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Wie wird Berufsschadensausgleich berechnet? (OEG)

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Ich wünsche allen Betroffenen und Kämpfern für ihr Recht eine schöne und friedvolle Weihnachten.

Möge alle von uns im kommendem Jahr Gesundheit, Stabilität und Recht bringen. Leider werden von uns viele auch 2017 Kämpfen müssen. Viel Karft!

An diejenigen unter uns, die den Kampf schon gewonnen haben, ist zumindest ein Problem aus der Welt geschafft. Auch wenn die Nachzahlungen das Leid, welches wir erleben mussten, nicht rückgängig machen kann, so lebt es sich mit der finanziellen Sicherheit wohl etwas besser. Auch Euch wünsche ich viel Gesundheit und Kraft.

Rocky
 
Huhu nabend
hat jemand schon erfahren, dass die Akte vom Versorgungsmedezinischen Dienst des VA an ein externes Institut gesendet wird um ein Gutachten einzufordern von einem Arzt?
🙂


Meine Begutachtungen sind immer erst ans ein Externes Versorgungsamt gegangen (nämliche das wo ich wohne) und die haben es an eine externe Einrichtung weiter gegeben. In dem Fall die Psychiatrie und dort wurde und werde demnächst wieder einmal begutachtet. Ist nichts seltenes.
 
Guten Abend zusammen.Ich habe mal hier gelesen und mitbekommen das ihr euch auskennt und ich dringend Hilfe brauche.

Ich habe einen GdS von 50% kann seit 3 Jahren nicht mehr zu meiner Therapeutin da meine Arbeitszeit 42 Std. Plus Überstunden beträgt.Ich wurde damals dort als Bürokraft eingestellt nur mittlerweile mache ich mehr und sitze zusätzlich im Verkauf was für mich belastend ist.Ich wurde damals für den Beruf Verkauf Arbeitsunfähig geschrieben und habe eine neue Ausbildung gemacht.

Bei dieser Arbeit will ich nicht mehr bleiben aber auch nicht Kündigen da ich da ein Finanzielles Problem bekomme.Da mir da Geld fehlen würde genauso beim Krankengeld aber ich merke ich drehe mich zur Zeit im Kreis und möchte nicht das meine Familie mehr leidet.Kann mir von euch einer sagen wie es anstelle ohne meine Anstellung zu verlieren. Bewerbungen laufen auf aber noch nix gescheites raus gekommen.Weis ich schreibe hier bestimmt falsch aber bräuchte Info ob ihr euch auskennt oder ich lieber nächste Woche auf dem OEG Amt anrufe.Denn Intergrationsamt hat mir heute nur das gesagt was ich schon wusste.LG
 
Hallo Gast,
ich weiß nicht ob dir das weiterhilft, aber du solltest dir einen Schwerbehindertenausweis geben lassen. Mit einem GDS von 50 hast du automatisch auch einen GDB von 50, und hast so im Beruf einige Vergünstigungen. Einen Schwerbehindertenausweis bekommst du ganz unproblematisch beim VA in deiner Stadt (nicht unbedingt das gleiche VA, bei dem du im OEG-Bezug bist). Ein Anruf reicht und die senden dir einen Antrag zu, den füllst du aus und legst am besten eine Kopie deines OEG-Bescheides zu, dann geht sowas eigentlich ziemlich schnell.
Außerdem müssen Therapiebesuche vom Arbeitgeber möglich gemacht werden, wenn es keine Möglichkeit gibt diese in die Freizeit zu legen, denn Psychotherapie ist ja kein Kaffeekränzchen was du zu deiner Unterhaltung machen möchtest sondern eine Therapeutische Maßnahme um deine Gesundheit wieder herzustellen. Da kannst du mit einem Schwerbehindertenausweis "sichtbar" machen, dass du eben nicht gesund bist und auf Therapie angewiesen bist um deine Arbeitskraft für den Betrieb dauerhaft zu erhalten.
 
