Hallo!
Ich war jetzt seit Oktober im ALG 1 - Bezug und habe nun gottseidank wieder eine neue soziaversicherungspflichtige Stelle, bei der ich zum 1. Dezember eingestellt werde.
Der Arbeitsvertrag ist bereits unterschrieben.
Meine Frage wäre, wann bin ich spätestens verpflichtet, die Agentur für Arbeit darüber in Kenntnis zu setzen?
Mir ist es nämlich vor 7 oder 8 Jahren schonmal passiert, dass ich nach 3 Monaten Arbeitslosigkeit im Juli einen neuen Job gefunden habe, bei dem ich aber erst im September anfangen konnte. Als ich der Agentur dies so mitgeteilt habe, wurden sofort jegliche Zahlungen eingestellt - obwohl ich das ja klar und deutlich formuliert hatte, dass ich erst in 2 Monaten dort anfangen kann und bis dahin weiterhin keinerlei Einkommen habe.
Nach ewigem Hin- und Hertelefonieren und diversen Schriftwechseln hieß es dann plötzlich, dass da wohl was falsch gelaufen wäre im System und mir wurde dann im September noch was nachgezahlt - allerdings nur die Hälfte von dem, was mir zugestanden wäre für die 2 Monate, die ich noch arbeitslos gewesen bin.
Derlei Ärger würde ich gerne vermeiden, daher meine Frage oben. Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte.
Ich war jetzt seit Oktober im ALG 1 - Bezug und habe nun gottseidank wieder eine neue soziaversicherungspflichtige Stelle, bei der ich zum 1. Dezember eingestellt werde.
Der Arbeitsvertrag ist bereits unterschrieben.
Meine Frage wäre, wann bin ich spätestens verpflichtet, die Agentur für Arbeit darüber in Kenntnis zu setzen?
Mir ist es nämlich vor 7 oder 8 Jahren schonmal passiert, dass ich nach 3 Monaten Arbeitslosigkeit im Juli einen neuen Job gefunden habe, bei dem ich aber erst im September anfangen konnte. Als ich der Agentur dies so mitgeteilt habe, wurden sofort jegliche Zahlungen eingestellt - obwohl ich das ja klar und deutlich formuliert hatte, dass ich erst in 2 Monaten dort anfangen kann und bis dahin weiterhin keinerlei Einkommen habe.
Nach ewigem Hin- und Hertelefonieren und diversen Schriftwechseln hieß es dann plötzlich, dass da wohl was falsch gelaufen wäre im System und mir wurde dann im September noch was nachgezahlt - allerdings nur die Hälfte von dem, was mir zugestanden wäre für die 2 Monate, die ich noch arbeitslos gewesen bin.
Derlei Ärger würde ich gerne vermeiden, daher meine Frage oben. Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte.