Rose
Urgestein
Ohne Einverständnis stimmt so nicht; Für die Frage der Strafbarkeit kommt es darauf an, ob sex. Handlungen gegen den erkennbaren Willen durchgeführt wurden.
Zaramia, wie das Geschehene rechtlich genau einzuordnen ist, kann dir hier wohl niemand eindeutig sagen; dazu braucht es mehr Informationen und Fachkenntnisse. Eine mögliche Strafbarkeit sehe ich aber durchaus auch. Also wenn du Anzeige erstatten möchtest, solltest du möglichst bald zur Polizei gehen und genau schildern, was vorgefallen ist. Den Arzt kannst du dabei als Zeugen benennen; evtl. auch andere Personen, denen du schon über den Vorfall erzählt hast, oder die sonst etwas dazu sagen könnten. Alles Weitere, insbesondere auch die rechtliche Bewertung, ist dann Sache von Polizei und Staatsanwaltschaft.
Aber eine ganz andere Frage - nach deiner Schilderung halte ich es für gut möglich, dass dein Freund zu dem Zeitpunkt evtl. unter dem Einfluss von irgendwelchen bewusstseinsverändernden Substanzen gestanden hat. Könnte das sein?
Ach so, dann ist es ja nicht schlimm und er kann ja gar nichts dafür.