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Wie viel Erspartes ist erlaubt als Sozialhilfeempfänger?

G

Gelöscht 126986

Gast
Vorsicht! Wenn du das Geld jetzt auf ein Konto oder Sparbuch legst, wird das Sozialamt es sehr vermutlich als Einkommen ansehen. Du müsstest dann nachweisen, woher das Geld plötzlich kommt und dass du das Geld gespart hast und das dürfte schwierig werden. Also solltest du dein Erspartes besser im Sparstrumpf lassen und niemandem davon erzählen.
Naja, ich verwahre zur Sicherheit die Kontoauszüge, aus denen hervorgeht, dass ich das Geld ganz normal abgehoben habe. Hebe den Sparbetrag sogar extra immer einzelnt ab. Wieder eingezahlt habe ich davon bis jetzt noch nie etwas. Das Amt dürfte ja eigentlich aber auch nicht mal eben so aufs Konto schauen dürfen. Könnte mir aber vorstellen, dass die Bank bei wirklich großen summen da villeicht eine Meldung rausgeben darf. Da ich jetz aber auch nicht mal eben 5000€ horte oder einzahle sollte das ja eigentlich kein Problem sein.
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Schaut lieber ins Gesetz statt anderen Quellen.

§ 90 SGB XII regelt den Einsatz von Vermögen.

1. Das gesamte verwertbare Vermögen muss eingesetzt werden, § 90 Abs. 1 SGB XII. Nach der Rechtsprechung des BSG fallen hierunter grundsätzlich alle beweglichen und unbeweglichen Güter und Rechte in Geld oder Geldeswert.
§1 I DVO regelt das Schonvermögen gemäß § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII. Es gilt ab dem 1. Januar 2023 ein Schonvermögen pro Person in Höhe von 10.000. Das ist nicht alleine der Bestand an liquiden Mitteln. Daher ist die Aussage, dass man 10.000 € auf der Bank oder unterm Kopfkissen haben kann gefährlich. Es geht um das gesamte verwertbare Vermögen, also zum Beispiel auch Schmuck.

2. Bei der Abgrenzung des Vermögens vom Einkommen ist die Zuflusstheorie von Bedeutung. Nach der Zuflusstheorie ist alles Einkommen, was wertmäßig in der Bedarfszeit zufließt. Vermögen ist das, was schon vorhanden war!
Die Betonung liegt auf "war". Mittel, die der Hilfesuchende erst in der Bedarfszeit erhält, sind als Zufluss in der Bedarfszeit also regelmäßig Einkommen und kein Vermögen.

Sprich: Hat der Bedürftige zum Beispiel 9.000 € Bargeld und 1.000 € Schmuck und stellt einen Antrag auf Grundsicherung, muss er sein Vermögen nicht einsetzen. Spart er dann während seiner Bezugszeit monatlich 50 € von der Grundsicherung und hat nach einem Monat 9.000 + 1.000 + 50 €, darf man ihn nicht dazu zwingen die 50 € über dem Schonvermögen für seinen Bedarf einzusetzen.

Das wäre auch sehr unfair, dass man einen Hilfeempfänger für seine Sparsamkeit bestraft....

Regelmäßig problematisch wird es nur dann, wenn der Hilfeempfänger die Mittelherkunft nicht belegen kann. Also wenn er plötzlich 1.000 € mehr auf dem Konto hat. Dann mag das zwar Geld von "unter der Matratze" sein, aber er kann es nicht belegen und das Sozialamt vermutet, dass es sich um Einkommen handelt.
Auch sollte der Sparbetrag realistisch sein. Wenn jemand von seiner Grundsicherung jeden Monat 300 € beiseite legen kann, riecht das danach, dass er anderswo Geld her bekommt, weil man vom Existenzminimum nicht so viel sparen kann.
 

Sarnade

Aktives Mitglied
Schaut lieber ins Gesetz statt anderen Quellen.

§ 90 SGB XII regelt den Einsatz von Vermögen.

