Nichtaufgeber
Mitglied
Hallo
Danke für die hilfreichen Infos
Rocky11 ein freundiches Hallo,
also ich nehme mal an, dass darum geht einen Grad festzstellen, auf der anderen Seite bin ich aufgrund von Schädigung nicht mehr in Lage zu arbeiten und da steht auf noch ein Antrag auf BSA zu Entscheiden. Es ist alles sehr komisch und zieht sich arg in die länge.
Das eine VA hat einen Neufeststellungsbesch. erlassen mit 40 GDB und und ansonsten abgelehnt. Sie begründeten auch schon im Vorfeld, dass im OEG Verfahren momentean eine Prüfung läuft und wenn da etwas anderen heraus kommt kann ich jederzeit einen neuen Antrag stellen.
Ich sehe das so, dass sie sich einfach unabhängig von der OEG Sache mal mit meinem Fall beschäftigen sollten und ggf. selsbt entschieden könnten. und das war auch meine Begründung im Widerspruch.
Auf der anderen Seite verstehe ich gut, dass die warten wollen, dass sie dem OEG nicht mit einem GDB zuvor kommen. Ich denken die wollen grundsätzlich so wenig wie möglich entscheiden.
alles bisschen kompliziert.
Momentan warte ich auf das Gutachten, welches durch Aktenlage bzw Akteneinsicht von einem externen Institut erstellt wird. Dann sollte endlich eine Entscheidung im OEG fallen. BSA, Ausgleichsr. Ber. Betr. usw. Ich denke mal die wollen mich erste einmal hinhalten und dann die Taktik nach langem Hinhalten, endlich Post ---- Ablehnung ------ Zusammenbruch.
Aber wie ich ja schon heiße ---> Nichtaufgeber
Aber mal gespannt wie lange meine Kraft noch hält 🙂
Übrigens, anerkannte Schädigungsfolge von 40 seit 4 Jahren
Liebe Grüße
Danke für die hilfreichen Infos
Rocky11 ein freundiches Hallo,
also ich nehme mal an, dass darum geht einen Grad festzstellen, auf der anderen Seite bin ich aufgrund von Schädigung nicht mehr in Lage zu arbeiten und da steht auf noch ein Antrag auf BSA zu Entscheiden. Es ist alles sehr komisch und zieht sich arg in die länge.
Das eine VA hat einen Neufeststellungsbesch. erlassen mit 40 GDB und und ansonsten abgelehnt. Sie begründeten auch schon im Vorfeld, dass im OEG Verfahren momentean eine Prüfung läuft und wenn da etwas anderen heraus kommt kann ich jederzeit einen neuen Antrag stellen.
Ich sehe das so, dass sie sich einfach unabhängig von der OEG Sache mal mit meinem Fall beschäftigen sollten und ggf. selsbt entschieden könnten. und das war auch meine Begründung im Widerspruch.
Auf der anderen Seite verstehe ich gut, dass die warten wollen, dass sie dem OEG nicht mit einem GDB zuvor kommen. Ich denken die wollen grundsätzlich so wenig wie möglich entscheiden.
alles bisschen kompliziert.
Momentan warte ich auf das Gutachten, welches durch Aktenlage bzw Akteneinsicht von einem externen Institut erstellt wird. Dann sollte endlich eine Entscheidung im OEG fallen. BSA, Ausgleichsr. Ber. Betr. usw. Ich denke mal die wollen mich erste einmal hinhalten und dann die Taktik nach langem Hinhalten, endlich Post ---- Ablehnung ------ Zusammenbruch.
Aber wie ich ja schon heiße ---> Nichtaufgeber
Aber mal gespannt wie lange meine Kraft noch hält 🙂
Übrigens, anerkannte Schädigungsfolge von 40 seit 4 Jahren
Liebe Grüße