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Wie wird Berufsschadensausgleich berechnet? (OEG)

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Hallo Vermisst,
schön, dass du dich auch mal wieder zu diversen Themen meldest /lange nichts mehr von dir gelesen ;-))

Vermisst, mir war in Erinnerung, dass du ehemalig einen GdS von 80 zugesprochen bekommen hast ( ? )

Ja, die Berechnungen des Berufsschadensausgleichs scheint kompliziert zu sein. Ich stehe dem ganzen kurz bevor.

LG
 
Hallo Vermisst,
die Antwort war wohl an mich gerichtet ;-)
Über Vongoge's Antwort steht mein Sachverhalt. Meine konkrete Frage ist letztendlich, ob es rechtlich richtig ist, die Rückzahlung vom Berufsschadensausgleich, nachdem er endlich durch war, mit der Hilfe vom Lebensunterhalt HLU zu verrechnen? In den Bescheiden der HLU steht nie unter "Vorbehalt der Rückforderung" sondern "zu Unrecht gezahlte Leistungen..."
Meine Anwältin ist nach fast 2 Jahren mittlerweile der Meinung, es wäre rechtens, den BSA mit der komplett erhaltenen HLU verrechnen zu dürfen. Heute ist Stichtag was die Klagebegründung betrifft und sie weigert sich. Vorschlag ihrerseits ist, mir einen neuen Anwalt zu nehmen und dies heute dem Gericht mitzuteilen um eine Fristverlängerung zu bewirken. Hab sie gestern abend noch um ein Telefonat für heute gebeten.
LG Miasun
 
Hallo Miasun ich verstehe nicht ganz dass
du gleich bei Gericht geklagt hast du kannst immer
unter § 44 meine ist das eine Überprüfung anstreben.
Leider hast du meine Frage nicht beantwortet....
denn wenn beim BSA eben die Grundrente dabei ist muss die rausgerechnet werden
denn die darf man meines Wissens nach nicht in die Berechnung bei HLU einfließen lassen.
Weil die geschützt ist...bzw. ein Jahr normal geschützt ist sofern das noch aktuell ist...
Hab irgendwo gelesen dass auch hier nun strengere Richtlinien gibt....
ansparen ist halt nicht wobei das eh nicht geht meiner Meinung nach ist die Grundrente Teil des Ganzen denn
ohne Grundrente würde man echt doof aus der Wäsch. gucken....
Ich würde keinen neuen Anwalt nehmen denn die HLU war Teil deiner Versorgung und wenn du nun BSA bekommst darf das verrechnet werden...eben nicht die Grundrente (sofern die beim BSA drin ist) aber das hast nicht beantwortet...meist hat man die Grundrente früher als den BSA ergo ist die Grundrente bei der Verrechnung nicht betroffen!
Dass bei der Berechnung deiner gesetzl. EM Rente nicht vollst. beim BSA angerechnet bzw reingerechnet wird ist wieder and. Thema...
z.b. die Kindererzieh. zeiten Gelder....
Also meine Meinung und nur meine Meinung ist dass man einen Überprüfungsantrag stellen kann bei der Behörde aber gerichtlich würde ich nix tun....mir wäre es neu dass man eine HLU nicht vollst. zurückzahlen muss....
 
Meine Anwältin ist nach fast 2 Jahren mittlerweile der Meinung, es wäre rechtens, den BSA mit der komplett erhaltenen HLU verrechnen zu dürfen. Heute ist Stichtag was die Klagebegründung betrifft und sie weigert sich. Vorschlag ihrerseits ist, mir einen neuen Anwalt zu nehmen und dies heute dem Gericht mitzuteilen um eine Fristverlängerung zu bewirken. Hab sie gestern abend noch um ein Telefonat für heute gebeten.
LG Miasun
Deine Anwältin hat Recht. HLU wird zu 100% angerechnet. Wenn du jetzt also eine Nachzahlung bekommen hast vom BSA, dann wird die HLU für den Zeitraum wo der BSA bewilligt wurde komplett zurückgezahlt. Denn du hast ja in der Zeit Anspruch auf BSA gehabt und somit ist der HLU zu unrecht gezahlt worden. Du hast ja nicht Recht auf zwei Unterhalte. Aber es entsteht dir ja kein Schaden daraus, weil du in der Zeit in der du HLU bekommen hast ansonsten deinen Unterhalt ja aus dem BSA hättest bestreiten müssen.
Lieben Gruß
Silan
 
