Dalmatiner
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Dem Vernieter entsteht ein wirtschaftlicher Schaden, da er die Wohnung nicht neu vermieten kann. Und Verursaxher dieses Schadens sind die Mieter, da sie die Wohnung nicht fristgemäss übergeben haben.Das ist jedenfalls meine Auffassung der Rechtslage. Gerne hätte ich hierzu mal eine Richtlinie gelesen, die gegenteiliges erklärt
Der Vermieter verlangt entsprechend eine Entschädigung. Und die orientiert sich an der bisher gezahlten Miete. @Fee4D kann ihre Zahlung nur um die verbrauchsabhängigen Nebenkosten kürzen- denn die können nachweislich nicht von ihr verursacht worden sein.