Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

HILFE!!! 32 Tage Krank und nur 380 € Krankengeld!!!

holger55

Neues Mitglied
Ich habe einen Fall, bei dem mir bisher keiner wirklich helfen kann.
Im Laufe des Jahres 2023 habe ich mehrere befristete Arbeitsverträge bei der Stadt gehabt.
Nun zum Vorfall:
Mein letzter Arbeitsvertrag ging bis Freitag, den 27.10.2023.
Ab Montag, den 30.10.2023 war ich somit arbeitslos gemeldet. Die Meldefrist wurde eingehalten, da das Arbeitsamt über meine kurzfristigen (immer wochenweise) Arbeitsverträge informiert war.
Ab Donnerstag, den 02.11.2023 war ich bis zum 09.11.2023 krank gemeldet. Im Anschluss habe ich eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zum 03.12.2023 erhalten. Somit war ich vom 02.11.2023 bis zum 03.12.2023 durchgehend krankgeschrieben.

Am 08.11.2023 hat mich die Stadt (Arbeitgeber, wo ich immer wieder befristete Verträge habe) ohne bestehendes Arbeitsverhältnis dazu aufgefordert an einer Schulung teilzunehmen. An der Schulung von insgesamt 3 Stunden habe ich teilgenommen. Für diese Schulung habe ich ein Bruttogehalt von 24,96 € erhalten.

Vom Arbeitsamt habe ich für die Zeit vom 02.11.2023 bis 03.12.2023 ca. 1.500€ erhalten. Vor Kurzem aber kam eine Rückforderung (ca. 1.300 €) vom Arbeitsamt, weil aus Ihrer Sicht am 08.11.2023 eine Tätigkeit aufgenommen wurde.
Aus Sicht des Arbeitsamts kommt das Arbeitsamt daher nur für die Lohnfortzahlung vom 02.11.2023 bis zum 07.11.2023 auf und für die Zeit danach ist die Krankenkasse verantwortlich.

Für die Zeit vom 09.11.2023 bis zum 03.12.2023 hat die Krankenversicherung mir 380 € ausgezahlt. Die Berechnungsgrundlage dafür sind die 24,96 € (Bruttogehalt für die 3 Stunden Schulung vom 08.11.2023), was umgerechnet ca. 15€ pro Tag entspricht.

Nach mehreren Telefonaten mit dem Arbeitsamt, ist sich das Arbeitsamt sehr sicher, dass ab dem 08.11.2023 kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.
Nach mehreren Telefonaten mit der Krankenkasse ist die Krankenkasse mit folgender Argumentation zum Entschluss für das Krankengeld gekommen:
Normalerweise wird als Berechnungsgrundlage für das Krankengeld die letzte Gehaltsabrechnung genommen, die zum Zeitpunkt der Krankmeldung bereits abgerechnet wurde. In meinem Fall wäre es eine Gehaltsabrechnung aus September (Vertrag 1 Woche, Gehalt ca. 1.300 € brutto), weil meine Tätigkeit im Oktober ein Monat später ausgezahlt wurde.
In meinem Fall hat die Krankenkasse als Berechnungsgrundlage aber das Gehalt vom 08.11.2023 und somit 24,96 € genommen. Die Begründung der Krankenkasse ist, dass ich während der Krankheit (ab 02.11.2023) eine Arbeitstätigkeit (Schulung am 08.11.2023) aufgenommen habe und dieser Tag somit als letzte Beschäftigung gilt.

Das Arbeitsamt möcht jetzt ca. 1.300 € von mir haben. Ich kann mir aber einfach nicht vorstellen, dass die Berechnungsgrundlage für das Krankengeld die 24,96 € ist. Damit liegt man ja unter allen Mindestleistungen die es in diesem Land gibt. Die Kombination aus den befristeten Arbeitsverträgen, Krankmeldung, Arbeitslosendgeld und Schulung machen den Fall für mich sehr kompliziert. Ist die Berechnungsgrundlage der Krankenkasse richtig? Gilt die Schulung/Fortbildung als letztes Arbeitsverhältnis und damit als Berechnungsgrundlage für das Krankengeld? Oder ist das doch ein Fall für das Arbeitsamt?