Du hast sogar Vorteile gehabt weil GEZ (Rundfunk Gebühr oder so) musst nicht zahlen aber mit BSA schon 🙂
Und die haben mir sogar noch 6 Monate befreit weil ich Befreiung für ein Jahr hatte....
also war nicht schlecht...und ich hab auch zus- Leistung erhalten zb. wegen Behind. Ausweis...
aber wie gesagt BSA ist ja höher....
 
Hallo Vogoge,
ist denn bei dieser Zahlung eine Grundrente drin?
Wenn ja dann kriegst die zurück denn auch eine Nachzahlung einer Grundrente darf nicht verrechnet werden.
Zumindest hatte ich die damals zurück bekommen.
Ich muss sagen, mittlerweile sind die Mitarbeiter in München wirklich gut informiert, aber es gibt bestimmt auch noch andere...meine zuständigen Leute informieren sich immer bei den oberen Herren, wenn etwas nicht sofort geklärt werden konnte.
Man muss sich klar sein, dass jeder individuelle Bedürfnisse hat und es einige Dinge gibt die man zusätzlich beantragen kann, wenn man den Bedarf hat.
Ich habe z.b. die Hauptfürsorgestelle im Boot und da versucht man wirklich zu helfen und Hilfen die notwendig sind zu ermöglichen.
Die Berechnung dieses BSA und anderen sind für mich nach wie vor ein Rätsel, denn die Berechnung ist etwas verwirrend.....
Aber ich gehe davon aus, dass alles richtig ist denn meine zust. Person ist sehr sorgfältig.
Einen Anwalt habe ich nicht wirklich in München und Umgebung, hab eher schlechte Erfahrungen gemacht....hatte eine in einem and. Bundesland aber einfach zu teuer wenn sie für einen Termin bei Gericht antreten muss....darfst locker 700-800 pro Termin bei Gericht rechnen...diese Kosten kann man sich sparen, wenn man vor Ort einen Anwalt findet....ich werde mir zukünftig überlegen ob ich nochmal wegen irgendwas klagen werde ich bin richtig auf die Schn...gefallen....aber ich hatte Glück...habe leider meine Ansprüche nicht durchsetzen können, der Richter beim SG (älterer Herr) löst eher Traumas aus bzw. macht einen so runter dass man noch zusätzl. Beschwerden bekommt...ich hatte aufgrund eines Termins bei Gericht Tagelang zusätzlich arge Probleme...
Trotzdem sollte man kämpfen wenn man Aussicht auf Erfolg sieht....es kommt sehr oft auch auf den Gutachter an...den in Regensburg kann ich nicht empfehlen aber bei dir gehts um Berechnungen....das müsste ja ganz klar sein wie man so etwas errechnet bzw. was man angerechnet bekommt und was nicht.....
Hier steht auch was...
Grundrenten nach dem OEG/BVG - Opferentschädigungsgesetz-



Hallo Vermisst, die Antwort galt wohl Miasun.Ich hatte Ihr nur geantwortet.Aber schön ,dass Du wieder da bist.
Hatte Dir schon vor einiger Zeit eine PN geschickt. Vielleicht kannst Du mich ja mal wieder anrufen. Bei mir hatt sich
einiges getan.
Lg Vogoge
 
