Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Wie viel Erspartes ist erlaubt als Sozialhilfeempfänger?

Silan

Aktives Mitglied
Warum sollte das angerechnet werden? Ist doch wie Strom. Den zahlt man aus seinem Bedarf. Gibt es eine Gutschrift, weil man weniger verbraucht hat als gedacht, ist das kein Einkommen und wird nicht angerechnet....
Das ist nicht richtig. Ich hatte einmal eine Gutschrift von 700 € als ich im Hartz4 Bezug war. 100 € haben sie mir davon gelassen, ''als Anerkennung meiner Sparsamkeit''... den Rest haben sie einbehalten...
 

CAT

Aktives Mitglied
Das ist nicht richtig. Ich hatte einmal eine Gutschrift von 700 € als ich im Hartz4 Bezug war. 100 € haben sie mir davon gelassen, ''als Anerkennung meiner Sparsamkeit''... den Rest haben sie einbehalten...
Es ist richtig. Was bei dir passierte ist nicht richtig und du hättest dagegen vorgehen können.
Es sei denn, es handelte sich um eine Rückzahlung , die aus der Zeit vor dem Bezug resultierte, dann wird diese angerechnet.

Google mal wenn es dich näher interessiert. Gibt zig Urteile dazu.

Hier mal auf die Schnelle ein paar Screenshots. Ist oberflächlich - aber wie gesagt -bei Interesse googeln oder sich bei zukünftigen Problemen ans Arbeitslosenzentrum in deiner Nähe, Caritas o.ä. wenden.

Die helfen dein Recht durchzusetzen.



1701346056485.png
1701346066967.png
1701346287253.png
 

Teslafan

Mitglied
Du darst sparen so viel Du willst, aber halt nicht auf einem Konto.
In Bar zu Hause oder Ein Unzen Silbermünzen kaufen damit nicht eine Währungsreform oder die Inflation die Ersparnisse zerstört.
 

Höhnchen

Mitglied
Nach der Zuflusstheorie halte ich dies für eindeutig.
Einkommen ist grundsätzlich alles, was jemand nach der Antragstellung wertmäßig dazu erhält, und Vermögen ist das, was jemand vor der Antragstellung bereits hatte.
SORRY, diese Aussage ist eindeutig falsch.

Einkommen sind manche Geld - und geldwerte Zugänge, wie bspw. Entgelte für Arbeitsleistungen, Guthaben von Nebenkostenabrechnungen für den laufenden Monat, also den Monat des Zuflusses. Es gibt auch Geldleistungen, die kein Einkommen darstellen, wie bspw. Aufwandsentschädigungen für Ehrenämter, Entgelte für Bundesfreiwilligendienste (natürlich innerhalb bestimmter Grenzen). Diese Aufzählungen sind unvollständig und nur als Bsp. genannt.
Vermögen ist jedes angesparte Geld und wie bereits von Gelöscht124895 sehr gut dargestellt, weitere Wertgegenstände (Aktien, teure Möbel, Fahrzeuge, Kunstgemälde,...) UND das angesparte Geld aus dem Vormonat(en).
D. h. Vermögen kann selbstverständlich auch im Leistungsbezug aufgebaut werden, das hat nichts mit vor Antragstellung oder nach Antragstellung zu tun. Nur mit der Antragstellung wird das Vermögen geprüft, nachher eher seltener. Und da die Grenze des Schonvermögens bei 10.000 € liegt, könnten theoretisch die hier genannten 50 € ab Bekanntwerden beim Sozialamt gekürzt werden, da um 50 € weniger Hilfebedürftigkeit vorliegt für den dann entscheidenden Monat.

Das heißt Einkommen ist nach dem Zuflussprinzip der Geldzufluss im lfd. Monat, Vermögen ist die Ersparnis des Vormonats. Genauer gesagt Einkommen wird im Folgemonat zu Vermögen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Höhnchen

Mitglied
Nur Gas alleine? Dann wären es Heizkosten. Da steht dir das Guthaben leider nicht zu, da du Gas nicht extra aus deinem Regelsatz zahlen musst.
Von daher „Hut ab“ für dein Amt, dass es deine Sparsamkeit gewürdigt hat. Das hätten sie tatsächlich nicht tun müssen und viele tun es leider auch nicht.
 
G

Gelöscht 127459

Gast
Ja das stimmt natürlich. Ist in der Regel alle 2 Jahre. Aber naja, da ich ja anscheinend nichts verbotenes tue mach ich mir da mal erstmal keinen Kopf.
Beim Weiterbewilligunsantrag musst du ja dein Vermögen angeben. Also wenn du zuvor das nicht angegeben hast wird daraus schon ein Strick. Sparen in der Grundsicherung ist erstmal vernünftig, aber es später zu beweisen wird schwierig. Du hättest ja auch eine Dose Tabak regelmäßig mit der Abhebung bezahlen können. Ich würde da auf jeden Fall mit den Sachbearbeiter drüber reden, wie du in Zukunft sparen kannst - ohne dass du in Zukunft nachher dadurch Ärger hast. So bist du auf der sicheren Seite.

Du machst ja nix verbotenes, nur du musst es halt so hinbekommen - dass es nachher nicht Sozialbetrug wird.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
A Wie viel Geld für Lebensmittel Finanzen 48
L Wie viel Geld für Haushaltsgeräte? Finanzen 53
V Wie Richtigkeit der VA als Gläubiger überprüfen? Finanzen 11

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 208) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben