Goshira
Mitglied
So ich hab keine Ahnung ob das überhaupt hier her gehört aber mir fällt gerade kein anderer Ort ein wo ich fragen könnte (außer ein Termin bei einem Anwalt für Arbeitsrecht natürlich).
Folgendes:Ich arbeite im Schichtdienst, öffentlicher Dienst. Ich fange jetzt am Samstag an und arbeite bis Freitag. Danach habe ich nur zwei Tage frei. Normalerweise ist es bei uns so ungeschriebene Regel Vier Tage einer Frei, Sechs Tage zwei Frei und ab Sieben Tagen drei Frei. Und diesmal habe ich nach Sieben nur zwei Frei. Ich habe so meine Probleme momentan mit meiner Disposition und möchte nicht Ahnungslos anrufen also habe ich mal im Internet recherchiert. Ohne wirklichen Erfolg. Das AZG habe ich mir durchgelesen aber es gibt mir keine wirklichen Antworten.
Nicht mehr als 48h in der Woche okay. Mit gewissen Ausnahmeregeln auch mehr, bis zu 60 bla bla bla. Schön und gut aber wieviel Tage stehen mir denn zu? Nirgendwo steht etwas darüber. Wenn ich mir das AZG so durchlese, habe ich den Eindruck, Hauptsache du überschreitest nicht die 48h und dann reicht ein Tag vollkommen aus und du kannst wieder arbeiten gehen. Alles was ich finde ist etwas mit das AZG geht von einer 5- Tage Woche aus aber was bedeutet das für mich im speziellen?
Also wenn sich hier jemand wirklich mit sowas auskennt, wäre es nett, wenn er sich mal äußert. Über Google finde ich wie gesagt ewig nur die gleichen Antworten, die nur in umgeschriebener Form das Gesetz wiedergeben, was mir wie gesagt nicht weiterhilft.
Folgendes:Ich arbeite im Schichtdienst, öffentlicher Dienst. Ich fange jetzt am Samstag an und arbeite bis Freitag. Danach habe ich nur zwei Tage frei. Normalerweise ist es bei uns so ungeschriebene Regel Vier Tage einer Frei, Sechs Tage zwei Frei und ab Sieben Tagen drei Frei. Und diesmal habe ich nach Sieben nur zwei Frei. Ich habe so meine Probleme momentan mit meiner Disposition und möchte nicht Ahnungslos anrufen also habe ich mal im Internet recherchiert. Ohne wirklichen Erfolg. Das AZG habe ich mir durchgelesen aber es gibt mir keine wirklichen Antworten.
Nicht mehr als 48h in der Woche okay. Mit gewissen Ausnahmeregeln auch mehr, bis zu 60 bla bla bla. Schön und gut aber wieviel Tage stehen mir denn zu? Nirgendwo steht etwas darüber. Wenn ich mir das AZG so durchlese, habe ich den Eindruck, Hauptsache du überschreitest nicht die 48h und dann reicht ein Tag vollkommen aus und du kannst wieder arbeiten gehen. Alles was ich finde ist etwas mit das AZG geht von einer 5- Tage Woche aus aber was bedeutet das für mich im speziellen?
Also wenn sich hier jemand wirklich mit sowas auskennt, wäre es nett, wenn er sich mal äußert. Über Google finde ich wie gesagt ewig nur die gleichen Antworten, die nur in umgeschriebener Form das Gesetz wiedergeben, was mir wie gesagt nicht weiterhilft.