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Hallo Pelsuma,
schau mal hier: Was soll ich noch tun…. Hier findest du vielleicht was du suchst.
Es ist ganz einfach: Die Mutter hat eine Straftat begangen. Kein Elternteil weder Mutter noch Vater – hat das Recht, ein Kind einfach wegzunehmen, ohne die Einwilligung des anderen Elternteils.Gib bitte nicht solche Tipps...
Da hängt ein 10jähriges Kind dran. Und so falsch die Mutter auch handelt, aber das Kind bekäme dadurch nicht nur zerstrittene Eltern, sondern noch eine Mutter, die ihn "entführt" hat.
Denke bitte an das Kind, nicht an den Papa. Denn das Kind hat keine Möglichkeiten, sich zu helfen. Der Papa hat sich Hilfen geholt.
Stimmt nicht gilt auch innerhalb Deutschlands.Mir wurde gesagt, dass es sich um Kindesentführung handelt, wenn Sie ins Ausland gezogen wäre.
Eine grenzüberschreitende Kindesentziehung liegt vor, wenn ein Elternteil ohne Einverständnis des (ebenfalls) sorgeberechtigten anderen Elternteils die gemeinsamen Kinder ins Ausland entführt oder nach einer Urlaubsreise deren Rückreise verhindert.Es ist ganz einfach: Die Mutter hat eine Straftat begangen. Kein Elternteil weder Mutter noch Vater – hat das Recht, ein Kind einfach wegzunehmen, ohne die Einwilligung des anderen Elternteils.
Mir wurde gesagt, dass es sich um Kindesentführung handelt, wenn Sie ins Ausland gezogen wäre.
Stimmt nicht gilt auch innerhalb Deutschlands.
Bitte belegen. §§ BGB und StGB
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