Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Was soll ich noch tun…

Nach einem halben Jahr die Anzeige zu schalten, halte ich für zu spät. Ein guter Anwalt kann auch sagen, der Vater hat nicht umgehend gehandelt. Er hat stillschweigend sein Einverständnis gegeben.
Hast du schon der Mitter geschrieben und den Umgang mitgeteilt?
Nicht fragen nach Umgang, sondern die Termine vorgeben.
 
Gib bitte nicht solche Tipps...
Da hängt ein 10jähriges Kind dran. Und so falsch die Mutter auch handelt, aber das Kind bekäme dadurch nicht nur zerstrittene Eltern, sondern noch eine Mutter, die ihn "entführt" hat.

Denke bitte an das Kind, nicht an den Papa. Denn das Kind hat keine Möglichkeiten, sich zu helfen. Der Papa hat sich Hilfen geholt.
Es ist ganz einfach: Die Mutter hat eine Straftat begangen. Kein Elternteil weder Mutter noch Vater – hat das Recht, ein Kind einfach wegzunehmen, ohne die Einwilligung des anderen Elternteils.

Wäre ich an deiner Stelle gewesen, wäre ich sofort zur Polizei gegangen.
Bei einer so schweren Straftat wären die Behörden in der Regel schneller tätig geworden.
In so einem Fall würde die Frau wahrscheinlich sogar das Sorgerecht verlieren.
Bei einer so schweren Straftat wären die Behörden in der Regel schneller tätig geworden.
In so einem Fall würde die Frau wahrscheinlich sogar das Sorgerecht verlieren.
Bei einer so schweren Straftat wären die Behörden in der Regel schneller tätig geworden.
In so einem Fall würde die Frau wahrscheinlich sogar das Sorgerecht verlieren.
Bei einer so schweren Straftat wären die Behörden in der Regel schneller tätig geworden.
In so einem Fall würde die Frau wahrscheinlich sogar das Sorgerecht verlieren.
Bei einer so schweren Straftat wären die Behörden in der Regel schneller tätig geworden.
In so einem Fall würde die Frau wahrscheinlich sogar das Sorgerecht verlieren.
Bei einer so schweren Straftat wären die Behörden in der Regel schneller tätig geworden.
In so einem Fall würde die Frau wahrscheinlich sogar das Sorgerecht verlieren.
 
Es ist ganz einfach: Die Mutter hat eine Straftat begangen. Kein Elternteil weder Mutter noch Vater – hat das Recht, ein Kind einfach wegzunehmen, ohne die Einwilligung des anderen Elternteils.
Eine grenzüberschreitende Kindesentziehung liegt vor, wenn ein Elternteil ohne Einverständnis des (ebenfalls) sorgeberechtigten anderen Elternteils die gemeinsamen Kinder ins Ausland entführt oder nach einer Urlaubsreise deren Rückreise verhindert.
 
Das soll am besten der Anwalt regeln, dafür ist er zuständig.
Am besten soll er auch gleich schreiben, dass du deinen Sohn während der Weihnachtsferien bei dir haben möchtest.

Natürlich nur, wenn du dir das auch zutraust.
 
Da Sie morgen Abend mit mir sprechen möchte, werd ich einiges ansprechen können. Sofern das möglich ist. Aber wahrscheinlich will Sie mir wieder irgendwas erzählen, warum Samstag nicht klappt. Ich erwarte nichts und rechne mit allem.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben