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Wende im Fall Brunner - wer ist das nächste Opfer?

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Es wird höchstwahrscheinlich auf Körperverletzung mit Todesfolge hinaus laufen, da das Gericht erkennen wird, dass da keine Mordabsicht dahinter war. Da hätte ich nichts einzuwenden, wobei es schon lauten sollte "schwere Körperverletzung mit Todesfolge", aber es wird auch hier sicherlich nicht die Höchststrafe angewendet, weil man ja wie immer von der Resozialisierung der Täter ausgeht. Soll man auch, aber gleichzeitig sollte man die Buße und den Schutz der Bürger nicht vergessen. Denn wenn die jungen Menschen keine harte Konsequenz erfahren, lernen sie es nie!

Die dumme Staatsanwaltschaft plädiert doch nur auf Mord, weil es die Öffentlichkeit so hören will. Das schafft Sympathiepunkte im Volk. Es ist also nur ein Medienspektakel, es geht der Staatsanwaltschaft also weniger um Rechtsprechung.
 
@Winnetou

Das Brunner tätlich wurde, ist lange bekannt und nicht erste seid kurzem.
 
So eine ähnlich Argumentation hab ich schon mal gelesen, allerdings in einem Rechtsextremen Forum.🙄
wars nicht links oder vielleicht kirchlich???

Na klar, wenn einer mal sagt wie es ist, wird er gleich in eine Ecke geschoben.

Seid froh und glücklich, daß wir mal was schreiben und lesen KÖNNEN, was nicht unbedingt in jeder Zeitung steht.
 
Es wird höchstwahrscheinlich auf Körperverletzung mit Todesfolge hinaus laufen, da das Gericht erkennen wird, dass da keine Mordabsicht dahinter war.

Wenn das Opfer wehrlos am Boden liegt und man noch mehre Minuten darauf einschlägt, soll keine Mordabsicht dahinter sein? Die Körperverletzung war doch längst vollendet und die beiden haben weitergemacht.
 
Totschlag glaube ich nicht. Eher schwere Körperverletzung, er ist doch an Herzversagen gestorben. Das ist es ja, was mich zur Weissglut treibt..

Wenn ein Herzinfarkt die Todesursache war, dann muß das berücksichtigt werden, was auch gut so ist.

Stell dir vor, du streitest dich mit einer Nachbarin, die bekommt vor aufregung einen Astmaanfall und stirbt.
Fändest du es gerecht, das dir dann einer sagt, tja, damit hätten sie rechnen müssen ?
Selbst Schuld, du landest auf Jahre im Knast ?
 
1.wars nicht links oder vielleicht kirchlich???

2.Na klar, wenn einer mal sagt wie es ist, wird er gleich in eine Ecke geschoben.

3.Seid froh und glücklich, daß wir mal was schreiben und lesen KÖNNEN, was nicht unbedingt in jeder Zeitung steht.

zu1: Nee, dort hab ich aber auch noch nicht gelesen.

zu2. war ja klar wenn man sagt, wie es ist, das es wieder abgestritten
wird.🙄

zu3: wiso sollte man froh über Menschen sein, die unsere Gesetze nicht anerkennen. 😕

Das wäre der erste Schritt ins Chaos.
 
zu3: wieso sollte man froh über Menschen sein, die unsere Gesetze nicht anerkennen. 😕
Das wäre der erste Schritt ins Chaos.
Er sagt "nur" tatsächliche G e g e b e n h e i t e n! Er erwähnt sie, er macht darauf aufmerksam!
Es müßte etwas geändert werden, damit rein völkerrechtlich (was weiß ich ) damit alles rechtmäßig wird.

Ob das dann zu unserer aller VORTEIL wäre - weiß ich, nicht.
Ich kann aber auch nicht sagen: "Rüttelt mal nicht dran, wer weiß was dabei raus kommt."
Das wissen nur die Rechtserxperten. Ich bin keiner.

p.s. Entschuldigung, ist wohl OT, aber ich wurde ja gefragt.
Man darf ja auch mal aus der Entwicklung des Gesprächs heraus seine Meinung schreiben?
 
Zuletzt bearbeitet:
Er sagt "nur" tatsächliche G e g e b e n h e i t e n! Er erwähnt sie, er macht darauf aufmerksam!
Es müßte etwas geändert werden, damit rein völkerrechtlich (was weiß ich ) damit alles rechtmäßig wird.

Ob das dann zu unserer aller VORTEIL wäre - weiß ich, nicht.
Ich kann aber auch nicht sagen: "Rüttelt mal nicht dran, wer weiß was dabei raus kommt."
Das wissen nur die Rechtserxperten. Ich bin keiner.

Wobei das 61 Jahre her ist und somit die wiederspruchsfrist schon lange abgelaufen sein sollte. 😀
Warum lässt man diese unregelmäßige formalität nicht einfach sein,
schließlich ist das GG doch schon ganz gut.😉
 
Wobei das 61 Jahre her ist und somit die wiederspruchsfrist schon lange abgelaufen sein sollte. 😀
Warum lässt man diese unregelmäßige formalität nicht einfach sein,
schließlich ist das GG doch schon ganz gut.😉

Im Völkerrecht gibt es keine Widerspruchsfrist. Naziverbrechen bleiben auch Verbrechen, egal, ob sie 65-70 Jahre alt sind. Völkerrecht ist eben übergreifend. Was soll´n das werden, warum lässt man das nicht einfach sein, ne´komische Rechtsvorstellung - Gewohnheitsrecht oder sowas? Was lange wärt, wird irgendwann mal zu Recht?
Es geht nicht darum, ob das GG ganz gut ist, sondern ob es legitimiert ist und das ist es eben nicht. Nimm es einfach mal zur Kenntnis, dass es hier um tatsächliche Gegebenheiten geht. Du kannst es ja trotzdem anders leben, das negiert aber nicht die Tatsachen.
 
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