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Wie sicher ist ein Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst?

M

Meeee

Gast
Er wurde ja nicht entlassen, sondern suspendiert (freigestellt). Er wird jetzt auch noch vermutlich (ist meistens so im öD) voll bezahlt bis weiteres entschieden wird. Der Fall wird jetzt innerhalb der Behörde geprüft. Das kann sich jahrelang ziehen. Insbesondere wenn der Kollege einen guten Anwalt hat.

Wenn so krasse Anschuldigungen kommen, wird man i. d. R. sofort im öD suspendiert. Sollten diese Anschuldigungen haltlos sein, steigt man wieder ein. Sollten die Anschuldigungen rechtens sein, wird man entlassen und muss das Gehalt, das man während der Suspendierung erhalten hat, i. d. R. zurückzahlen.

Ich an deiner Stelle würde nicht alles glauben, was der Flurfunk von sich gibt.
 
G

Gelöscht 125806

Gast
Die sog. "Vetternwirtschaft" und das "Vitamin B" gibt es doch überall, auch in der freien Wirtschaft. Ich mache mir Gedanken, weil in den letzte paar Jahren eben schon mehrere Personen bei uns nicht freiwillig gegangen sind, darunter auch jemand, der 25 Jahre bei uns gearbeitet hat. Für eine Behörde ist das sehr untypisch. Meine direkten Kollegen meinten, dass die frühere Leitung die Behörde nur nach außen repräsentiert und sich gar nicht in Personalangelegenheiten eingemischt hat. Seit dem Wechsel an der Spitze vor ein paar Jahren hat sich einiges verändert.

Mich interessiert, ob die Leitung einen langjährigen Mitarbeiter einfach so suspendieren darf, ohne vorher mit ihm zu sprechen und ihn erzählen zu lassen, was sich tatsächlich ereignet hat. Sogar vor Gericht darf der Angeklagte sich äußern. Also sollte das doch in einer Behörde auch möglich sein, oder?
 

ms.cooper

Mitglied
Warum bist Du so sicher, dass es diese Aussprache nicht gab? Nur, weil Deine Kollegen nicht davon wissen und niemand es dem Betreffenden zutraut? Ich gebe Dir völlig Recht, jemanden zu suspendieren, ohne ihn anzuhören und handfeste Zeugenaussagen zu haben, das wäre sehr ungewöhnlich und da hätte man dem Betroffenen nur raten können, zu klagen.
 

Revan233

Aktives Mitglied
Die Behörde kann jederzeit im Rahmen eines Disziplinarverfahrens suspendieren wie sie möchte. Dabei muss die Möglichkeit gegeben werden sich zu äußern.
Eine Suspendierung muss nicht rechtmäßig sein. Natürlich muss ein Suspendierter diese nicht einfach hinnehmen, sondern kann dagegen vorgehen.
Im Übrigen ist Suspendierung etwas anderes als Entlassung, falls das jemandem nicht klar ist.
 

Piepel

Aktives Mitglied
Mich interessiert, ob die Leitung einen langjährigen Mitarbeiter einfach so suspendieren darf, ohne vorher mit ihm zu sprechen und ihn erzählen zu lassen, was sich tatsächlich ereignet hat. Sogar vor Gericht darf der Angeklagte sich äußern. Also sollte das doch in einer Behörde auch möglich sein, oder?
Der Mann hat - wenn er es richtig macht, den Urlaub des Lebens.
Die Betriebsleitung wirft ihm eine Straftat vor, kann aber schlecht als Gericht auftreten.
Vorsichtshalber suspendiert man, vermutlich allerdings nur vorläufig -bis zur Entscheidung.
So lange hat der Mann frei, und zwar bezahlt.
Die vorwerfende Seite sollte Beweise anführen. Kann sie das nicht, gilt: im Zweifel für den Angeklagten.
Der klagt auf Fortführung des Arbeitsverhältnisses, die Gegenseite behauptet Vertrauensverlust.
Man einigt sich in einem Vergleich mit einer angemessenen Abfindung und mit einem Arbeitszeugnis mit reiner Weste.
Der Mann geht zum Gegenangriff über, erstellt Anzeige wegen falscher Beschuldigung, beantragt ein Adhäsionsverfahren, in dem ihm hierdurch aufgelaufene Schäden vom Verursacher zu erstatten seien.

Unterdessen hat sich der Mann in seiner Sache schlau gemacht und fragt sich, wieso er damals zu DEM Lohn überhaupt woanders gearbeitet hat?
Fazit:
Der Schuss kann gewaltig nach hinten los gehen. Kann, muss aber nicht.
 
G

Gelöscht 125706

Gast
Wie willst du das raus kriegen und warum? Bist du gefährdet? Es gibt doch nichts dümmeres als Gerüchte auf der Arbeit. Die Wahrheit wirst du sowieso nicht rauskriegen.
 

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