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Wie wird Berufsschadensausgleich berechnet? (OEG)

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@ miasun: die Verrechnung der Hilfe zum Lebensunterhalt mit deinem BSA ist völlig korrekt! Die Grundrente und auch die Nachzahlung der Grundrente sind allerdings frei. Nun ist aber der BSA so hoch, daß das sowieso nicht relevent ist. D.h., mit der Verrechnung mußt du dich abfinden.

Hallo Weltenbummler25,
danke für deine Antwort. Da muss ich nochmal nachrechnen.

Die Grundrente ist ja die OEG-Rente, denke ich.
Mein BSA setzt sich zusammen laut Bescheid aus:

Grundrente
Ausgleichsrente
Berufsschadensausgleich

Mitte 2015 bekam ich einen neuen BSA-Bescheid, da zu "Unrecht die auf Kindererziehungszeiten beruhenden Rentenanteile aus der gesetzl. RV bei der Berechnung des BSA berücksichtigt wurden". Dieser Bescheid kam ohne meinem Zutun aufgrund der neuen Gesetzlage und wurde rückwirkend ab Beginn meines BSA vom 01.03.2011 berechnet.

LG miasun
 
Hallo Miasun,
ja da hast Du recht ,die Ämter rechnen glaube ich damit dass man aufgibt.
Wo hast Du das Buch Knickrehm Bestellt?? Ist es lieferbar??.
Miasun schau doch mal ab Du nicht den Anwalt Michael Klose von Regensburg nehmen könntest. Gib Ihn mal bei Google ein. Er scheint mit OEG Erfahrungen zu haben und ist nicht ganz soweit weg wie meine Anwältin die ich Dir sonst empfehlen würde.
Lg Vogoge

Hallo Vogoge,
danke für deine Antwort und ich werd mal den Herrn Klose googeln.
Das Buch hab ich gestern direkt im Verlag bestellt. Die hatten noch ein „Mängelexemplar“ auf Lager,
welches ich zum Glück auch noch um 40 % günstiger bekam. Den Tipp mit dem Autor Gerhard Wilke – Buch hab ich mir angesehen, gibt es auch noch zu kaufen, aber es ist Auflage 1992, eine Neuauflage davon gibt es nicht, zumindest hab ich keine Neuauflage entdecken können.
Mit Wilke, wenn ich es hier in den vergangenen Einträgen richtig gelesen habe, arbeiten die Versorgungsämter. Wäre natürlich auch gut, nur das Auflagedatum irritiert mich etwas wegen der Aktualität.
Was bedeutet „weniger BSA durch Unterschiedsbeitrag RUHEND bei Erhöhung der Grundrente?“
Muss mich erst überall etwas mehr einlesen, da ich mich eigentlich immer auf das ZBFS verlassen hatte, dass das schon passt, was da gemacht wird.
 
Hallo Vogoge,
danke für deine Antwort und ich werd mal den Herrn Klose googeln.
Das Buch hab ich gestern direkt im Verlag bestellt. Die hatten noch ein „Mängelexemplar“ auf Lager,
welches ich zum Glück auch noch um 40 % günstiger bekam. Den Tipp mit dem Autor Gerhard Wilke – Buch hab ich mir angesehen, gibt es auch noch zu kaufen, aber es ist Auflage 1992, eine Neuauflage davon gibt es nicht, zumindest hab ich keine Neuauflage entdecken können.
Mit Wilke, wenn ich es hier in den vergangenen Einträgen richtig gelesen habe, arbeiten die Versorgungsämter. Wäre natürlich auch gut, nur das Auflagedatum irritiert mich etwas wegen der Aktualität.
Was bedeutet „weniger BSA durch Unterschiedsbeitrag RUHEND bei Erhöhung der Grundrente?“
Muss mich erst überall etwas mehr einlesen, da ich mich eigentlich immer auf das ZBFS verlassen hatte, dass das schon passt, was da gemacht wird.


Hallo Miasun,
es gibt noch ein gutes Buch: KB-Helfer von ERNST-MORR Ratgeber zum Sozialen Entschädigungsrecht. Ist 2015 neu aufgelegt. Kostet 42-.Euro.
Also zu Deiner Frage: Bsp. Also GDS um 10% erhöht auf 60% durch berufl. Betroffenheit.= 64,00 Euro mehr
Grundrente. Dieser Betrag wird beim BSA wieder abgezogen (ruhend gestellt).
Das heisst z. B. BSA ist 250,00 Euro dann werden die 64,00 Euro höhere Grundrente beim BSA abgezogen also ist dann der BSA 286,00 Euro. Der Vorteil Grundrente wird nicht als Einkommen angerechnet der BSA aber schon.
Hoffe ich habs jetzt verständlich machen können.
Lg Vogoge
 
Hallo Vogoge,
danke für deine Antwort und ich werd mal den Herrn Klose googeln.
Das Buch hab ich gestern direkt im Verlag bestellt. Die hatten noch ein „Mängelexemplar“ auf Lager,
welches ich zum Glück auch noch um 40 % günstiger bekam. Den Tipp mit dem Autor Gerhard Wilke – Buch hab ich mir angesehen, gibt es auch noch zu kaufen, aber es ist Auflage 1992, eine Neuauflage davon gibt es nicht, zumindest hab ich keine Neuauflage entdecken können.
Mit Wilke, wenn ich es hier in den vergangenen Einträgen richtig gelesen habe, arbeiten die Versorgungsämter. Wäre natürlich auch gut, nur das Auflagedatum irritiert mich etwas wegen der Aktualität.
Was bedeutet „weniger BSA durch Unterschiedsbeitrag RUHEND bei Erhöhung der Grundrente?“
Muss mich erst überall etwas mehr einlesen, da ich mich eigentlich immer auf das ZBFS verlassen hatte, dass das schon passt, was da gemacht wird.


Hallo Miasun,
es gibt noch ein gutes Buch: KB-Helfer von ERNST-MORR Ratgeber zum Sozialen Entschädigungsrecht. Ist 2015 neu aufgelegt. Kostet 42-.Euro.
Also zu Deiner Frage: Bsp. Also GDS um 10% erhöht auf 60% durch berufl. Betroffenheit.= 64,00 Euro mehr
Grundrente. Dieser Betrag wird beim BSA wieder abgezogen (ruhend gestellt).
Das heisst z. B. BSA ist 250,00 Euro dann werden die 64,00 Euro höhere Grundrente beim BSA abgezogen also ist dann der BSA 286,00 Euro. Der Vorteil Grundrente wird nicht als Einkommen angerechnet der BSA aber schon.
Hoffe ich habs jetzt verständlich machen können.
Lg Vogoge

Miasun
Du musst unterscheiden. Der BSA setzt sich nicht zusammen aus Grundrente , Ausgleichsrente, BSA.
Grundrente = Grundrente ,die darf nirgends angerechnet werden, auch nicht bei der Kriegsopferfürsorge.

Bei der Ausgeichsrente kann es sein, dass Anspruch besteht, aber nichts bezahlt wird wenn Du ein zu hohes Einkommen hast.Die wird nach Deinem Einkommen berechnet.

Und BSA ist Berufsschadenausgleich der abhängig ist von Deinem Einkommensverlust. Also abhängig von Deinem
früheren Verdienst.
Hoffe Du steigst durch
Lg Vogoge
 
Hallo Vogoge, vielen lieben Dank für deine Antworten. Das Buch KB-Helfer hab ich heute mit der Post bekommen ;-)
Ich rüste mich im Moment mit Gesetzbücher und fange nun an, weiter zu kämpfen - sozusagen eine Kampfansage ;-)
Hatte im Januar 2015 aufgrund eines Aneurysma (ziemlich sicher Folge der vielen Faustschläge, welche ich 2009 abbekam) eine starke Gehirnblutung 3. Grades und viel Glück, dass ich wieder relativ fit bin. Dadurch konnte ich Anfangs noch nicht so gut auf alle ZBFS-Angelegenheiten reagieren...aber jetzt werd ich wieder kämpfen, für meine Tochter und für mich. Der Tipp "Überprüfungsantrag" war sehr kostbar ;-)

Nun, die Summe, welche ich monatlich bekomme, setzt sich aus den 3 Posten (siehe oben) im BSA-Bescheid zusammen. Hinzu bekomme ich die EU-Rente (bzw EM-Rente) auf Zeit.Auch denke ich nun, dass ich beruflich verkehrt eingestuft wurde. Da werd ich nix mehr ändern können, oder?
Da durchzusteigen, wie das alles berechnet wird, werde ich hoffentlich bald hinbekommen. Hab nur leider etwas Zeitdruck bis Montag.
VLG Miasu
 
hallö 🙂

ja, das da 25 % abgezogen aber der BSA bestehen bleibt ab Altersrente, wollte ich auch schreiben 🙂

ich versuche einer Freundin zu helfen, sie hat grade die kraft so ziemlich verloren. LG an Vogoge - ihr habt mal telefoniert letztes Jahr... ihr Hund war dann gestorben und den Nachbarn hat sie jetzt aber los- weil den kampf mit dem vermieter hat sie gewonnen und ist umgezogen und hat den Umzug auch organisiert und bezahlt bekommen - vor 2 Monaten aber sie ist so was von- bin froh, wenn ich sie halbwegs motiviert bekomme- aber das wird schon werden, sie muß erst einmal ankommen.

