gedanken zu haben...
Wenn ich am Boden liege werde ich sehen wer fest zu mir hält...
 
Alkohol löst deine Probleme aber auch nicht, das hab ich auch schon versucht und danach gings mir dann noch schlechter. Kannst du vielleicht in deiner Arbeit versuchen mit irgend jemanden zu reden ob da vielleicht jemand eine idee hat was du in der situation machen könntest.
 
ich trau mich nicht wirklich mit dene darüber zu reden..
wegen meines Emostyles denken die eher das ich mir die probleme eher suche anstatt die aus den weg gehen zu wollen...
 
Hi payne.tastic,

ich denke, dass diese Kündigung unwirksam ist. Lies doch bitte mal hier nach:

Mietrecht, Kündigung, Mietvertrag, Mängel, Mangel, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Kaution, Lärm

An deiner Stelle würde ich dem Vermieter ein freundliches Schreiben zuschicken in dem du der Kündigung widersprichst und einen Ausdruck der obigen Seite mitschicken. Lass es doch auf eine Räumungsklage ankommen. Das dauert in der Regel länger und so lange kann dir der Vermieter nichts.

Du kannst dich aber zusätzlich an das örtliche Wohnungsamt wenden und um Unterstützung bitten. In der Regel haben die Wohnungsämter eine Abteilung zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. Vielleicht können die dir weiterhelfen.

Ich persönlich halte die Kündigung für unwirksam. Von daher lass dich nicht verrückt machen.

Alles Gute
Sisandra
 
hmm ich druck das mal aus und les das al zuhause durch

in mom fühl ich mich echt allein gelassen einfach...
 
Wieso sollte diese Kündigung unwirksam sein ?

Kündigungsgründe

Ein Kündigungsgrund liegt vor, wenn:
der Mieter seine vertraglichen Pflichten nicht unerheblich schuldhaft verletzt § 573 II Nr.1 BGB. Eine solche Vertragsverletzung liegt immer vor, wenn ein besonderer Grund gegeben ist, der den Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigen würde, er diese aber nicht ausspricht. Für die ordentliche Kündigung genügen jedoch auch weniger schwerwiegende Vertragsverletzungen, z.B. Zahlungsverzug.
Die Wohnungskündigung

Hallo payne.tastic

Wann wurde diese Wohnung von dir angemietet ?
Hast du bereits Probleme bekommen,weil ständig Freunde
bei dir wohnen ?
Ist die Miete in den letzten Monaten immer pünktlich gezahlt worden?
 

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