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Mein ehemaliger Vermieter verweigert die Kaution & Übergabeprotokoll

_Milena_

Mitglied
Guten Morgen zusammen😉

Ich bin Milena und noch recht neu hier. Ich war schon auf einem anderen Forum, wollte aber noch einige andere Meinungen hören zum Thema: Mietrecht / Wohnung.
Knapp 11 Jahre habe ich als Hauptmieterin in meiner ersten eigenen Wohnung gelebt, der Vermieter (Privatperson) war immer ein komischer Kautz. Anfangs total nett & freundlich, als ich eingezogen bin und 4 Monate später das 1. Malheur passierte, was ich aber nicht schuld war, da im Altbau (BJ des Hauses ca. 1957) sich eine Zarge aus der Badezimmertüre löste. Da bauschte er schon alles auf, sprach von mutwilliger Zerstörung u.s.w.
Zum Glück habe ich mir immer alles aufgeschrieben, auch wenn es Kleinigkeiten waren.
Im Dezember 2o24 bin ich ausgezogen. Jetzt weigert er sich mir die Kaution zurück zu bezahlen und ein Übergabeprotokoll bekomme ich auch nicht. Ich war letztes Jahr schon bei einer Kanzlei, speziell für Mietrecht, leider hat der Anwalt nichts gemacht, ob er den immer anschreiben wollte.
Ende Juni hab ich jetzt einen Termin bei einer anderen Kanzlei, die auch u.a. Mietrecht macht.
Von meiner Seite aus sind NIE Beschädigungen entstanden. Meine ehemalige Nachbarin (wohnte links von mir) wollte/oder will immer noch in meine Wohnung ziehen, hatte aber erhebliche Sonderwünsche (neue Tapeten, andere Wandfarbe, mehr Steckdosen, Einbauküche nach ihrer Wahl u.s.w.)
Der ehemalige Vermieter sagt jetzt "Nö, ihre Kaution behalte ich ein! Und das Übergabeprotokoll bekommen Sie auch nicht!"
Ich weiß, dass das in keinster Weise rechtens ist.

Was sagt ihr dazu ?
LG Milena🙂
 
Hallo Milena, willkommen im Forum.
Ende Juni hab ich jetzt einen Termin bei einer anderen Kanzlei, die auch u.a. Mietrecht macht.

Den Termin würde ich erst mal abwarten und dann gegebenenfalls mit deren Unterstützung weiter Schritte unternehmen.
Wir kennen deine Wohnverhältnisse nicht, deinen Mietvertrag ebenfalls nicht, Rechtsauskunft können wir auch nicht erteilen, wir sind ja alles Laien hier.
Das einzige was ich raten könnte wäre, dass du deinen Vermieter schriftlich in Verzug setzen solltest.
 
Macht man so ein Protokoll nicht sofort bei Übergabe? So kenne ich das. Sonst könnten ja beide Parteien rein schreiben was sie wollen.
Du musst den Termin abwarten mit der Kanzlei.

Er stellt sich tot, was willst Du machen, außer klagen?
 
Es gibt Online Rechtsberatungen, findest über google.
Die sind verhältnismäßig günstig und zuverlässig.
Mit denen sparst du dir teure Mitgliedschaften oder Versicherungen.
Ich habe die auch schon in Anspruch genommen, war top!
 
hat sich die Sache schnell erledigt wenn aber nicht kann es teuer werden.
Wir kennen doch gar nicht die Hintergründe, evtl. ist @_Milena_ ausgezogen und hat die Wohnung nicht ordnungesgemäß, laut Mietvertrag, verlassen?
Macht man so ein Protokoll nicht sofort bei Übergabe? So kenne ich das. Sonst könnten ja beide Parteien rein schreiben was sie wollen.
Genau! Vor allem NACH dem Auszug ist das unsinnig.
Ich hätte auf jeden Fall viele aussagefähige Fotos gemacht, um den Zustand der Wohnung dokumentieren zu können. Das hat mir bei meinem Auszug viel Ärger erspart, als man mir unterschieben wollte, ich habe die Wohnung nicht ordnungesgemäß verlassen.
 
Sollte sich die TE nicht regelkonform verhalten haben macht der Mieterbund eh nichts. Hat sie sich aber dran gehalten ist der Mieterbund die beste Wahl.
 
Ein Übergabeprotokoll macht man bei Übernahme der Wohnung, aber zu deine richerheit kannst natürlich jetzt auch eins machen. Bei dem Vermieter wohl sinnvoll jetzt eins zu machen. Wenn er etwas sucht wird er auch etwas finden. Und für die Kaution hast du einen Anwaltstermin. Hast du eine Rechtsschutzversicherung?
 
Inzwischen ist das mit dem Übergabeprotokoll eh rum, denn er kann ja jetzt da reinschreiben, was er will.

Da es keins gibt und Du ein jetzt angefertigtes auch gar nicht akzeptieren müsstest, schuldet er Dir die Kaution.

Daher wäre ich da ganz pragmatisch: Schreib ihm eine Zahlungsaufforderung. Antwortet er nicht, eine Mahnung. Reagiert er darauf auch nicht, beantrag einen gerichtlichen Mahnbescheid und nach Ablauf der Widerspruchsfrist einen Vollstreckungsbescheid, mit dem Du pfänden kannst.

Er ist Vermieter, also gibt es was zu pfänden.

Widerspricht er dem Mahnbescheid, kannst Du immer noch einen Anwalt beauftragen.

Jetzt wirfst Du am Ende nur mit der Wurst nach dem Speck = dem verlorenen Geld weiteres verlorenes Geld hinterher. Denn den Anwalt musst Du selbst bezahlen und darauf bleibst Du auch sitzen. Erst wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, das er verliert, muss er Dir Anwaltskosten erstatten.
 

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