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Wieviele freie Tage stehen mir nach so und so vielen Tagen zu?

Goshira

Mitglied
So ich hab keine Ahnung ob das überhaupt hier her gehört aber mir fällt gerade kein anderer Ort ein wo ich fragen könnte (außer ein Termin bei einem Anwalt für Arbeitsrecht natürlich).

Folgendes:Ich arbeite im Schichtdienst, öffentlicher Dienst. Ich fange jetzt am Samstag an und arbeite bis Freitag. Danach habe ich nur zwei Tage frei. Normalerweise ist es bei uns so ungeschriebene Regel Vier Tage einer Frei, Sechs Tage zwei Frei und ab Sieben Tagen drei Frei. Und diesmal habe ich nach Sieben nur zwei Frei. Ich habe so meine Probleme momentan mit meiner Disposition und möchte nicht Ahnungslos anrufen also habe ich mal im Internet recherchiert. Ohne wirklichen Erfolg. Das AZG habe ich mir durchgelesen aber es gibt mir keine wirklichen Antworten.
Nicht mehr als 48h in der Woche okay. Mit gewissen Ausnahmeregeln auch mehr, bis zu 60 bla bla bla. Schön und gut aber wieviel Tage stehen mir denn zu? Nirgendwo steht etwas darüber. Wenn ich mir das AZG so durchlese, habe ich den Eindruck, Hauptsache du überschreitest nicht die 48h und dann reicht ein Tag vollkommen aus und du kannst wieder arbeiten gehen. Alles was ich finde ist etwas mit das AZG geht von einer 5- Tage Woche aus aber was bedeutet das für mich im speziellen?

Also wenn sich hier jemand wirklich mit sowas auskennt, wäre es nett, wenn er sich mal äußert. Über Google finde ich wie gesagt ewig nur die gleichen Antworten, die nur in umgeschriebener Form das Gesetz wiedergeben, was mir wie gesagt nicht weiterhilft.
 

weidebirke

Urgestein
Das hängt doch stark von Deinem Arbeitsvertrag ab. Wie viele Wochenstunden bei einer wie-viele-Tage-Woche sind vereinbart?

Der Klassiker sind 40 Stunden bei einer 5-Tage-Woche.
 

Goshira

Mitglied
Ich zitiere Mal daraus

(1) Die durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit beträgt 155,00 Stunden. Dies entspricht einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 35,8 Stunden.
(2) Die genaue Lage der Arbeitszeit ergibt sich aus dem Dienstplan des Arbeitnehmers und wird vom Arbeitgeber entsprechend der betrieblichen Notwendigkeiten festgelegt. Die Arbeit erfolgt je nach Bedarf des Entleiherbetriebes im Normaldienst, Schichtdienst oder Wechselschichtdienst, auch an Wochenenden und Feiertagen.



Heißt soviel, wie: Die Regel ist uns Egal, du arbeitest so, wie wir es brauchen.
Das macht es ja so schwierig für mich.
 

weidebirke

Urgestein
Es muss irgendwo vereinbart sein, auf wie viele Tage pro Woche sich diese 38,5 Stunden beziehen, sonst kann man gar keinen Urlaub ausrechnen. Wie viele Tage Urlaub im Jahr hast Du? Wie viele Stunden hat eine Schicht?

Diese ungeschriebene Regel ist genau das, ungeschrieben. Gibt es nicht. Wichtig ist, dass Du am Ende alle Deine gearbeiteten Wochenenden wieder raus hast. Und am Ende heißt am Monatsende. Da sollte Deine Stundenbilanz mehr oder weniger ausgeglichen sein.

Ob sie nun verpflichtet sind, Dir so und so viele Tage am Stück frei zu geben, kommt nun wieder auf die Vereinbarung der Tage pro Woche an.

Nach sieben Tagen Arbeit drei Tage frei kommt theoretisch rechnerisch gar nicht hin, denn nach sieben Tagen Arbeit und einer 5-Tage-Woche hat man ja nur zwei Tage mehr gearbeitet, kann also nur zwei frei bekommen. Der dritte wäre ja dann frei im voraus. Nach vier Tagen Arbeit dürfte man gar kein frei bekommen. Fehlt ja noch ein Tag Arbeit. Und bei 38,5 Stunden/ Woche und einer ca. 8-Stunden-Schicht muss man mindestens 5 Tage pro Woche arbeiten.
 

Yannick

Sehr aktives Mitglied
Berechnen lässt sich alles. Nur ist die Frage auf welcher Grundlage.

Was steht in Deinem Dienst/Arbeitsvertrag zum Thema Urlaub geschrieben?

