D
DateDoktor
Gast
Es wird höchstwahrscheinlich auf Körperverletzung mit Todesfolge hinaus laufen, da das Gericht erkennen wird, dass da keine Mordabsicht dahinter war. Da hätte ich nichts einzuwenden, wobei es schon lauten sollte "schwere Körperverletzung mit Todesfolge", aber es wird auch hier sicherlich nicht die Höchststrafe angewendet, weil man ja wie immer von der Resozialisierung der Täter ausgeht. Soll man auch, aber gleichzeitig sollte man die Buße und den Schutz der Bürger nicht vergessen. Denn wenn die jungen Menschen keine harte Konsequenz erfahren, lernen sie es nie!
Die dumme Staatsanwaltschaft plädiert doch nur auf Mord, weil es die Öffentlichkeit so hören will. Das schafft Sympathiepunkte im Volk. Es ist also nur ein Medienspektakel, es geht der Staatsanwaltschaft also weniger um Rechtsprechung.
Die dumme Staatsanwaltschaft plädiert doch nur auf Mord, weil es die Öffentlichkeit so hören will. Das schafft Sympathiepunkte im Volk. Es ist also nur ein Medienspektakel, es geht der Staatsanwaltschaft also weniger um Rechtsprechung.