Hallo Miteinander,
ich stehe jetzt auch davor dass sie mir BSA rückwirkend für einige Jahre nachzahlen müssen.
Bin jetzt sehr gespannt wie sie das berechnen, denn mein Anspruch bestand vor 2007, also nach alter Berechnung.
Ab 2011 hatten sie mir nach neuem Recht berechnet. Hatte schon jemand von Euch diese Situation?
Welche Berechnung ist denn eigentlich günstiger? Brutto oder Netto ??
Lg Vogoge🙂
 
Hi Vogoge,
HGW das sind ja gute Neuigkeiten! 🙂
Habe das hier gefunden..also laut diesen Aussagen ist der "Altfall" schlechter gestellt...
Zum 1. Juli 2011 wurden die gesetzlichen Bestimmungen zum Berufsschadensausgleich grundlegend reformiert. Dabei wurde insbesondere das System der Vergleichseinkommen radikal vereinfacht: aus einer Fülle von mehr als 1000 Berufsgruppen wurden lediglich fünf Vergleichseinkommen gebildet, die sich an die Besoldung der Bundesbeamten anlehnen. Darüber hinaus wurde auch das System der Dynamisierung der Vergleichseinkommen verändert, wobei zwei unterschiedliche Dynamisierungsmethoden eingeführt wurden: bei "Altfällen" (Antragstellung vor dem 1. Juli 2011) wurde das Vergleichseinkommen zum 30. Juni 2011 festgestellt und wird seither jährlich mit demselben Prozentsatz wie die übrigen Renten angepasst (§ 87 Abs. 1 BVG); Bei "Neufällen" (Antragstellung nach dem 30. Juni 2011) hingegen wird der Berufsschadensausgleich jährlich analog der Entwicklung der Beamtenbesoldung angepasst (§ 30 Abs. 5 BVG). Da aber das Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund der Rentenanpassungsformel auch in Zukunft gegenüber dem Niveau der Durchschnittseinkommen sinken wird[SUP][3][/SUP], erleiden die "Altfälle" mittelfristig eine spürbare Einkommenseinbuße. Sie sind also aufgrund der unterschiedlichen Dynamisierung gegenüber den "Neufällen" benachteiligt.
quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Berufsschadensausgleich

Mich würde interessieren wo man nachlesen kann dass ab dem 45. LJ eine Erhöhung gibt...steht bei mir zumindest so....ich finde im Netz leider nix :-(
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Miteinander,
ich stehe jetzt auch davor dass sie mir BSA rückwirkend für einige Jahre nachzahlen müssen.
Bin jetzt sehr gespannt wie sie das berechnen, denn mein Anspruch bestand vor 2007, also nach alter Berechnung.
Ab 2011 hatten sie mir nach neuem Recht berechnet. Hatte schon jemand von Euch diese Situation?
Welche Berechnung ist denn eigentlich günstiger? Brutto oder Netto ??
Lg Vogoge🙂


ja, hatten wir. Bei mir: bestand der Anspruch ab 2008, aber beantragt habe ich den BSA allein 2014! Aber trotz des Antrags ab 2011 haben sie mich als Altfall eingestuft.
#
Siehe:
 
Hallo Miteinander,
ich stehe jetzt auch davor dass sie mir BSA rückwirkend für einige Jahre nachzahlen müssen.
Bin jetzt sehr gespannt wie sie das berechnen, denn mein Anspruch bestand vor 2007, also nach alter Berechnung.
Ab 2011 hatten sie mir nach neuem Recht berechnet. Hatte schon jemand von Euch diese Situation?
Welche Berechnung ist denn eigentlich günstiger? Brutto oder Netto ??
Lg Vogoge🙂

Ja, wir haben das intensiv diskutiert, und bei mir ist das alte recht angewandt worded, obwohl der BSA erst ab 2011 beantragt worden ist. Würde das Datum der aNtragsstellung gelten wäre es bei mir falsch angewandt worden, hätt e das neue Recht sein müssen.

Siehe folgender Link:

http://www.hilferuf.de/forum/gewalt...ng-des-bsa-wird-angewandt-bei-antrag2013.html
 
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