Im öffentlichen Dienst gilt, wenn keine andere Regelung getroffen wurde,
der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), § 26 Erholungsurlaub.

Weicht Deine Arbeitszeit regelmäßig von der 5-Tage-Woche ab wird mit
Mittelwerten gerechnet. Dein Urlaubsanspruch berechnet sich dann nach
der Anzahl der Arbeitstage einer durchschnittlichen Arbeitswoche im
Verhältnis zu einer Arbeitswoche mit 5 Arbeitstagen.
 

Yannick

Sehr aktives Mitglied
Danke für den Hinweis. Da war ich wohl auf dem Irrweg.

...
Heißt soviel, wie: Die Regel ist uns Egal, du arbeitest so, wie wir es brauchen.
Das macht es ja so schwierig für mich.
Soweit mit bekannt gelten, falls der Entleiher oder Betrieb keine anderen
tarifvertraglichen oder betrieblichen Regelungen anwenden, die Grenzen
des ArbZG:
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downl...-arbeitszeitgesetz.pdf?__blob=publicationFile

Die Arbeitszeit richtet sich also nach Dienstplan unter Beachtung der Regeln
für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung sowie § 12 Abweichende Regelungen.
 

Goshira

Mitglied
Nach sieben Tagen Arbeit drei Tage frei kommt theoretisch rechnerisch gar nicht hin, denn nach sieben Tagen Arbeit und einer 5-Tage-Woche hat man ja nur zwei Tage mehr gearbeitet, kann also nur zwei frei bekommen. Der dritte wäre ja dann frei im voraus. Nach vier Tagen Arbeit dürfte man gar kein frei bekommen. Fehlt ja noch ein Tag Arbeit. Und bei 38,5 Stunden/ Woche und einer ca. 8-Stunden-Schicht muss man mindestens 5 Tage pro Woche arbeiten.
Sorry aber das leuchtet mir jetzt nicht wirklich ein. Wenn doch jemand der eine 5 - Tage Woche hat, dann zwei Tage frei hat, wieso soll ich dann, wenn ich sogar zwei Tage mehr arbeite nicht mehr Tage frei bekommen?

Aber wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, gibt es quasi keine Regel oder Gesetz das sagt: "Nach so und so vielen Tagen musst du so und so viele Tage frei haben" ? Hauptsache ich habe bis zum Monatsende genug Ausgleichstage bekommen für die Tage, die ich nach einer 38,5 Stunden Woche, unabhängig wie viele Tage das sind, gearbeitet habe? Heißt also: Ein Tag nach sieben Tagen wäre auch zugelassen, solange ich in den Schichten darauf (Schicht im Sinne von Arbeitstagen bis zum nächsten freien Tag) irgendwie noch auf genug Freie Tage zum Monatsende komme?
 

weidebirke

Urgestein
Richtig. Es gibt keine Regel. Lediglich das Arbeitszeitgesetz, das Du ja auch schon gelesen hast. Und dort steht halt, dass notwendige Mehrarbeit bzw. Sonntagsarbeit auszugleichen ist. Da ist die Rede von bis zu acht Wochen.

Auch die Monatsendregel steht dort nicht. Ich kenne sie aus anderen Arbeitsverhältnissen mit Schichtarbeit. Sie macht halt am meisten Sinn. Dadurch, dass im nächsten Monat ja wieder Wochenendarbeit anfällt, würde man sonst freie Tage vor sich herschieben.

Natürlich ist es schöner, mehrere tage am stück frei zu kriegen. Man hat ja auch mehr Tage am Stück gearbeitet.

Am besten ist ein festes System. Ich habe mal nach dem System 7 nacht, 4 frei 7 früh, 2 frei, 5 spät, 2 frei und wieder von vorn gearbeitet. Bilanz am Monatsende und wenn was übrig blieb oder gar Minusstunden entstanden, musste man ausgleichen.
 
6

63er

Gast
Ich zitiere Mal daraus

Die Arbeit erfolgt je nach Bedarf des Entleiherbetriebes im Normaldienst, Schichtdienst oder Wechselschichtdienst, auch an Wochenenden und Feiertagen.
Im Eingangsposting war die Rede von Tätigkeit im öffentlichen Dienst.

Das zitierte Zitat lässt mich auf eine Tätigkeit im Rahmen einer Zeitarbeit schließen, die möglicherweise für einen öffentlichen Auftraggeber stattfindet.

Da gelten nicht die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes, sondern andere.

Bei meiner Frau, die mal in der Luftsicherheitsbranche für eine US-Gesellschaft arbeitete war das damals so, 6 Tage arbeiten, dann zwei Tage frei. Zum Glück muss sie das nicht mehr, was mich sehr freut.
 

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