Hallo Vogoge,
ist denn bei dieser Zahlung eine Grundrente drin?
Wenn ja dann kriegst die zurück denn auch eine Nachzahlung einer Grundrente darf nicht verrechnet werden.
Zumindest hatte ich die damals zurück bekommen.
Ich muss sagen, mittlerweile sind die Mitarbeiter in München wirklich gut informiert, aber es gibt bestimmt auch noch andere...meine zuständigen Leute informieren sich immer bei den oberen Herren, wenn etwas nicht sofort geklärt werden konnte.
Man muss sich klar sein, dass jeder individuelle Bedürfnisse hat und es einige Dinge gibt die man zusätzlich beantragen kann, wenn man den Bedarf hat.
Ich habe z.b. die Hauptfürsorgestelle im Boot und da versucht man wirklich zu helfen und Hilfen die notwendig sind zu ermöglichen.
Die Berechnung dieses BSA und anderen sind für mich nach wie vor ein Rätsel, denn die Berechnung ist etwas verwirrend.....
Aber ich gehe davon aus, dass alles richtig ist denn meine zust. Person ist sehr sorgfältig.
Einen Anwalt habe ich nicht wirklich in München und Umgebung, hab eher schlechte Erfahrungen gemacht....hatte eine in einem and. Bundesland aber einfach zu teuer wenn sie für einen Termin bei Gericht antreten muss....darfst locker 700-800 pro Termin bei Gericht rechnen...diese Kosten kann man sich sparen, wenn man vor Ort einen Anwalt findet....ich werde mir zukünftig überlegen ob ich nochmal wegen irgendwas klagen werde ich bin richtig auf die Schn...gefallen....aber ich hatte Glück...habe leider meine Ansprüche nicht durchsetzen können, der Richter beim SG (älterer Herr) löst eher Traumas aus bzw. macht einen so runter dass man noch zusätzl. Beschwerden bekommt...ich hatte aufgrund eines Termins bei Gericht Tagelang zusätzlich arge Probleme...
Trotzdem sollte man kämpfen wenn man Aussicht auf Erfolg sieht....es kommt sehr oft auch auf den Gutachter an...den in Regensburg kann ich nicht empfehlen aber bei dir gehts um Berechnungen....das müsste ja ganz klar sein wie man so etwas errechnet bzw. was man angerechnet bekommt und was nicht.....
Hier steht auch was...
Grundrenten nach dem OEG/BVG - Opferentschädigungsgesetz-