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Wohnung gekündigt

Hallo Deichgräfin,

auch in deinem Link ist auf die Möglichkeit des Widerspruchs und die Gründe dafür hingewiesen:

Sozialklausel
Die Kündigung ist begründet, wenn ein berechtigtes Interesse des Vermieters vorliegt. Auf die Situation des Mieters kommt es zunächst also nicht an. Um die Interessen des Mieters dennoch zu berücksichtigen wird ihm nach § 574 a BGB die Möglichkeit eingeräumt, einer ordentlichen Kündigung des Mietvertrages zu widersprechen und eine Fortsetzung des Mietverhältnisses zu verlangen.

Voraussetzung ist, dass die Kündigung für den Mieter oder seine Familie eine nicht zu rechtfertigende Härte darstellen würde; ob eine solche Härte vorliegt, muß unter Berücksichtigung der Vermieterinteressen beurteilt werden. Eine nicht zu rechtfertigende Härte für den Mieter kann z.B. vorliegen, wenn:

kein angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann
wenn der Mieter zwar ausziehen kann, aber erst nach mehr als einem Jahr (z.B. wegen Versetzung, Bau eines eigenen Hauses, Zusage einer Ersatzwohnung; dann kann ihm nicht zugemutet werden, in der kurzen Zeit zweimal umzuziehen bzw. wird hier berücksichtigt, dass für eine kurze Zwischenzeit keine Ersatzwohnung zu finden ist.
hohes Alter
1. Beispiel, Urteil BVerfG
2. Beispiel Urteil LG Zwickau
Armut das Finden einer neuen Wohnung verhindert
kinderreiche Familien keine neue Wohnung finden.

und in dem von mir angegebenen Link liest sich das so:

3. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn der Mieter den ausstehenden Mietzins vor der Kündigung zahlt.

Die ausstehende Miete wurde ja noch bei dem alten Vermieter beglichen. Insofern ist die Kündigung unwirksam.

Gruß
Sisandra
 
Das welche bei mir wohnten haben die glaubich garnicht gemerkt...
wenn ich mir die sachen durchlese versteh ich irgendwie nur bahnhof 🙁
 
Geh zum Wohnungsamt und lass dir dort helfen. Solltest du wirklich nichts anderes bis zum Kündigungstermin finden, dann bleib da und lass es auf eine Räumungsklage ankommen. Widerspruch vor Ablauf der Kündigungsfrist ist aber in jedem Fall sinnvoll.

Allerdings solltest du wirklich unbedingt darauf achten, dass du mit der Miete nicht mehr in Verzug gerätst. Bevor du andere mit durchfütterst, solltest du erst einmal alle Verbindlichkeiten in deinem Leben beglichen haben, denn sonst benötigst du selber dringend Hilfe und du siehst ja nun, wie schwierig das werden kann.

Alles Gute
Sisandra
 
Die Miete wurde beim alten Vermieter gezahlt, n a c h d e m
der "neue Vermieter " eine "ordentliche Kündigung" ausgesprochen hat.

Ich wollte eigentlich darauf hinaus, dass man sich mit dem neuen Vermieter in Verbindung setzt,ihm die Sachage erklärt und um einen
Aufschub bittet,weil auf die Schnelle keine geeignete Wohnung in Aussicht ist und sich dadurch eine langwierige und kostspielige Räumungsklage nicht vermeiden lässt.

Das Durcheinander ist ja dadurch entstanden, dass gesagt wurde
man könne die Wohnung nach Zahlung der Miete weiterhin bewohnen.
 
Die dürfen erst bei einer Räumungsklage und entsprechendem Urteil handeln. Also bleib ruhig und freundlich gegenüber dem Vermieter und mach dich schlau beim Wohnungsamt. Vielleicht kann man dir dort auch eine etwas günstigere Wohnung anbieten. Versuch macht klug.

Gruß
Sisandra
 
Ich würde mich außerdem mit dem Vermieter in Verbindung setzen.

Wenn du deine restlichen Mieten pünktlich gezahlt hast und sonst
nicht aufgefallen bist, kann es sein,dass er dich weiterhin dort
wohnen lässt.
Es könnte ja auch sein, dass er nicht davon weiß,dass du die
ausstehenden Mieten gezahlt hast.
Deine alte Vermieterin könnte ja, zum Beispiel,das Geld einfach
nicht weitergeleitet haben.
Woher sollst du das wissen ?
Das würde ich klären.Da genügt ein Anruf beim jetzigen
Vermieter.

(Oft ist es für den Vermieter günstiger, mit dem Mieter einen Räumungsvergleich anzustreben statt die Gerichte zu bemühen. Das heißt, Vermieter und Mieter einigen sich auf einen Zeitpunkt, bis zu dem der Mieter die Wohnung räumt. Wenn allerdings während dieser Zeit Umstände eintreten, die bei Abschluss des Vergleichs nicht absehbar waren, kann der Mieter trotzdem noch vor Gericht eine Räumungsfrist beantragen. Lediglich das Argument, der Mieter habe keine Wohnung gefunden, zählt dann als Begründung
nicht.)- Räumungsfrist bei mieter-themen.de

L.G.Karin
 
als er mir das sagte hab ich versucht das alles zu klären doch bei den XXX stieß ich nur auf taube ohren.
Der machte den eindruck als ob er genüsslich zusieht das ich rausfliege
 
Mach das schriftlich, dann hast du bei einem eventuellen Gerichtsverfahren etwas in der Hand. Sonst steht nur Aussage gegen Aussage.............
 

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