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Hallo Gast,

könntest Du die Frage bitte etwas konkretisieren? Was meinst Du genau?

Rocky

Es heißt beim BSA doch, dass man zwischen tatsächlichem und vermutlichen Bildungsabschluss unterscheidet. Nun kam es bei einem meiner traumatischen Erlebnissen dazu, dass hier offenbar auch mein Hirn geschädigt wurde (muss wohl noch separat abgeklärt werden, denn damals als es geschah, wurde ich alleine gelassen und es half mir niemand und ich saß einige Tage dort und wusste nicht einmal mehr, wer die Menschen um mich herum waren und es dauerte eine Weile bis ich verstand, dass das meine "Familie" ist (die hatten es mir natürlich nicht geglaubt und daher wurde ich auch nicht in Krankenhaus gebracht etc pp) ).

Da ich es nur mit ach und krach schaffte ein Fachabitur zu bekommen, sowie eine Ausbildung in den Sand setzte, interessiert mich nun natürlich, wie man den vermutlichen Bildungsabschluss beweisen soll/kann?
 
Hallo Gast,

so wie ich es verstanden habe, hast Du nach dem Fachabi keine Ausbildung machen können? Bin leider etwas überfragt. Inwieweit jedoch das Fachabi als "Ausbildung" zählt weiß ich leider nicht. Vielleicht kann Dir ein anderer helfen hier im Forum. Ich vermute mal das Du keinen Anwalt hast den Du befragen könntest.

Rocky
 
Ja das ist immer recht schwer, was wäre wenn... Bei dir wäre wohl eher die Frage, ob du dann noch studiert hättest. Ausbildung an sich macht da in der Besoldungsgruppe nicht so den Unterschied.

Und mit den Zinsen ist es so, dass die alles was länger wie 6 Monate dauert müssen die mit 4% verzinsen. Das ist derzeit ein kleiner Trost für mich, wo sie wieder alles in die Länge ziehen.
 
@Rocky11

Ich hatte sie begonnen, aber dann aufgehört (bekam Epilepsie und mein damaliger Neurologe begann bei jedem Anfall immer nur die Dosis zu steigern und übersah dabei vollkommen die Nebenwirkungen (u.a. Depressionen), sowie den Umstand, dass es überhaupt nicht geholfen hatte). Ich verkroch mich dann irgendwann in meine Wohnung, habe die Vorhänge halt zugelassen, auch Tagsüber und war einfach nur noch ein "Geist" und als ich merkte, dass es so nicht mehr ging, war es natürlich zu Spät.

@Elona

Genau das ist halt die Preisfrage. Wie ließe es sich beweisen?
 
@Rocky11

Ich hatte sie begonnen, aber dann aufgehört (bekam Epilepsie und mein damaliger Neurologe begann bei jedem Anfall immer nur die Dosis zu steigern und übersah dabei vollkommen die Nebenwirkungen (u.a. Depressionen), sowie den Umstand, dass es überhaupt nicht geholfen hatte). Ich verkroch mich dann irgendwann in meine Wohnung, habe die Vorhänge halt zugelassen, auch Tagsüber und war einfach nur noch ein "Geist" und als ich merkte, dass es so nicht mehr ging, war es natürlich zu Spät.

@Elona

Genau das ist halt die Preisfrage. Wie ließe es sich beweisen?
Ist denn die Epilepsie eine anerkannte Schädigungsfolge? Denn nur dann hättest du überhaupt eine Chance. Wenn die Epilepsie andere Ursachen hat, ist ja nicht die Schädigung mit ihren Folgen ausschlaggebend dafür gewesen, dass du dein Studium abgebrochen hast. Dementsprechend würdest du auch nicht höher eingestuft.
 
Ist denn die Epilepsie eine anerkannte Schädigungsfolge? Denn nur dann hättest du überhaupt eine Chance. Wenn die Epilepsie andere Ursachen hat, ist ja nicht die Schädigung mit ihren Folgen ausschlaggebend dafür gewesen, dass du dein Studium abgebrochen hast. Dementsprechend würdest du auch nicht höher eingestuft.

Wie schon weiter vorne erwähnte, muss alles was mit meinem Gehirn passierte noch geklärt werden, dazu gehört u.a. auch die Epilepsie, denn bisher ist sie nur als ätiologisch ungeklärte Epilepsie als Diagnose gesichert, was bedeutet, die Ursache ist bisher unbekannt, aber trotzdem eben vorhanden.

Deswegen unbekannt, weil ich mich erst seit ca. einem Jahr wieder an die Vorfälle aus meiner Kindheit erinnere und auf die Frage nach Kopfverletzungen in der Epilepsieklinik und ähnlichem, konnte ich das daher damals nicht mit angeben.
 
Solange du die Epilepsie nicht als Schädigungsfolge anerkannt hast, wirst du keine Chance haben höher eingestuft zu werden, da diese ja ursächlich für den Abbruch des Studiums war.
Wenn du die Epilepsie anerkannt bekommst, kannst du anhand deines Fachabis und dem Beginn des Studiums nachweisen, dass du sowohl fähig als auch gewillt warst, einen akademischen Abschluss zu erreichen.
Hilfreich wären noch studierte Eltern oder Geschwister, aber meines wissens nicht nötig, wenn du nachweisen kannst ein Studium begonnen zu haben und aus entsprechenden Gründen dann abbrechen musstest.
 
Solange du die Epilepsie nicht als Schädigungsfolge anerkannt hast, wirst du keine Chance haben höher eingestuft zu werden, da diese ja ursächlich für den Abbruch des Studiums war.
Wenn du die Epilepsie anerkannt bekommst, kannst du anhand deines Fachabis und dem Beginn des Studiums nachweisen, dass du sowohl fähig als auch gewillt warst, einen akademischen Abschluss zu erreichen.
Hilfreich wären noch studierte Eltern oder Geschwister, aber meines wissens nicht nötig, wenn du nachweisen kannst ein Studium begonnen zu haben und aus entsprechenden Gründen dann abbrechen musstest.

Dat heißt also, erst mal nochmals in die Epilepsieklinik, davon berichten und dann schauen, ob die einen Zusammenhang sehen bzw. feststellen können?
 
Letztendlich sagen die Gutachter vom VA was Schädigungsfolge ist und was nicht. Aber ein Bericht aus der Klinik kann nicht schaden.
 
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