D
Deichgräfin
Gast
Ist die Miete zwei Monate überfällig, kann eine fristlose Kündigung erfolgen, die allerdings hinfällig wird, wenn der Mieter in der Zwischenzeit bezahlt. Daher ist es ratsam, zeitgleich auch noch eine ordentliche Kündigung auszusprechen. Zieht der Mieter trotz ordentlicher Kündigung nicht aus, bleibt nur die sogenannte Räumungsklage.
Miet-Schulden - Was können Vermieter tun - DWA Wirtschaftsauskunft
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