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Wie wird Berufsschadensausgleich berechnet? (OEG)

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Sorry, kein Schreibfehler sondern mangelnde Konzentration meinerseits. Aber das Berechnungsprinzip hast du verstanden. Und der Fehler von mir wird vielleicht 6-7€ ausmachen.
Das mit dem Aufsteigen von A5 nach A6 kenne ich leider auch nur vom hörensagen. Hab mich damit aber auch nie wirklich beschäftigt, weil es mich nicht betrifft.
Du kannst mich gerne auch über PN anschreiben, das geht aber erst, wenn du mindestens 5 Beiträge geschrieben hast.
 
Hallo!

Ist das Versorgungsamt nicht verpflichtet sich nach einem Antrag auf Verschlechterung, selbst auch Beweise zu verschaffen? Oder liegt die Beweispflicht nur beim Antragsteller, d. h. ich muss dann ggfl. neue Gutachten und Arztbrief usw. einsenden. Also wenn die neue schlimmere Lage, welche dem VA auch mitgeteilt wurde nicht für eine neue Einstufung ausreicht und man gegen die Entscheidung Widerspruch einlegt und es dann zurückgewiesen wird mit der Begründung: es wurden keine neuen Beweise erbracht!
Also das ist schon Hammer, denn ich bin der Meinung, ich habe das Recht, nicht der Meinung zu sein, wie die Sachbearbeitung und würde deswegen gerne im Widerspruchsverfahren, das Ganze noch einmal prüfen lassen.

Die lehnen ab und sagen, es müsste nicht noch einmal überprüft werden weil der Fall zur Genüge geprüft wurde.
Komisch finde ich das, denn habe ich nicht das Recht, dass im Wiederspruchsverfahren noch mal überprfüft wird? 5 Tagen nach meinem Wiederspruch kam die Zurückweisung. Das ist doch lachhaft.
Es geht um einen GDB

Hat jemand Lust etwas dazu sagen? ;-)

Wie läuft das denn mit der Klageschrift?
Begründet und dreifache Ausführung??

Hat jemand eine Art Vorlage wie man da Schreibt.

Einen lieben Dank, ich schick euch schöne Grüße
 
Hallo!

........

Die lehnen ab und sagen, es müsste nicht noch einmal überprüft werden weil der Fall zur Genüge geprüft wurde.
Komisch finde ich das, denn habe ich nicht das Recht, dass im Wiederspruchsverfahren noch mal überprfüft wird? 5 Tagen nach meinem Wiederspruch kam die Zurückweisung. Das ist doch lachhaft.
Es geht um einen GDB

Hat jemand Lust etwas dazu sagen? ;-)

Wie läuft das denn mit der Klageschrift?
Begründet und dreifache Ausführung??

Hat jemand eine Art Vorlage wie man da Schreibt.

Einen lieben Dank, ich schick euch schöne Grüße



Guten Morgen,

kann heute leider nur etwas verkürzt antworten.

Es besteht leider eine Beweispflicht von Seiten der Opfer, dass ist schon mal richtig. Wir müssen Beweise liefern das wir Krank sind. Es gibt Opferverbände die schon seit Jahren um die Beweislastumkehr kämpfen. Auf der anderen Seite müssen die VA natürlich auch selber ermitteln. Am besten fährst Du damit, dass Du alle Befundberichte etc nach Möglichkeit selber einreichst, oder zumindest die Adressen der Krankenhäuser etc angibst wo Du in Behandlung warst.

Zu einem Verfahren:

Wie Du mitbekommen hast, nimmt dies sehr lange Zeit in Anspruch. Auf jeden Fall musst Du i.d.R. 4 Wochen nach dem Bescheid vom VA Klage beim örtlichen Sozialgericht einreichen. Ich hoffe, Du hast den VDK oder einen Rechtsbeistand an der Seite. Ansonsten würde ich gleich PKH beantragen. Vor dem Sozialgericht dauert es ca. zwei Jahre.

Hattest Du Akteneinsicht genommen???????

Viel Erfolg.

Rocky
 
Hallo,

Das mit dem Amtsermittlungsgrundsatz finde ich eine ganz interessante Sache. Besagt dieser Paragraph, dass die Behörde selbst verpflichtet ist, Beweise für eine bessere Bewertung beziehungsweise eine bessere Entscheidung vornehmen zu können? meiner Meinung nach sollte eine bessere Entscheidung getroffen worden sein anhand den Unterlagen die dem VA bereits schon vorliegen. Das VA allerdings beziehungsweise die Sachbearbeiter sind da anderer Meinung. Habe ich jetzt nicht das Recht im Widerspruchsverfahren das ganze noch einmal prüfen zu lassen? Der Widerspruch wurde zurückgewiesen mit der Begründung dass alles gründlich geprüft worden wäre. Ich fühle mich da bisschen veräppelt denn ich habe doch das Recht dass das noch mal geprüft wird.

Rocky11 ich habe Akteneinsicht genommen und bin der Meinung, dass anhand den ganzen Unterlagen eine bessere Entscheidungen hätte getroffen werden müssen.

hat jemand Tipps und oder eine Vorlage für das SG betreffend eine Kl.schr.

lieben dank und herzliche grüße
 
Komisch finde ich das, denn habe ich nicht das Recht, dass im Wiederspruchsverfahren noch mal überprfüft wird? 5 Tagen nach meinem Wiederspruch kam die Zurückweisung. Das ist doch lachhaft.
Es geht um einen GDB

In diesem Zusammenhang in Verbindung mit dem Amtsermittlungsgrundsatz §20 Absatz 3 SGB X

(3) Die Behörde darf die Entgegennahme von Erklärungen oder Anträgen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, nicht deshalb verweigern, weil sie die Erklärung oder den Antrag in der Sache für unzulässig oder unbegründet hält.


ist der entsprechende Bescheid bereits Angreifbar und deswegen bereits Nichtig, denn es fehlt, wenn tatsächlich nach bereits 5 Tagen die Zurückweisung des Widerspruches kam, an der dafür nötigen Prüfungssorgfallt.

Wenn du Hilfe bei der Formulierung brauchst, gehe einfach zum Sozialgericht (müsste auch so in dem Bescheid drin stehen, dass du den Widerspruch zur Niederschrift dort abgeben kannst) erklärst denen den Sachverhalt und die von der Stelle formulieren ihn dir Juristengerecht.
 
Wo hast du denn das Wissen her Gast ?

Das ist mir so nicht bekannt, denn Juristen vom Gericht dürfen keine Hilfestellung geben. Dafür gibt es Rechtsanwälte.

LG
 
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