bonne journée
ich habe ein Problem mit unserem Vermieter.
Und zwar geht es um heißes Wasser zum Duschen.
Das fing schon letztes Jahr an, als unsere Durchlauferhitzer nicht mehr richtig funktionierten.
Bei uns und bei ihm kamen immer abwechselnd heißes und kaltes Wasser an, so dass STÄNDIG nachreguliert werden mußte, was nervig ist.
Da hat der Vermieter, er wohnt unten, sich einen 60 Liter Boiler gekauft, und verlangte von mir, dass ich auch so ein Riesen Ding nehmen soll, und legte mir das sogar vor die Tür mit Hinweis, dass er mir beim Einbau helfen würde.
Ich habe das natürlich abgelehnt.
Bis 2021 haben wir uns die Stromrechnung geteilt, aber der Vermieter hatte jetzt einen Zwischenzähler eingebaut, weil er der Meinung ist, dass ein 21 kWh Durchlauferhitzer mehr Strom verbrauchen würde, als ein 1.8 kWh Boiler, und er sagte auch, dass ein Warmwasserboiler nachts von 22 bis 6 Uhr mit Nachtstrom aufgeladen werden könne.
Jetzt haben wir 2022 und unser Durchlauferhitzer oben bei uns ist nun ganz kaputt. Ich habe das dem Vermieter gesagt, und er kam wieder mit der Idee des häßlichen wulstigem Boilers. das habe ich natürlich abgelehnt.
Der Vermieter will keinen Durchlauferhitzer über 10 kWh Leistung kaufen, weil er meint, die Sicherungen würden manchmal durchschlagen, und tatsächlich mußte auch einmal ein Elektriker kommen und neue Hauptsicherungen im Keller setzen, was aber nur 100 € gekostet hatte.
Seitdem ist er total gegen Durchlauferhitzer.
Ich möchte aber unbedingt einen Durchlauferhitzer, weil man den nicht sieht, und den so schön unterm Waschtisch verstecken kann.
Da kam mein Vermieter mit dem Vorschlag eines 3.5 kWh Durchlauferhitzers und kaufte auch einen, aber ich sollte ein Schriftstück unterschreiben, dass ich hingewiesen wurde, dass die Leistung nur sehr schwach sei, und möglicherweise nur 2 bis 3 Liter pro Minute warmes Wasser kämen.
Er habe sich wohl auch beim Mieterschutzbund erkundigt, und dort sagte man ihm wohl, er soile im Falle eines 3.5 kWh Durchlauferhitzers sich das unterschreiben lassen.
Ich glaube das nicht, dass er dort war, denn der Mieterschutzbund ist doch nur für Mieter zuständig., und außerdem hat er das mit dem Mieterschutzbund von mir, denn ich drohte ihm einmal an, dort hinzugehen, weil er uns seit 2019 den Zugang zum Keller verweigert. Da lachte er nur, und meinte, ich könne froh sein, dass er mich und meine Frau samt Kind nicht schon 2019 rausgeschmissen hat.
Jedenfalls sind wir schon seit Wochen ohne heißes Wasser und müßen mit kaltem Wasser duschen. Mir macht das nichts aus, aber meine Frau muß zu ihren Eltern zum Duschen gehen, und der Sohn geht dort auch einmal pro Woche duschen.
Darf der Vermieter die Art der Heißwasser-Zubereitung bestimmen?
Was ist übrigens, wenn ich den Boiler oder den 3.5 kWh Durchlauferhitzer verweigere, und weiterhin auf einen neuen 21 kWh Durchlauferhitzer bestehe?
ich habe ein Problem mit unserem Vermieter.
Und zwar geht es um heißes Wasser zum Duschen.
Das fing schon letztes Jahr an, als unsere Durchlauferhitzer nicht mehr richtig funktionierten.
Bei uns und bei ihm kamen immer abwechselnd heißes und kaltes Wasser an, so dass STÄNDIG nachreguliert werden mußte, was nervig ist.
Da hat der Vermieter, er wohnt unten, sich einen 60 Liter Boiler gekauft, und verlangte von mir, dass ich auch so ein Riesen Ding nehmen soll, und legte mir das sogar vor die Tür mit Hinweis, dass er mir beim Einbau helfen würde.
Ich habe das natürlich abgelehnt.
Bis 2021 haben wir uns die Stromrechnung geteilt, aber der Vermieter hatte jetzt einen Zwischenzähler eingebaut, weil er der Meinung ist, dass ein 21 kWh Durchlauferhitzer mehr Strom verbrauchen würde, als ein 1.8 kWh Boiler, und er sagte auch, dass ein Warmwasserboiler nachts von 22 bis 6 Uhr mit Nachtstrom aufgeladen werden könne.
Jetzt haben wir 2022 und unser Durchlauferhitzer oben bei uns ist nun ganz kaputt. Ich habe das dem Vermieter gesagt, und er kam wieder mit der Idee des häßlichen wulstigem Boilers. das habe ich natürlich abgelehnt.
Der Vermieter will keinen Durchlauferhitzer über 10 kWh Leistung kaufen, weil er meint, die Sicherungen würden manchmal durchschlagen, und tatsächlich mußte auch einmal ein Elektriker kommen und neue Hauptsicherungen im Keller setzen, was aber nur 100 € gekostet hatte.
Seitdem ist er total gegen Durchlauferhitzer.
Ich möchte aber unbedingt einen Durchlauferhitzer, weil man den nicht sieht, und den so schön unterm Waschtisch verstecken kann.
Da kam mein Vermieter mit dem Vorschlag eines 3.5 kWh Durchlauferhitzers und kaufte auch einen, aber ich sollte ein Schriftstück unterschreiben, dass ich hingewiesen wurde, dass die Leistung nur sehr schwach sei, und möglicherweise nur 2 bis 3 Liter pro Minute warmes Wasser kämen.
Er habe sich wohl auch beim Mieterschutzbund erkundigt, und dort sagte man ihm wohl, er soile im Falle eines 3.5 kWh Durchlauferhitzers sich das unterschreiben lassen.
Ich glaube das nicht, dass er dort war, denn der Mieterschutzbund ist doch nur für Mieter zuständig., und außerdem hat er das mit dem Mieterschutzbund von mir, denn ich drohte ihm einmal an, dort hinzugehen, weil er uns seit 2019 den Zugang zum Keller verweigert. Da lachte er nur, und meinte, ich könne froh sein, dass er mich und meine Frau samt Kind nicht schon 2019 rausgeschmissen hat.
Jedenfalls sind wir schon seit Wochen ohne heißes Wasser und müßen mit kaltem Wasser duschen. Mir macht das nichts aus, aber meine Frau muß zu ihren Eltern zum Duschen gehen, und der Sohn geht dort auch einmal pro Woche duschen.
Darf der Vermieter die Art der Heißwasser-Zubereitung bestimmen?
Was ist übrigens, wenn ich den Boiler oder den 3.5 kWh Durchlauferhitzer verweigere, und weiterhin auf einen neuen 21 kWh Durchlauferhitzer bestehe?
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