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Wie wird Berufsschadensausgleich berechnet? (OEG)

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Hallo Jo,
guck mal hier: Rechtsanwaltskanzlei Lukas | Strafrecht - Sozialrecht - Verkehrsrecht | Erfurt - Anhörung nach § 24 SGB X
Demnach ist das Schreiben meinem Verständnis nach eine Ankündigung, dass die irgendetwas ändern wollen und noch keine Änderung selbst. Dafür braucht es einen neuen Bescheid.
Punkt 3 unter den Tipps ist denke ich noch interessant für dich um vielleicht erst einmal fürs Wochenende die Spitze rauszunehmen. Also erst einmal tief durchatmen und dann ganz ruhig mit dem Teil am Montag zum Rechtsanwalt und den fragen, was das jetzt für Folgen haben kann.

Die schicken denke ich solche Schreiben ganz gezielt zum Wochenende raus, ich kenne das nicht anders. Wie oft hab ich hier schon gesessen und und übers WE gebrütet was die jetzt wohl von mir wollen...
 
Hallo Johanna,

erstmal herzlichen Glückwunsch, dass Du das endlich durch hast. Klar, dass Du dabei warst Dir ein anderes Leben aufzubauen. Das finde ich sehr gut, aus der alten Umgebung rauszukommen und woanders etwas Neues anzufangen. Richtiger Schritt.

Ich nehme auch immer sofort meine Medikamente wenn Post von denen bzw. vom Gericht kommt. Ist leider es für uns Betroffenen oft so dass wir panisch werden.

Als Außenstehender sehe ich das natürlich viel nüchterner als Du. Wenn ich direkt betroffen wäre bekomme ich bei jedem Brief sofort Panik.

Nun zu Deinem Sachverhalt: Du bist nachweislich Krank und es kann Dir nicht zugemutet werden an einer Anhörung teilzunehmen. Selbst die Gerichte drohen zwar immer damit, aber wir sind KRANK. Fertig! Also versuche tief Luft zu holen, auch dann, wenn es Dir extrem schwer fällt. Die ganzen Berechnungen der unterschiedlichen Leistungen sind extrem schwierig. Vielleicht meinen die damit, dass irgendeine Leistung gekürzt wird und dafür eine andere erhöht wird. Von einigen weiß ich, dass die komplette Auszahlung bei (ca.) 2000 Euro liegt. Ist das bei Dir auch der Fall?

Silan hatte Dir diesbezüglich einen sehr interessanten Link geschickt, den ich mir eben auch durchgelesen habe. Deckt sich in etwa dem, was ich geschrieben hatte.

Ja, leider senden die solche Briefe ganz bewusst an einem Freitag raus.

Versuche irgendwie noch über den Sonntag zu kommen. Mache mit Hundi lange Spaziergänge oder beschäftige Dich mit Sachen, die Dir Spass machen. Ich weiß, hört sich alles so einfach an. Versuche es.

Weiß leider nicht in welches Bundesland Du wohnst, aber die Karnevalstage stehen vor der Tür. Wirst es natürlich versuchen am Montag bei dem VDK anzurufen. Falls dort keiner da sein sollte, rufst Du einfach ein anderes Bundesland an.

Wünsche Dir viel Kraft!

Bitte melde dich dann man wieder!!!

Rocky
 
Hallö,
und danke für den Link, den hatte ich im Netz auch schon gefunden gehabt , aber bitte lest nochmal was ich gestern geschrieben habe - deswegen verstehe ich ja nichts :

Es gab eine Anhörung dem Schreiben nach am 10.02.2017 und daraufhin sollen 138 Euro weniger sein ab 01.März

ICH habe am Freitag diese Post bekommen ( Poststempel 15/02 ), dass eine Anhörung war. ABER NICHT MIT MIR

- ich weiß erst seit Freitag davon .

Wurde weder schriftlich noch telefonisch über eine Anhörung informiert. Nur eben jetzt im Nachhinein, wo schon gelaufen ??? . WER WURDE da ANGEHÖRT ??

