Mich interessiert, ob die Leitung einen langjährigen Mitarbeiter einfach so suspendieren darf, ohne vorher mit ihm zu sprechen und ihn erzählen zu lassen, was sich tatsächlich ereignet hat. Sogar vor Gericht darf der Angeklagte sich äußern. Also sollte das doch in einer Behörde auch möglich sein, oder?
Der Mann hat - wenn er es richtig macht, den Urlaub des Lebens.
Die Betriebsleitung wirft ihm eine Straftat vor, kann aber schlecht als Gericht auftreten.
Vorsichtshalber suspendiert man, vermutlich allerdings nur vorläufig -bis zur Entscheidung.
So lange hat der Mann frei, und zwar bezahlt.
Die vorwerfende Seite sollte Beweise anführen. Kann sie das nicht, gilt: im Zweifel für den Angeklagten.
Der klagt auf Fortführung des Arbeitsverhältnisses, die Gegenseite behauptet Vertrauensverlust.
Man einigt sich in einem Vergleich mit einer angemessenen Abfindung und mit einem Arbeitszeugnis mit reiner Weste.
Der Mann geht zum Gegenangriff über, erstellt Anzeige wegen falscher Beschuldigung, beantragt ein Adhäsionsverfahren, in dem ihm hierdurch aufgelaufene Schäden vom Verursacher zu erstatten seien.
Unterdessen hat sich der Mann in seiner Sache schlau gemacht und fragt sich, wieso er damals zu DEM Lohn überhaupt woanders gearbeitet hat?
Fazit:
Der Schuss kann gewaltig nach hinten los gehen. Kann, muss aber nicht.