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Wie viel Erspartes ist erlaubt als Sozialhilfeempfänger?

Sunrise4060

Neues Mitglied
Hallo,

Kennt sich hier villeicht jemand aus wie viel Geld man sich ansparen darf wenn man Sozialhilfe bezieht? Ich bin schon seit vielen Jahren, aufgrund mehrerer Erkrankungen im Sgb XII. Ebenfalls lege ich schon seit langer Zeit einen bestimmten Betrag im Monat bei Seite, einfach klassisch zu Hause im Umschlag. Ich habe mir da nie so wirklich Gedanken drum gemacht, aber nun frage ich mich wie viel "Vermögen" ich eigentlich ansparen darf?

Über Google finde ich nur Aussagen darüber wie viel Vermögen man in der Karenzzeit besitzen darf. Da bin ich natürlich schon lange raus und finde auf meine Frage keine richtige Antwort.
Hat hier villeicht jemand Ahnung davon?
 

CAT

Aktives Mitglied
Da niemand zu Hause deinen "Sparstrumpf" überprüfen wird, kannst du in dieser Form soviel sparen, wie es dir möglich ist.

Im Netz findet man die Aussage 150 Euro pro Lebensjahr (welche dann nicht angerechnet werden dürfen).

Hier vermute ich allerdings stark, dass es sich dabei um Beträge handeln muss, die auf dem Konto sichtbar sind.

Darf man bei Hartz 4 sparen?
Ja. Jedem Hartz-4-Empfänger steht ein Freibetrag von 150 Euro für jedes vollendete Lebensjahr zu. Diesen Betrag muss er sich nicht auf seinen Regelsatz anrechnen lassen.
Quelle:
 

Sarnade

Aktives Mitglied
Hallo,

Kennt sich hier villeicht jemand aus wie viel Geld man sich ansparen darf wenn man Sozialhilfe bezieht? Ich bin schon seit vielen Jahren, aufgrund mehrerer Erkrankungen im Sgb XII. Ebenfalls lege ich schon seit langer Zeit einen bestimmten Betrag im Monat bei Seite, einfach klassisch zu Hause im Umschlag. Ich habe mir da nie so wirklich Gedanken drum gemacht, aber nun frage ich mich wie viel "Vermögen" ich eigentlich ansparen darf?

Über Google finde ich nur Aussagen darüber wie viel Vermögen man in der Karenzzeit besitzen darf. Da bin ich natürlich schon lange raus und finde auf meine Frage keine richtige Antwort.
Hat hier villeicht jemand Ahnung davon?
Frag beim Sozialamt nach.
Oder google unter "Schonvermögen Sozialhilfe".

.
 

CAT

Aktives Mitglied
Du sprichst von Karenzzeit. In welchem Land lebst du?
Ich denke das hier ist gemeint, und die TE spricht von Sparen im Sinne von während des Bezuges jeden Monat z.B. 15 Euro vom Regelbedarf in den Strumpf zu werfen.

ZITAT:
Was ändert sich bei Vermögen und Wohnung? Wer auf Bürgergeld angewiesen ist, darf seit 1. Januar im ersten Jahr des Leistungsbezugs, der sogenannten Karenzzeit, das Ersparte behalten. So muss Vermögen erst dann eingesetzt werden, wenn es höher als 40.000 Euro ist.

.
 

Christa737

Mitglied
@TE: Du hast grad meine volle Hochachtung! (y)
Denn diese Frage stellt (sich oder generell) wohl leider kaum einer - hier erlebe ich nur Leute, die sich alles am Amt vorbei einstecken, was immer sie können....
Sich zu fragen, wie die Gesetzeslage ist - das erlebt man nicht mehr allzu oft.
Daher weiterhin: (y)
 

Asiola Solaris

Aktives Mitglied
Es geht hier aber nicht um das Bürgergeld (SGBII), sondern um Geundsicherung (SGBXII) und da sind die Regelungen unterschiedlich (es gibt z.B. bei der Grundsicherung keine Karenzzeit bezüglich des Vermögens).
Bei Betanet ist gut erklärt, was zum Vermögen zählt und wieviel Vermögen man in der Grundsicherung nach SGBXII haben darf:
https://www.betanet.de/sozialhilfe-vermoegen-einkommen.html
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Im Link unter Punkt 4:

4. Was darf behalten werden: Schonvermögen
Nicht zum Vermögen zählt das sog. "Schonvermögen":

u.a.
  • Kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte: Seit 1.1.2023 maximal 10.000 € (vorher 5.000 €)
    • für jede erwachsene sozialhilfe-berechtigte Person,
    • für jede alleinstehende minderjährige Person und
    • für jede volljährige Person, deren Einkommen und Vermögen bei der Beantragung von Sozialhilfe berücksichtigt wird.
  • Zusätzlich zu den 10.000 € je max. 500 € für jede von der hilfesuchenden Person unterhaltene Person, also vor allem für Kinder.
Ob du jetzt gerade 10001 Euro unterm Kopfkissen hast, sieht ja keiner ;)
 

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