Ich habe es noch nicht durch, dennoch würde mich mal interessieren, wie man nachweisen könnte, dass man mehr geschafft hätte als man tatsächlich erreicht hat?
Hallo Gast,
könntest Du die Frage bitte etwas konkretisieren? Was meinst Du genau?
Rocky
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Ich habe es noch nicht durch, dennoch würde mich mal interessieren, wie man nachweisen könnte, dass man mehr geschafft hätte als man tatsächlich erreicht hat?
Hallo Rocky11,
schau mal hier: Wie wird Berufsschadensausgleich berechnet? (OEG). Hier findest du vielleicht was du suchst.
Hallo Gast,
könntest Du die Frage bitte etwas konkretisieren? Was meinst Du genau?
Rocky
Ist denn die Epilepsie eine anerkannte Schädigungsfolge? Denn nur dann hättest du überhaupt eine Chance. Wenn die Epilepsie andere Ursachen hat, ist ja nicht die Schädigung mit ihren Folgen ausschlaggebend dafür gewesen, dass du dein Studium abgebrochen hast. Dementsprechend würdest du auch nicht höher eingestuft.@Rocky11
Ich hatte sie begonnen, aber dann aufgehört (bekam Epilepsie und mein damaliger Neurologe begann bei jedem Anfall immer nur die Dosis zu steigern und übersah dabei vollkommen die Nebenwirkungen (u.a. Depressionen), sowie den Umstand, dass es überhaupt nicht geholfen hatte). Ich verkroch mich dann irgendwann in meine Wohnung, habe die Vorhänge halt zugelassen, auch Tagsüber und war einfach nur noch ein "Geist" und als ich merkte, dass es so nicht mehr ging, war es natürlich zu Spät.
@Elona
Genau das ist halt die Preisfrage. Wie ließe es sich beweisen?
Ist denn die Epilepsie eine anerkannte Schädigungsfolge? Denn nur dann hättest du überhaupt eine Chance. Wenn die Epilepsie andere Ursachen hat, ist ja nicht die Schädigung mit ihren Folgen ausschlaggebend dafür gewesen, dass du dein Studium abgebrochen hast. Dementsprechend würdest du auch nicht höher eingestuft.
Solange du die Epilepsie nicht als Schädigungsfolge anerkannt hast, wirst du keine Chance haben höher eingestuft zu werden, da diese ja ursächlich für den Abbruch des Studiums war.
Wenn du die Epilepsie anerkannt bekommst, kannst du anhand deines Fachabis und dem Beginn des Studiums nachweisen, dass du sowohl fähig als auch gewillt warst, einen akademischen Abschluss zu erreichen.
Hilfreich wären noch studierte Eltern oder Geschwister, aber meines wissens nicht nötig, wenn du nachweisen kannst ein Studium begonnen zu haben und aus entsprechenden Gründen dann abbrechen musstest.
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