@ miasun: die Verrechnung der Hilfe zum Lebensunterhalt mit deinem BSA ist völlig korrekt! Die Grundrente und auch die Nachzahlung der Grundrente sind allerdings frei. Nun ist aber der BSA so hoch, daß das sowieso nicht relevent ist. D.h., mit der Verrechnung mußt du dich abfinden.
Hallo Weltenbummler25,
danke für deine Antwort. Da muss ich nochmal nachrechnen.
Die Grundrente ist ja die OEG-Rente, denke ich.
Mein BSA setzt sich zusammen laut Bescheid aus:
Grundrente
Ausgleichsrente
Berufsschadensausgleich
Mitte 2015 bekam ich einen neuen BSA-Bescheid, da zu "Unrecht die auf Kindererziehungszeiten beruhenden Rentenanteile aus der gesetzl. RV bei der Berechnung des BSA berücksichtigt wurden". Dieser Bescheid kam ohne meinem Zutun aufgrund der neuen Gesetzlage und wurde rückwirkend ab Beginn meines BSA vom 01.03.2011 berechnet.
LG miasun