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Wie wird Berufsschadensausgleich berechnet? (OEG)

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Hallo
Danke für die hilfreichen Infos

Rocky11 ein freundiches Hallo,
also ich nehme mal an, dass darum geht einen Grad festzstellen, auf der anderen Seite bin ich aufgrund von Schädigung nicht mehr in Lage zu arbeiten und da steht auf noch ein Antrag auf BSA zu Entscheiden. Es ist alles sehr komisch und zieht sich arg in die länge.

Das eine VA hat einen Neufeststellungsbesch. erlassen mit 40 GDB und und ansonsten abgelehnt. Sie begründeten auch schon im Vorfeld, dass im OEG Verfahren momentean eine Prüfung läuft und wenn da etwas anderen heraus kommt kann ich jederzeit einen neuen Antrag stellen.

Ich sehe das so, dass sie sich einfach unabhängig von der OEG Sache mal mit meinem Fall beschäftigen sollten und ggf. selsbt entschieden könnten. und das war auch meine Begründung im Widerspruch.

Auf der anderen Seite verstehe ich gut, dass die warten wollen, dass sie dem OEG nicht mit einem GDB zuvor kommen. Ich denken die wollen grundsätzlich so wenig wie möglich entscheiden.

alles bisschen kompliziert.

Momentan warte ich auf das Gutachten, welches durch Aktenlage bzw Akteneinsicht von einem externen Institut erstellt wird. Dann sollte endlich eine Entscheidung im OEG fallen. BSA, Ausgleichsr. Ber. Betr. usw. Ich denke mal die wollen mich erste einmal hinhalten und dann die Taktik nach langem Hinhalten, endlich Post ---- Ablehnung ------ Zusammenbruch.
Aber wie ich ja schon heiße ---> Nichtaufgeber
Aber mal gespannt wie lange meine Kraft noch hält 🙂

Übrigens, anerkannte Schädigungsfolge von 40 seit 4 Jahren

Liebe Grüße
 
Ich bin gerade dabei ein Buch zu schreiben und werde da meine ganzen Erfahrungen betreffend die sozialen Behörden und die paradoxen Gesetzen und zermürbenden Machenschaften mit rein packen.
Natürlich erreiche damit nichts, aber mich macht es ein bessichen ruhiger und gibt mir Kraft 😉
 
Guden aben
ich haben Frage bitte.
wenn ich bekomen eine Berufschadenausglaich, werden dann unterhaltkosten für meine 2 kinder abgezogen. Ich habe getrennt mit meine frau und die kinder leben bei ihre.
ich habe meine sehr schwere siduation mit areiten und kann nicht jetzt haben gesagt mussne ich eine antrag auf diese ausglaich.
ich dankeschön für diese antwort
 
Hallo
Danke für die hilfreichen Infos

Rocky11 ein freundiches Hallo,
also ich nehme mal an, dass darum geht einen Grad festzstellen, auf der anderen Seite bin ich aufgrund von Schädigung nicht mehr in Lage zu arbeiten und da steht auf noch ein Antrag auf BSA zu Entscheiden. Es ist alles sehr komisch und zieht sich arg in die länge.

Das eine VA hat einen Neufeststellungsbesch. erlassen mit 40 GDB und und ansonsten abgelehnt. Sie begründeten auch schon im Vorfeld, dass im OEG Verfahren momentean eine Prüfung läuft und wenn da etwas anderen heraus kommt kann ich jederzeit einen neuen Antrag stellen.

Ich sehe das so, dass sie sich einfach unabhängig von der OEG Sache mal mit meinem Fall beschäftigen sollten und ggf. selsbt entschieden könnten. und das war auch meine Begründung im Widerspruch.

Auf der anderen Seite verstehe ich gut, dass die warten wollen, dass sie dem OEG nicht mit einem GDB zuvor kommen. Ich denken die wollen grundsätzlich so wenig wie möglich entscheiden.

alles bisschen kompliziert.

Momentan warte ich auf das Gutachten, welches durch Aktenlage bzw Akteneinsicht von einem externen Institut erstellt wird. Dann sollte endlich eine Entscheidung im OEG fallen. BSA, Ausgleichsr. Ber. Betr. usw. Ich denke mal die wollen mich erste einmal hinhalten und dann die Taktik nach langem Hinhalten, endlich Post ---- Ablehnung ------ Zusammenbruch.
Aber wie ich ja schon heiße ---> Nichtaufgeber
Aber mal gespannt wie lange meine Kraft noch hält 🙂

Übrigens, anerkannte Schädigungsfolge von 40 seit 4 Jahren

Liebe Grüße


Hallo Nichtaufgeber,

habe ich es richtig verstanden, dass Dein Antrag beim VA seit 4 Jahren läuft? Das ist schon extrem ungewöhnlich. Normal werden in etwa 2 Jahre Bearbeitung ein Bescheid erlassen. Daher empfehle ich Dir dringen mal die Akten einzusehen. Gehe da ganz selbstbewusst vor! Anrufen und sagen; Du möchtest einen Termin haben wegen Akteneinsicht. Alles andere hatte ich schon geschrieben. Dann weißt Du wirklich mehr.

