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Wende im Fall Brunner - wer ist das nächste Opfer?

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Einiges davon schon, natürlich. Es war ja nicht alles schlecht....😀

Das stimmt aber nicht! 😛

Ein großer Teil stammt noch aus dem Kaiserreich. Es kamen die letzten Jahre lediglich neuartige Formen von Gewalt hinzu, die man früher nicht als solche kannte (z.B. Mobbing, Stalking, etc.). Und natürlich hat man etwas am Strafmaß korrigiert. Das war es aber auch schon.

Stalking und Mobbing wird beispielsweise noch immer toleriert, obwohl strafbar.
 
Also ich habe gelesen das dieser Brunner zuerst zugeschlagen hat , ich stelle mir das ganze so vor .

Die beiden Täter haben die Jugendlichen belästigt und wollten sie abziehen dann kam der Brunner und wollte helfen , die beiden Täter haben ihn daraufhin verbal angegriffen was natürlich sehr bedrohlich gewirkt haben muss ich kenne sowas da wird uch schonmal damit gedroht "Ich mach dich kalt " oder " Ich schlag dich kaputt" es sind aber nur Drohungen damit der Gegner sich verpisst eine Art Warnung halt.

Dann hat der Brunner aus Angst zugeschlagen und damit diese Reaktion bei den beiden Tätern ausgelöst eine Reaktion die völlig übertrieben war und die bestraft werden muss.
Sie hätten aufhören müssen als er aufgegeben hat.

Nun konnten sie nicht wissen das er ein schwaches Herz hat aber aufgrund des Tatherganges auf den Kopf gesprungen usw. denke ich das eine Verurteilung wegen Mordes gerechtfertigt währe.

Ein Freund von mir hat mal jemandem mit Asthma vor den Brustkorb getretten der währe auch fast gestorben , allerdings ist er mit ein paar Sozialstunden davon gegommen weil er es ja nicht wissen konnte und weil er sofort aufgehört hat als der andere zusammengebrochen ist er hat auch nen Krankenwagen gerufen usw.

Ich bin mal gespannt wie das Urteil ausfällt.
 
Also im Umkehrschluss alle Urteile sind ungültig, alle auch Schwetstverbrecher raus aus dem Knast ?
um deiner Logik zu Folgen, müsste die Rechtssprechung aus dem dritten Reich gelten.

Würdest du so eine Situation wollen, nur weil du die Gesetze der damaligen Besatzermächte nicht akzeptierst ?

Ich sag:
Nein danke !!!

Mal ehrlich, im großen und ganzen ist die Gesetzeslage doch Ok,
auch wenns an der einen oder anderen Stelle nachbesserungsbedarf gibt, aber deshalb alles für ungültig erklären ?

Wie schon gesagt, die Gesetze der Nazis sind zum Glück und auch zu Recht aufgehoben und werden es auch bleiben. Dieses braune Pack will keiner haben. Es gab auch früher schon Strafrecht und nachdem wären die Täter genauso abgeurteilt worden. Es würde also kein Verbrecher davonkommen. Dort wo Rechtssprechung konkludent ist, ist es letztlich egal, wer ihn verurteilt hat. Aber um diese Einzelheiten
geht es doch garnicht. Wir sind hier alle keine Rechtsprofessoren.....nehme ich mal an...

Ich habe mir nur die Freiheit erlaubt, auf erhebliche Unstimmigkeiten hinzuweisen. Die teilweise heftigen Reaktionen zeigen doch, dass hier viele Dinge nicht wirklich in der öffentlichen Wahrnehmung vorkommen.
 
Also ich habe gelesen das dieser Brunner zuerst zugeschlagen hat , ich stelle mir das ganze so vor .

Die beiden Täter haben die Jugendlichen belästigt und wollten sie abziehen dann kam der Brunner und wollte helfen , die beiden Täter haben ihn daraufhin verbal angegriffen was natürlich sehr bedrohlich gewirkt haben muss ich kenne sowas da wird uch schonmal damit gedroht "Ich mach dich kalt " oder " Ich schlag dich kaputt" es sind aber nur Drohungen damit der Gegner sich verpisst eine Art Warnung halt.

Dann hat der Brunner aus Angst zugeschlagen und damit diese Reaktion bei den beiden Tätern ausgelöst eine Reaktion die völlig übertrieben war und die bestraft werden muss.
Sie hätten aufhören müssen als er aufgegeben hat.

Nun konnten sie nicht wissen das er ein schwaches Herz hat aber aufgrund des Tatherganges auf den Kopf gesprungen usw. denke ich das eine Verurteilung wegen Mordes gerechtfertigt währe.

Ein Freund von mir hat mal jemandem mit Asthma vor den Brustkorb getretten der währe auch fast gestorben , allerdings ist er mit ein paar Sozialstunden davon gegommen weil er es ja nicht wissen konnte und weil er sofort aufgehört hat als der andere zusammengebrochen ist er hat auch nen Krankenwagen gerufen usw.

Ich bin mal gespannt wie das Urteil ausfällt.


Danke, Du hast den Thread mal wieder klar auf das Thema zurückgeführt und eine sachliche und nachvollziehbare Aussage
gemacht....
 
Zitat:
Zitat von liebermann
Tut mir leid, aber so ist es, ich habe es nicht entschieden, sondern so sind eben die Fakten. Man kann nun die Augen davor verschließen oder sich selber informieren. Den Rest, der daraus folgt, möge sich jeder selber überlegen....



Man könnte aber auch Theoretisch aber nur Rein Theoretsch die aktuelle Gesetzeslage akzeptieren und optimieren und gut isses
 
Es wird kein Urlaubscamp geben, darum geht es.

Wie Du kenne ich den Fall nur aus Zeitung und TV - und maße mir deshalb kein Stammtisch-Urteil an.

Durch die neuerlichen Erkenntnisse ändert sich nicht, was auch?
Es gibt Mindeststrafen für dieses Verbrechen, das Du scheinbar mit einem Mundraub verwechselst.
 
Alles bis zu zwei Jahre kann auf Bewährung sein..... Drüber ist dann immer ohne Bewährung.

Mit bis zu 5 (meine ich oder drei) Jahren Bewährungszeit und gewissen Bewährungsauflagen, in Taten und geldbezogen. (zumindest bei erwachsenen Tätern, ab 21)

Nunjaaaaaa.....

Bin gespannt ....
 
Zitat:
Zitat von liebermann
Tut mir leid, aber so ist es, ich habe es nicht entschieden, sondern so sind eben die Fakten. Man kann nun die Augen davor verschließen oder sich selber informieren. Den Rest, der daraus folgt, möge sich jeder selber überlegen....



Man könnte aber auch Theoretisch aber nur Rein Theoretsch die aktuelle Gesetzeslage akzeptieren und optimieren und gut isses

Kann man, ja, da man sich ja neben den eigentlich wichtigen täglichen Dingen nicht ständig mit sowas beschäftigen sollte. Habe ich kein Problem. Dennoch können auch Dinge, die polarisierend wirken, mal angesprochen werden...
 
Allgemein finde ich die Strafen für Mord in Deutschland wesentlich zu niedrig; hier scheint es sich nach meinem Begriff allerdings um Totschlag zu handeln.

Brunner schlug offenbar als erster zu (!), er starb nicht an den Folgen der Schläge und die Täter waren wohl sehr betrunken, ich empfände eine Verurteilung für Totschlag, im oberen Strafmaß, für angemessen (ich weiß nicht das das Straßmaß für Totschlag), ich denke vorsätzlicher Mord war es nicht.
 
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