Wollte Frage stellen wegen der Berechnung BSA Netto für alleinstehende .
Widerspruch und Begründung sind letztes Jahr Dezember los - Sachstandsanfrage letzten Montag ( nach 3 Monaten gerechtfertigt !! )

Ja also Anspruch wäre A7 Stufe 8 gültig ab 01.03.2015 mit 2852.86 €

Die 3 Stufen bei der Berechnung machen mich kirre - 1: 18 von 100 , 2: was 460 drüber dann 40 von 100 , - und Stufe 3 der um 1380 übersteigende Teil 49 von 100
Nach meiner Rechnung bleibt dann keine Stufe 3 zur Berechnung über-
Gibt es hier ein Mathegenie ?
Was sonst noch so berechnet oder abgezogen wird kein Thema , geht nu erst nur um diese eine Rechnung .
Sicher auch hilfreich für andere hier als Grundbasis

Erst mal Danke Und Grüße an Euch
 
ja, das da 25 % abgezogen aber der BSA bestehen bleibt ab Altersrente, wollte ich auch schreiben 🙂

Hallo wie sieht das dann in real aus?
Wird dann der BSA berechnet und die Erwerbsminderungsrente dann nicht mehr angerechnet weil die wegfällt weil man Altersrente bekommt oder wie sieht die Altersrente aus?
Ist Altersrente identisch mit der Erwerbsminderungsrente?
Mich interessiert nur, ob man dann weniger Geld verfügbar hat weil eben nur noch 75 v. Hundert BSA?
Wird eine Altersrente dem BSA angerechnet?
Ich kenne nur die Aussage dass sich die Grundrente etwas erhöht....
Die Grundrente erhöht sich für Schwerbeschädigte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, bei einem Grad der Schädigungsfolgen
Quelle:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=2909388,60

Übrigens, ich habe auch das Buch KB Helfer aber das ist sicherlich schon wieder veraltet...
Ich denke da werden einige Klagen kommen denn gerade die alten Einstufungen hatten es in sich...ich werde mich jetzt erst mal kümmern wie das bei mir war denn bei mir sind zwei untersch. Berechnungen angewandt worden.
 
Hallo Vermisst,
Alles was du ausser BSA und Grundrente bekommst wird angerechnet, wie gehabt. Grundrente erhöht sich etwas, und BSA wird um 25% gekürzt. Ist wie wenn du arbeiten gehen würdest und dein normales Geld verdienen würdest. Rente ist halt weniger als das was man vorher hatte. Aber wenn man bedenkt, dass viele Rentner heute schon unter die Hartz4 _ Grenze fallen, ist 25% vom BSA schon ne ziemlich gute Sache als Rente, plus erhöhter Grundrente... da steht man schon ganz gut da.
 
Hallö

Hoffen nach wie vor ein Matheexperten oder Selbstbetroffenen der Berechnung für alleine bei A7 Stufe 8 zu finden ???

Habe noch ne Frage- meine Freundin hat noch eine Verletztenrente , sollte die Grundrente die der Berufsgenossenschaft übersteigen muß ja die Differenz zur Grundrente vom VA bezahlt werden. Darf die Verletztenrente dann in die Berechnung vom BSA als Einkommen gerechnet werden ? Eigentlich doch nicht ? Sonst wäre das doch doppelt ?
Zum einen mindert die Leistung der Berufsgenossenschaft die Zahlung der Grundrente , und dann kann die Verletztenrente ja nicht auch noch auf den BSA gerechnet werden ? - Und liege ich da richtig in der Annahme, dass die Grundrente nicht angerechnet werden darf auf alles ? Auch den BSA ? Wäre die dann lebenslang ?

Jo, aber wichtig wäre echt die Berechnung von diesem BSA für Alleinstehende- ich habe ein echtes Wrack hier und es gäbe ihr zumindest etwas Hoffnung .

Bitte , und lieben Dank erst einmal
 
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