BSA kommt dann wirklich ganz zum Schluss, wenn Du die Voraussetzungen erfüllt hast.

Ich vermute, Du bist nicht beim VDK oder hast einen Anwalt. Ich weiß auch nicht, was der eigentliche Grund ist für Deinen Antrag. Gewalttat gegen Dich? Wenn ja, dann könnte ggf auch der Weiße Ring beratend zur Seite stehen und stellt manchmal auch eine Finanzhilfe zur Verfügung.

Was ist nun eigentlich mit dem Schwerbehindertenausweis?

Rocky
 
Berufsschadenausgleich erhält man ja schon bei 30GdS. Das ist rein gesetzlich so geregelt. Ich habe gelesen, das die Höhe des GdS sich auch auf die Höhe des späteren gezahlten Berufsschadensausgleichs auswirken wird. Inhaltlich habe ich verstanden, wenn der GdS einen höheren Grad hat, so fällt der BSA später höher aus. Leider finde ich den Link dazu nicht mehr.

Wer kann mir das mal erklären.
 
Hallo Rocky11

Sorry dass ich mich falsch ausgedrückt habe.
Es sind bereits Schädigungsfolgen GDS 40 anerkannt. Die Grundrente läuft seit ca. 4 Jahren. Ich habe mittlerweile volle EM Rente und kann aufgrund der Schädigungsfolgen nicht mehr arbeiten.

Seit einer geraumen Zeit wird BSA geprüft uns ein höherer GDS. Das zieht sich jetzt schon sehr lange hin. Ich hatte vor zwei Jahren schon eine Reha Umschulung erfolgreich abgeschlossen, jedoch mehrere Versuche zu arbeiten sind fehlgeschlagen. EM Rente ist schon durch, erstes Mal, natürlich zunächst befristet.

Beh.ausweis habe ich keinen Bekommen, weil sich an den Schädigungsfolgen des OEG orientiert wurde und die liegen bei 40. Also momentan bekomme ich lediglich die Grundrente, sonst nichts. EM Rente ist sehr gering, reicht fast nicht zum leben. Ausgleichsrente würde es ja erst ab GDS 50 geben.

Kein VDK. Weißer Ring war damals mit involviert -> langwierige schwere Gewalttat.

Ich bin gespannt, der nächste Schritt ist das Gutachten des externen Instituts. Alleine wollen die wohl nicht entscheiden.

Wenn das durch ist, denke ich orientiert sich das VA wieder nach OEG und passt den GBD an. Meiner Meinung nach sollte das VA das den GDB bescheinigt und somit auch ggf. den Ausweis ausstellt selbst mit dem Fall beschäftigen, außerdem, wie schon erwähnt, habe ich weitere Schäden, die grundsätzlich nicht vom OEG anerkannt sind weil sie primär nicht direkt von der Gewalttat stammen, aber auch eine Relevanz bezüglich GDB haben.

Ich hoffe ich konnte es ein wenig verständlich rüber bringen.

liebe Grüße
 
Berufsschadenausgleich erhält man ja schon bei 30GdS. Das ist rein gesetzlich so geregelt. Ich habe gelesen, das die Höhe des GdS sich auch auf die Höhe des späteren gezahlten Berufsschadensausgleichs auswirken wird. Inhaltlich habe ich verstanden, wenn der GdS einen höheren Grad hat, so fällt der BSA später höher aus. Leider finde ich den Link dazu nicht mehr.

Wer kann mir das mal erklären.



Hallo LILArosarot

also soviel ich weiß häbgt die Zahlung und damit die Höhe des BSA nicht mit der Staffelung des GDS zusammen. Von bedeutung ist dabei lediglich, dass du aufgrund der anerkannten Schädigungsfolge nicht mehr arbeiten gehen kannst. Natürlich stehen da noch ein paar Auflagen wie Reha - sofern du in der Lage dazu bist. Aber das ist alles sehr schwiereig und kompliziert, da habe ich schon alle mögliche Entscheidungen gelesen. MAnchmal ohne und manchmal mit Reha. Unabdingbar ist dass du nicht mehr arbeiten kannst und das wegen der Folgen der Schädigung.

Also wenn du bspw. einen GDS von 30 hast und kannst deswegen nicht mehr arbeiten und hast die Auflagen erfüllt, dann bekommst wohl auch den BSA so hoch aufgefüllt, dass du mit allem Einkommen wie z.b. EM Rente usw auf ein Einkommen kommst, wie es dir nach der Berechnung zustehen würde.

Da kennen sich einige noch besser aus als ich.
Aber vielleicht konnte ich dir ein wenig helfen.




Interessant fand ich auch die Frage von dem Gast gestern Abend, betreffend den Unterhalt. Da habe ich noch nie etwas von gelesen.

Schöne Grüße
 
Berufsschadenausgleich erhält man ja schon bei 30GdS. Das ist rein gesetzlich so geregelt. Ich habe gelesen, das die Höhe des GdS sich auch auf die Höhe des späteren gezahlten Berufsschadensausgleichs auswirken wird. Inhaltlich habe ich verstanden, wenn der GdS einen höheren Grad hat, so fällt der BSA später höher aus. Leider finde ich den Link dazu nicht mehr.

Wer kann mir das mal erklären.

Hallo LILArosarot,
es ist richtig, dass man schon ab GDS 30 einen Anspruch auf BSA haben kann. Aber hier gilt ganz klar der Grundsatz "Reha vor Rente", d.h wenn die Gutachter befinden, dass du arbeitsfähig bist oder die Möglichkeiten einer Reha noch nicht ausgeschöpft hast, hast du keinen Anspruch auf den BSA. Ebenfalls, wenn die Gutachter befinden, dass der Grund deiner Arbeitsunfähigkeit nicht Scgädigungsfolge ist.

Wenn du Anspruch auf BSA hast, dann berechnet sich dieser immer gleich und zwar in Abhängigkeit deines beruflichen werdegangs. Ohne Berufsausbildung eben wesentlich weniger als mit Berufsausbildung oder sogar akademischm Grad. Da ist es egal, ob du einen GDS von 30 hast oder von 60 oder 90. Es wird immer nach dem gleichen Satz berechnet. Das einzige was mehr gezahlt wird ist die Grundrente, die bei einem GDS von 30 natürlich wesentlich geringer ausfällt als bei einem GDS der höher liegt.

Angenommen dein BSA liegt bei 1500€ (einfach mal eine Zahl genommen) dann werden alle Bezüge die du derzeit für dich bekommst von diesen 1500€ abgezogen, wenn du die weiter bekommst (z.B. EU-Rente).

Die Grundrente wird nicht angerechnet, egal wie hoch die ist. Einzige Ausnahme ist hier eine anerkannte berufliche Betroffenheit. Die wird vom BSA geschluckt, weil wenn man Anspruch auf BSA hat ist man ja sowieso beruflich betroffen und doppelt zahlt kein Amt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ganz lieben Dank an Nichtaufgeber und Silan,
ich habe das so verstanden, dass der GdS sich nicht auf die Höhe des Berufsschadensausgleich auswirkt. Hm, hatte das mal anders gelesen.

Anerkannt bin ich schon, nur habe ich noch keinen Antrag für BSA gestellt.

Die Berechnung von Silan nur als Beispiel.
>>>> Angenommen dein BSA liegt bei 1500€ (einfach mal eine Zahl genommen) dann werden alle Bezüge die du derzeit für dich bekommst von diesen 1500€ abgezogen, wenn du die weiter bekommst (z.B. EU-Rente).<<<

Wird die Grundrente / OEG dann auch gegen die 1500€ gerechnet oder wird die nicht mitberücksichtigt, da privilegiertes Einkommen (?)

Ich beziehe die EU Rente und frage mich ob sich der ganze Aufwand mit dem BSA überhaupt lohnt.

LG
 
Guden aben
ich haben Frage bitte.
wenn ich bekomen eine Berufschadenausglaich, werden dann unterhaltkosten für meine 2 kinder abgezogen. Ich habe getrennt mit meine frau und die kinder leben bei ihre.
ich habe meine sehr schwere siduation mit areiten und kann nicht jetzt haben gesagt mussne ich eine antrag auf diese ausglaich.
ich dankeschön für diese antwort

Hallo Gast,
wenn du einen Berufsschadensausgleich bekommst, stellt dich das finanziell gleich mit jemandem, der normal arbeiten gehen kann. Dementsprechend bist du dann in der Lage, Unterhalt für deine Kinder zu zahlen. Diese Kosten werden nicht direkt abgezogen, sondern es wird von dir erwartet, dass du dann Unterhalt zahlst. Solltest du das nicht tun, ist dieser Unterhalt einklagbar.
 
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