Ich hoffe einfach, dass mir hier jemand helfen kann.
Danke im Voraus.
 

Luisa1960

Aktives Mitglied
Ich bin da leider auch nur Laie und das klingt echt kompliziert bei dir.
In meiner Zeit, wo ich noch "Arbeitamt-Kunde" war, hab ich auch slchen Hick-Hack erlebt.
Das AA schickt einen zur KK, die wieder zum AA und am Ende fühlt sich keiner zuständig.
Schon sehr komisch bei dir, das die KK die Schulung als Berechnungsgrundlage nimmt, eine Schulung ist doch kein Arbeitsverhältnis??
Wenn du rechtssichere Auskunft willst, wirst du wohl einen Anwalt für Arbeitsrecht fragen müssen, gibt sowas auch online 24/7, allerdings kostet die Auskunft was, heutzutage ist ja nichts umsonst. :rolleyes:
 

Usu

Aktives Mitglied
Du solltest innerhalb der Widerspruchsfrist dringend eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen um das zu klären. Oder Widerspruch mit nachzureichender Begründung einreichen und eine Beratung nutzen um die Begründung nachzureichen. Wenn die Bescheide rechtskräftig sind wird es noch schwieriger das zu klären
 

Sommerfrische

Mitglied
Wird wohl nichts anderes helfen, als einen Rechtsbeistand zu fragen.

Den richtigen Sachverhalt kann man hier im Forum nicht abklären.

Widerspruch bei der Krankenkasse und auch beim Arbeitsamt würde ich vorsorglich aber einlegen und mich dann um eine ausführliche Rechtsberatung kümmern
 

Buntehäsin

Aktives Mitglied
ja schon, ich meinte nur in Bezug auf die Bezahlung dafür, kann man doch nicht zur Berechnung verwenden? 24,96€ als Berechnungsgrundlage, das ist doch hirnrissig.
Das war aber nunmal die letzte sozialversicherte Beschäftigung.

Vielleicht fällt der TE seit Jahren mit solchen Dingen beim Amt und der Krankenkasse auf und die warten nur auf Fehler. Wer weiß das schon.

Anwaltliche Hilfe oder der Tip mit dem ELO-Forum. Mehr kann hier nicht geleistet werden.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Die Rückforderung der Agentur für Arbeit ist ein Bescheid. Gegen diesen Bescheid legst du fristgemäss Widerspruch ein. Das sind 4 Wochen, die hoffentlich noch nicht abgelaufen sind. Du schickst das per Einschreiben mit Rückschein.

In der Begründung steht: mein letztes Arbeitsverhältnis endete am 2.11. Und ich habe kein neues Arbeitsverhältnis begründet. Beweis ist der letzte Arbeitsvertrag. Dazu lässt du dir ein Schreiben von der Stadt machen, wann im Jahr 2023 dort ein Arbeitsverhältnis bestand.

Dann sieh nach, als was diese 24€ deklariert sind. Wenn da Aifwandsüauschale oder Fsjrtkosten etc. steht, kann es kein Lohn sein. Der Stundenlohn wäre 8€, weit unter dem Mindestlohn und damit sittenwidrig.

Dem Vorgesetzten des Sachbearbeiters bei der Kranlenkasse schriebst du einen Brief. Der Mitarbeiter will einen sittenwidrig geringen Lohn anerkennen, da er ihn als Berechnungsgrundlage für das Krankengeld nutzen will.

Wenn du das gemacht hast würde ich eventuell noch zu einem Rechtsanwalt gehen und eine Beratung machen. Ich denke, das Krankenkasse und Agentur nicht im Recht sind. Sicher bin ich nicht, aber so 80%.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
L Hilfe ich darf keine Stunden reduzieren, was tun? Beruf 71
D Jobwechsel Hilfe Beruf 8
N Kasse einzählen und abrechnen bei Edeka, Hilfe bitte? Beruf 10

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben