mikenull
Urgestein
Bleibt trotzdem die Frage, wie weit man gehen darf und wer angefangen hat.
Zitat:
Wenn jemand in dieser Situation, in denen die Kinder überfallen werden, den ersten Schlag setzt, spricht man von Nothilfe und die Aktion ist sogar rechtlich i.
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Nein. Denn zumindest traf es in diesem Fall gar nicht mehr zu.
Die Erpressung der Kinder war in der Bahn - der Schlag gegen die Täter viel später auf dem Bahnsteig, als die Kinder außer Reichweite waren.
Was wäre gewesen, wenn Herr Brunner z.B. eine Pistole gezogen hätte und zweimal geschossen hätte?
Zitat:
Wenn jemand in dieser Situation, in denen die Kinder überfallen werden, den ersten Schlag setzt, spricht man von Nothilfe und die Aktion ist sogar rechtlich i.
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Nein. Denn zumindest traf es in diesem Fall gar nicht mehr zu.
Die Erpressung der Kinder war in der Bahn - der Schlag gegen die Täter viel später auf dem Bahnsteig, als die Kinder außer Reichweite waren.
Was wäre gewesen, wenn Herr Brunner z.B. eine Pistole gezogen hätte und zweimal geschossen hätte?