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Vermieter verweigert heißes Wasser zum Duschen.

Samande

Neues Mitglied
bonne journée

ich habe ein Problem mit unserem Vermieter.
Und zwar geht es um heißes Wasser zum Duschen.
Das fing schon letztes Jahr an, als unsere Durchlauferhitzer nicht mehr richtig funktionierten.
Bei uns und bei ihm kamen immer abwechselnd heißes und kaltes Wasser an, so dass STÄNDIG nachreguliert werden mußte, was nervig ist.
Da hat der Vermieter, er wohnt unten, sich einen 60 Liter Boiler gekauft, und verlangte von mir, dass ich auch so ein Riesen Ding nehmen soll, und legte mir das sogar vor die Tür mit Hinweis, dass er mir beim Einbau helfen würde.
Ich habe das natürlich abgelehnt.
Bis 2021 haben wir uns die Stromrechnung geteilt, aber der Vermieter hatte jetzt einen Zwischenzähler eingebaut, weil er der Meinung ist, dass ein 21 kWh Durchlauferhitzer mehr Strom verbrauchen würde, als ein 1.8 kWh Boiler, und er sagte auch, dass ein Warmwasserboiler nachts von 22 bis 6 Uhr mit Nachtstrom aufgeladen werden könne.
Jetzt haben wir 2022 und unser Durchlauferhitzer oben bei uns ist nun ganz kaputt. Ich habe das dem Vermieter gesagt, und er kam wieder mit der Idee des häßlichen wulstigem Boilers. das habe ich natürlich abgelehnt.
Der Vermieter will keinen Durchlauferhitzer über 10 kWh Leistung kaufen, weil er meint, die Sicherungen würden manchmal durchschlagen, und tatsächlich mußte auch einmal ein Elektriker kommen und neue Hauptsicherungen im Keller setzen, was aber nur 100 € gekostet hatte.
Seitdem ist er total gegen Durchlauferhitzer.
Ich möchte aber unbedingt einen Durchlauferhitzer, weil man den nicht sieht, und den so schön unterm Waschtisch verstecken kann.
Da kam mein Vermieter mit dem Vorschlag eines 3.5 kWh Durchlauferhitzers und kaufte auch einen, aber ich sollte ein Schriftstück unterschreiben, dass ich hingewiesen wurde, dass die Leistung nur sehr schwach sei, und möglicherweise nur 2 bis 3 Liter pro Minute warmes Wasser kämen.
Er habe sich wohl auch beim Mieterschutzbund erkundigt, und dort sagte man ihm wohl, er soile im Falle eines 3.5 kWh Durchlauferhitzers sich das unterschreiben lassen.
Ich glaube das nicht, dass er dort war, denn der Mieterschutzbund ist doch nur für Mieter zuständig., und außerdem hat er das mit dem Mieterschutzbund von mir, denn ich drohte ihm einmal an, dort hinzugehen, weil er uns seit 2019 den Zugang zum Keller verweigert. Da lachte er nur, und meinte, ich könne froh sein, dass er mich und meine Frau samt Kind nicht schon 2019 rausgeschmissen hat.
Jedenfalls sind wir schon seit Wochen ohne heißes Wasser und müßen mit kaltem Wasser duschen. Mir macht das nichts aus, aber meine Frau muß zu ihren Eltern zum Duschen gehen, und der Sohn geht dort auch einmal pro Woche duschen.
Darf der Vermieter die Art der Heißwasser-Zubereitung bestimmen?
Was ist übrigens, wenn ich den Boiler oder den 3.5 kWh Durchlauferhitzer verweigere, und weiterhin auf einen neuen 21 kWh Durchlauferhitzer bestehe?
 
Zuletzt bearbeitet:

Wasserglas

Mitglied
Verweigern stimmt wohl nicht ganz. Wenn du den Boiler nicht willst bist du wohl selber schuld. Es ist seine Wohnung und er entscheidet was eingebaut wird so ist das leider. Da das Verhältnis eh nicht gut ist suchst du dir besser eine neue Bleibe.
 

Samande

Neues Mitglied
Ich kenne Eure Verflechtungen nicht, aber es muss sie geben.
Ansonsten hättest Du schlicht und ergreifend einen Vertrag vorgezeigt, der Deine Rechte und Pflichten dokumentiert.
Der Vermieter hätte dann argumentieren müssen, warum er einen Vertrag unterschreibt aber nicht daran denkt, ihn einzuhalten.
Du müsstest Dir das Argument gefallen lassen, wieso Du nicht duldest, dass der Vermieter seinen Pflichten nachkommt und einen Boiler einbauen lässt, den Du nicht schön findest.
Ihr beide müsstet Euch dem Argument stellen, dass ein 100kw Boiler nur soviel erhitzt wie du verbrauchst - und in der Zwischenzeit darauf wartet, wann Du das Wasser anstellst.
Und sollte der Boiler Warmwasser bereitstellen was Du nicht brauchst, so geht die Hitze scheinbar nicht ins All sondern in Deine Wohnung, und Du verminderst Heizkosten.

Bei einem Streit kann es um Emotionen gehen.
Damit landet man allerdings beim Arzt oder Apotheker.

Die andere Version ist die, dass es um Rechte geht, um Verträge, um Ansprüche.
Die muss man man aber ausdrücken und via Frist geltend machen, da man sonst nicht nachweisen kann, dass das Gegenüber das nicht getan hat was man verlangt hat.

Insgesamt müsstest Du den Vorgang also nach der einen - oder nach der anderen Methode verfolgen, ansonsten bleibt es wie es ist.
Im Vertrag steht nichts von WARMWASSER BOILER oder DURCHLAUFERHITZER
 

Samande

Neues Mitglied
Meine FRAGE ist,

was passiert, wenn ich nichts unterschreibe dahingehend, dass ich einen kleinen 3.5 kWh Durchlauferhitzer nehme.
Der Vermieter hat schon angekündigt, den Durchlauferhitzer (der ist noch Original verpackt) zurück zu bringen in den Toom Baumarkt wo er ihn gekauft hat.

Ähnliches hat er ja schon einmal mit dem 60 Liter Boiler letztes Jahr 2021 gemacht.

Was mache ich dann, wenn er den 3.5 kWh Durchlauferhitzer zurückbringt,

Kann ich ihn zwingen, mir einen neuen 21 kWh Durchlauferhitzer zu kaufen und einbauen zu lassen?
 

Samande

Neues Mitglied
Verstehe ich.
Es wird sich aber um einen Wohnraumvertrag handeln, nicht um eine Garage.
Der Unterschied zwischen beiden ist der, dass es bei Wohnraum darum geht, dass Grundeigenschaften zur Verfügung gestellt werden, die Garagen nicht haben.
Da musst du ansetzen.
Da habe ich Angst, dass er mir wegen der Kellergeschichte vor 3 Jahren Schwierigkeiten macht.
Schließlich mache ich jetzt einen Führerschein.
 
G

Gelöscht 77252

Gast
was passiert, wenn ich nichts unterschreibe dahingehend, dass ich einen kleinen 3.5 kWh Durchlauferhitzer nehme.
Vergiss das mit den 3,5 kW. Das Ding macht gerade mal ein bisschen warmes Wasser zum Händewaschen. So was baut man im Gäste-WC ein. Duschen kann man damit nicht.

Wie wäre es, wenn du einen neuen 21-kW-Durchlauferhitzer selbst bezahlst?

Die Hauptsicherungen sollten nicht mehr rausfliegen, da dein Vermieter ja nun keinen Durchlauferhitzer mehr hat. Denn das passiert eigentlich nur, wenn im ganzen Haus insgesamt zuviel Strom gleichzeitig verbraucht wird, also beispielsweise zwei oder drei Durchlauferhitzer gleichzeitig in Betrieb sind.
 

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