1. Das gesamte verwertbare Vermögen muss eingesetzt werden, § 90 Abs. 1 SGB XII. Nach der Rechtsprechung des BSG fallen hierunter grundsätzlich alle beweglichen und unbeweglichen Güter und Rechte in Geld oder Geldeswert.
§1 I DVO regelt das Schonvermögen gemäß § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII. Es gilt ab dem 1. Januar 2023 ein Schonvermögen pro Person in Höhe von 10.000. Das ist nicht alleine der Bestand an liquiden Mitteln. Daher ist die Aussage, dass man 10.000 € auf der Bank oder unterm Kopfkissen haben kann gefährlich. Es geht um das gesamte verwertbare Vermögen, also zum Beispiel auch Schmuck.
Stimmt. Ich hatte hier unterstellt, dass jemand, der mit Mühe auf 10.000 € auf der Bank kommt, keinen wertvollen Schmuck besitzt. Muss aber nicht zwingend so sein.
Könnte auch sein, dass jemand noch ein Auto von einem gewissen Wert besitzt. Oder irgendwas, was man bei "Bares für Rares" verkaufen könnte. 😉
 
G

Gelöscht 124895

Gast
Nach der Zuflusstheorie ist alles Einkommen, was wertmäßig in der Bedarfszeit zufließt.
Das ist so nicht ganz richtig. Nicht alles, was wertmäßig in der Bedarfszeit zufließt, zählt als Einkommen:
https://www.betanet.de/sozialhilfe-einkommen-und-vermoegen.html

Spart er dann während seiner Bezugszeit monatlich 50 € von der Grundsicherung und hat nach einem Monat 9.000 + 1.000 + 50 €, darf man ihn nicht dazu zwingen die 50 € über dem Schonvermögen für seinen Bedarf einzusetzen.
Bist du sicher? Bei Überschreiten des Schonvermögens (und die gesparten 50€ sind ja Vermögen) bist du verpflichtet, dem Sozialamt das mitzuteilen und dann wird dir der Überschuss (soweit ich weiß) angerechnet.
 

CAT

Aktives Mitglied
Ist das aber nicht widersprüchlich? Du hast einen Regelbedarf, gibst ihn nicht aus und sparst davon etwas. Einfach weil du bescheiden lebst und ggf. irgendwann davon eine (fiktiv) Waschmaschine kaufst.

Warum sollte das angerechnet werden? Ist doch wie Strom. Den zahlt man aus seinem Bedarf. Gibt es eine Gutschrift, weil man weniger verbraucht hat als gedacht, ist das kein Einkommen und wird nicht angerechnet....
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Bist du sicher? Bei Überschreiten des Schonvermögens (und die gesparten 50€ sind ja Vermögen) bist du verpflichtet, dem Sozialamt das mitzuteilen und dann wird dir der Überschuss (soweit ich weiß) angerechnet.
Nach der Zuflusstheorie halte ich dies für eindeutig.
Einkommen ist grundsätzlich alles, was jemand nach der Antragstellung wertmäßig dazu erhält, und Vermögen ist das, was jemand vor der Antragstellung bereits hatte.

Wie Cat ja genau sagt: Der Regelbedarf ist nie Vermögen, auch nicht wenn man einen Teil davon spart. Der Hilfeempfänger soll ja sogar sparen um (ebenfalls wie Cat sagt ^^) Ersatzbeschaffung machen zu können. Wie verrückt wäre, es wenn man den Hilfeempfänger auffordert 50 € einzusetzen nur weil er sie nicht in diesem Monat sondern erst im nächsten nutzt?

In der Praxis ist nur die Fallkonstellation sehr selten, dass jemand vor Antragsstellung knapp unter dem Schönvermögen ist, und dann mit dem ersparten Regelsatz drüber kommt und sich damit diese Frage stellt.
Ich würde immer den Tipp geben: Keine Kontoeingänge, die man nicht erklären kann. Also am auch nicht die 1.000 € von unter der Matratze einzahlen, es sei denn man hat diese 1.000 € bei Antragsstellung angegeben und kann darauf verweisen.
 

Covfefe

Mitglied
Naja, ich verwahre zur Sicherheit die Kontoauszüge, aus denen hervorgeht, dass ich das Geld ganz normal abgehoben habe. Hebe den Sparbetrag sogar extra immer einzelnt ab. Wieder eingezahlt habe ich davon bis jetzt noch nie etwas. Das Amt dürfte ja eigentlich aber auch nicht mal eben so aufs Konto schauen dürfen. Könnte mir aber vorstellen, dass die Bank bei wirklich großen summen da villeicht eine Meldung rausgeben darf. Da ich jetz aber auch nicht mal eben 5000€ horte oder einzahle sollte das ja eigentlich kein Problem sein.
Hallo,

du hast dir ja das Geld vom Mund angespart, also würde ich es nirgens angeben. Du betrügst damit doch niemanden sondern willst das Geld ja auch im Notfall einsetzen.
 

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