Wenn man nicht arbeiten kann oder nur begrenzt hat man Anspruch auf Berufsschuleausgleich ich kann mir nicht vorstellen dass du soviel Geld verdienst, wie du BSA bekommen würdest.
 
Zwei verschiedene Versorgungsämter arbeiten bei mir an zwei verschiedenen Sachen.
Das eine wegen OEG und GDS
und das andere wegen der GDB Angelegenheit.

ist schon klar, dass sich der GDB an den GDS anpasst.
Aber muss der GBD nicht endlich irgendwann mal abgeschlossen werden, wenn der GDS ewig braucht. Ich kann ja wegen eines fehlenden schwerbehinderten Status schon in Nachteil geraten.
Beiden Behärden liegen die selben Infos vor.

Angenommen der GDS (OGE Sache) dauert noch ein Jahr, was ja durchaus schnell wäre
muss ich doch auf meinen Ausweis - sofern mir nach Prpfung einer zusteht - nicht so lange warten.

Hat jemand Erfahrung. Vom Sinn her verstehe ich das schon, aber ganz ehrlich, wenn mir der Ausweis zusteht und das schon seit 6 Monaten oder länger???
Wenigstens mal die Lage einschätzen oder so könnten die GDB´ler
Aber so machen die es sich mal schön einfach und befassen sich überhaupt nicht mit dem Fall.
Außerdem sind beim GBD einige Sachen die mit dem OEG und Schadensanspruch ganrnichts zu tun haben.

Im Voraus schönen Dank.
 
Dein Fehler wird wahrscheinlich gewesen sein, dass du beides zeitgleich beantragt hast und deswegen wird beides abhängig voneinander gemacht, denn wenn auch nur indirekt, der GdB hat einen Einfluss auf den GdS.

Das bedeutet, ich würde an deiner Stelle beim Versorgungsamt für den GdB schriftlich nachfragen, wie lange die Bearbeitung zur Feststellung des GdB noch voraussichtlich dauert und dann eventuell eine Frist setzen, wenn keine zufriedenstellende Antwort kommt.
 
Hallo Nichtaufgeber,


der Ausweis hat mit den anderen möglichen Leistungen nicht direkt etwas zu tun. Er wird zwar auch beim VA gestellt, jedoch in einer anderen Abteilung, d.h. auch von anderen Mitarbeitern.

Als ich vor sehr vielen Jahren meinen Beschädigtenausweis beantragt hatte, habe ich vorsorglich gleich alle med. Unterlagen mitgeschickt. Nach etwa 4 Wochen bekam ich dann meinen Ausweis, der damals jedoch nur auf 5 Jahre befristet war. Bei der nächsten Folgeantragstellung hatte ich dann lediglich die Ablehnungen weiterer Rehamaßnahmen vorgelegt und seit Jahren habe ich nun einen unbefristeten Ausweis mit 50 GdB.

Bei einer Verhandlung sagte das VA jedoch, dass der Ausweis nicht als Grundvoraussetzung für die anderen Anträge anerkannt wurde, da angeblich für den Beschädigtenausweis ALLE Erkrankungen berücksichtigt werden. Komisch war jedoch, dass es keine anderen Erkrankungen bei mir gab. Also normal sollte es mir deinem Ausweis keine Probleme geben. Oder aber, die Ärzte haben bisher dem VA nicht geantwortet, die du damals angegeben hattest.

Bleib da einfach am Ball, da es u.a. auch steuerliche Vorteile hat!

Übrigens: ich bin nun im 9 Jahr. Hatte zwar am 8.Oktober einen Erörterungstermin wo der Richter festlegte, ich müsse noch mals zum Gutachter, aber bisher tut sich auch da nix.

Weiter Kämpfen!!!

Rocky
 
Hallö an alle,

ja, Rocky 11 , Vogoge und Silan, habe mich lange nicht gemeldet, war dann doch alles viel so. Dafür jetzt umso länger , sorry schon mal.
Ja also ab November ging es los mit den laufenden Bezügen und Mitte Novermber kam dann die Nachzahlung mit Zinsen. Ich bin erst einmal losgerannt , fahrbaren Untersatz besorgt - neues Wohnen gesucht, gefunden, und einigermaßen nun eingerichtet. Komplett neuer Ort wieder ganz auf Anfang . Bis vor kurzem kein Internet fast 3 Monate lang .Aber immer diese unterschwellige Angst und Mißtrauen dem Amt gegenüber- und dass die alles wieder wegnehmen.
Oktober war ja Teilabhilfebescheid, BSA und bes. ber. Betroffenheit anerkannt / bewilligt, aber GdS würde bleiben ( 40%) Hatte mit VDK Widerspruch eingelegt. Anfang Dezember kam dann Widerspruch nicht stattgegeben, Klage vor Sozialgericht Zeit bis 02.01.17 , ich aber absolut überfordert und die Kraft hatte ich einfach nicht mehr, Mit VDK dann so entschieden,- dass Verschlimmerungsantrag nach so einem Jahr oder so, wenn ich mich von dem ganzen erst einmal erholt habe war auch Meinung von Therapeutin.
Vergangenen Mittwoch dann endlich die alte Wohnung komplett leer und am 15.02.17 dann der Nachmieterin übergeben. Endlich auch das vom Tisch. So, dachte ich... vielleicht kann es jetzt losgehen mit zur Ruhe kommen, mit Hundi die neue Umgebung erkunden und so.
Pustekuchen, der nächste Schock stand mir gestern ins Haus Post vom Versorgungsamt , gefolgt von Panikattacke, Übergeben ... und dass noch fast die ganze nacht durch.... Ich bin so etwas von kaputt und nur am Heulen- WAS hat das denn nun wieder zu bedeuten ? Weiß das jemand ? Natürlich kam das gestern an, wo VDK schon ins Wochenende, und Internet gibt auch nicht viel her,- zumindest nicht, was ich verstehe

über den Bevollmächtigten : VDK ... - vorab per FAX Anhörung nach § 24 SGB X vom 10.02.2017
... Sehr geehrte Frau Lang,
in Anschluss an die o.a. Anhörung teilen wir noch mit, dass sich bei der beabsichtigten Neuberechnung ab 01.03.2017 Ihre Versorgungsbezüge in Höhe von .........€ errechnen.
Wie bereits in der Anhörung erwähnt, behalten wir uns die Prüfung einer Rücknahme für die Vergangenheit vor.
Mit freundlichen Grüßen



Dazu zum Sagen : Ich weiß nichts , von einer Anhörung am 10.02.2017 - VDK war letzte Woche glaub nicht besetzt, die hätten mich informiert. Wen haben die da angehört ? Irgeneine andere beteiligte Stelle ? Die Neuberechnung bedeutet 138 €weniger, aber dieser Satz am Ende :

Wie bereits in der Anhörung erwähnt, behalten wir uns die Prüfung einer Rücknahme für die Vergangenheit vor.

Kommen die jetzt an und wollen alles wieder haben ? Und warum ? Ich habe keine Spontanheilung erfahren,- mit geht es nach wie vor total schlecht , und das Fitzelchen Erleichterungsgefühl wegen der Finanzen ist nun auch weggefegt. sehe mich schon wieder auf dem Acker mit Zelt und Hundi. Versteht jemand dieses Schreiben und kann mir erklären ? Alle meine Renteneinkünfte wissen die für die letzten 7 jahre , Wohngeld haben sie berücksichtigt und verrechnet, anderes Geld habe ich nicht. Mache ich mich unnötig verrückt ? Weiß nicht, wo mir der Kopf steht. Gerade 3 Monate her mit der Nachzahlung gut 4 seit dem Bescheid . Wurde doch ausreichend und LANGE genug alles geprüft.. Ich verstehe das nich Sorry für langen Text



Liebe aber verzweiflte Grüße Jo
 
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