Oder verwechseln die da mich mit wem anders ? Aber , hat da vielleicht jemand eine Antwort ?:
Wie bereits in der Anhörung erwähnt, behalten wir uns die Prüfung einer Rücknahme für die Vergangenheit vor ?? Macht mir mehr Angst als die 138 €

Wollen die jetzt wiederhaben, was gegeben ? Müßte ich ja wieder umziehen- mit Zelt auf den Acker ? Werde morgen mit VDK reden. Existenzangst / Panik hoch 100000 fach
LG JO
 
Hallö da geht es darum, dass die nur ein Teil meiner Rente aus der Verletztenrente akls Ruhensbetrag berechnet haben und nicht komplett. Deren Fehler !!! Daher die Neuberechnung, kann ich ja verstehen - aber wir - so sagt VDK und schreibt das da auch hin, werden eine Rücknahme für die Vergangenheit nicht akzeptieren, weil ehe die das alles losschicken, wird das ja auch mehrfach geprüft. Eben kopiert
Das Buchstabenproblem habe ich nur auf der Seite hier bei Hilferuf,- das ist voll komisch . Und so richtig kopieren geht auch nur wenn die Kiste Lust hat --- seltsam LG Jo
P.S: Heute Nachmittag erst mit VDK telfoniert
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo und guten Abend.

ich habe mal eine Frage.
Muss das Versorgungsamt mir ein Gutachten aushändigen, welches sie selbst, von einem externen psychiatrischen Institut, angefordert haben. Offenbar als Votum sozusagen.
Das externe institut hatte das nach Aktenlage, durch Einsicht in die Akte - natürlich - angefertigt.
Oder können die die Einsicher ablehnen?

Danke im Voraus
Liebe Grüße

und weiterhin Durchhaltevermögen an alle da draußen
ich drücke allen die Daumen und wünsche euch alles Gute.
 
Guten Morgen Nichtaufgeber,

nur das Gutachten einzusehen geht m.E. nicht. Aber; Du hast ein Recht auf Akteneinsicht bei dem VA. Jedes VA - bedingt durch die Mitarbeiter - arbeitet ganz unterschiedlich. Es soll auch sehr nette unter diesen geben. Ich würde einfach mal anrufen und fragen wann eine Akteneinsicht möglich wäre. Falls man Dir sagt, es gehe nicht, dann gleich den Antrag schriftlich stellen oder sich mit der Vorgesetzten verbinden lassen.

Das mit dem Institut klingt schon wieder sehr verdächtig. Ich vermute, es geht hier um die Kostenfrage. Ein richtiges Gutachten kostet nämlich sehr viel Geld. Und nur ein Gutachten durch Aktenlage zu schreiben sehe ich sehr kritisch. Entweder der Fall bei Dir ist total klar und die wollen nur den Grad feststellen lassen oder die wollen den Antrag ablehnen. Daher ist es sehr wichtig, dass Du von Deinen Recht Gebrauch machst. Dann weißt Du genau in welche Richtung das läuft.

Was gibt es Neues von Deinem Beschädigtenausweis? Hatte mich dazu schon mal geäußert. In der Regel geht dies sehr schnell.

Viel Erfolg.

Rocky
 
Man hat generell die gesetzliche Möglichkeit das Gutachten einzusehen, einzige Ausnahme wäre, dass im Gutachten etwas steht, was der betreffende noch nicht lesen darf. Geregelt ist das ganze in §25 Absatz 2 SGB x
(2) Soweit die Akten Angaben über gesundheitliche Verhältnisse eines Beteiligten enthalten, kann die Behörde statt dessen den Inhalt der Akten dem Beteiligten durch einen Arzt vermitteln lassen. Sie soll den Inhalt der Akten durch einen Arzt vermitteln lassen, soweit zu befürchten ist, dass die Akteneinsicht dem Beteiligten einen unverhältnismäßigen Nachteil, insbesondere an der Gesundheit, zufügen würde. Soweit die Akten Angaben enthalten, die die Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit des Beteiligten beeinträchtigen können, gelten die Sätze 1 und 2 mit der Maßgabe entsprechend, dass der Inhalt der Akten auch durch einen Bediensteten der Behörde vermittelt werden kann, der durch Vorbildung sowie Lebens- und Berufserfahrung dazu geeignet und befähigt ist. Das Recht nach Absatz 1 wird nicht beschränkt.

Daher würde ich an deiner Stelle einfach deinen behandelnden Arzt darum bitten das Gutachten anzufordern.
 
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